Betreff
Antrag der Stadt Schortens auf Gewährung eines Kreiszuschusses für den Bau eines Werbepylonen im Gewerbegebiet Branterei
Vorlage
0443/2018
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Im Juni 2017 hat die Stadt Schortens bereits einen Antrag auf Förderung des Gewerbegebietes Branterei gestellt. Der Antrag ist nach Beratung im WTKF in der Sitzung des KA am 13.09.2017 (Vorlage 0235/2017) abgelehnt worden, da er nach Beginn des Vorhabens gestellt worden ist und eine nachträgliche Förderung durch den Landkreis Friesland anteilig auf die vom Land Niedersachsen gewährte Förderung angerechnet worden wäre.

 

Mit Schreiben vom 30.11.2017 hat die Stadt Schortens beim Landkreis Friesland einen Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses in Höhe von 20% der Baukosten für den Bau eines Werbepylonen im neuen Gewerbegebiet Branterei gestellt. Der Antrag sollte in der Sitzung des WTKF am 20.02.2018 beraten werden (Vorlage: 0365/2018). Die Stadt Schortens hat unmittelbar vor der Sitzung mitgeteilt, dass die Gesamtkosten für den Werbepylonen aus statischen Gründen von bisher rund 263.000 Euro auf 547.000 Euro erheblich steigen werden und einen aktuellen Kosten- und Finanzierungsplan übersandt. Daraufhin hat die Stadt Schortens den Antrag auf Förderung zunächst zurückgezogen.

 

Mit Datum vom 19.03.2018 hat die Stadt Schortens mitgeteilt, dass der Verwaltungsausschuss der Stadt am 13.03.2018 über die Kostensteigerung für den Werbepylon beraten und beschlossen hat, diesen zu errichten. Gleichzeitig hat die Stadt den Landkreis Friesland gebeten, den Antrag mit den geänderten Kosten den politischen Gremien zur Beratung vorzulegen.

 

Der Pylon soll eine Gesamthöhe von 40 Metern haben. Die Refinanzierung der Baukosten soll über die Vermietung von Werbeflächen innerhalb von 10 Jahren erfolgen. Hier soll es drei Staffelungen der jährlichen Mietkosten je nach Lage geben. Die Flächen an der Spitze des Pylonen sind bereits durch die geplante Tankstelle und die Systemgastronomie reserviert. Die beim Landkreis Friesland beantragte Förderung wird dazu verwendet, die zu refinanzierenden Baukosten zu senken, um mit deutlich geringeren Mietkosten gerade auch kleinen Unternehmen die Möglichkeit zu geben, mit einer eigenen Werbetafel auf sich aufmerksam zu machen. Es gibt zwar keine Verpflichtung für die Unternehmen zur Beteiligung, allerdings soll damit dem „Wildwuchs“ von Werbeanlagen im Gewerbegebiet entgegen gewirkt werden. So sind auf den Gebäuden der Unternehmen keine weiteren Dachwerbeanlagen zulässig.

 

Die Nettobaukosten betragen auf Basis der von der Stadt Schortens vorgelegten aktualisierten Kostenberechnung 484.500 zuzüglich der Finanzierungskosten in Höhe von 62.985 Euro, so dass sich die Gesamtkosten auf 547.485 Euro belaufen. Nicht förderfähig sind der Eigenanteil für die zwei Werbeschilder der Stadt Schortens in Höhe von 19.900,00 Euro netto sowie die Finanzierungskosten laut Finanzierungsplan in Höhe von 62.985,00 Euro. Somit verbleiben förderfähige Kosten in Höhe von 464.600,00 Euro netto. Auf diese förderfähigen Kosten kann ein Kreiszuschuss in Höhe von 20% = gerundet 92.900,00 Euro gewährt werden.

 

Der Bau des Werbepylonen im Gewerbegebiet Branterei der Stadt Schortens wird auf der Grundlage der Leitlinien des Kreistages des Landkreises Friesland in der Fassung vom 25.06.2001 für die Gewährung von Zuschüssen für die Erschließung von Gewerbe- und Industriegelände im Rahmen der Verbesserung der Wirtschaftsstruktur als förderfähig anerkannt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Stadt Schortens  zur Teilfinanzierung der Maßnahme einen Kreiszuschuss in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten bzw. höchstens 92.900,00 Euro zu bewilligen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bau eines Werbepylonen im Gewerbegebiet Branterei wird als grundsätzlich förderfähig anerkannt. Der Stadt Schortens wird zur Teilfinanzierung der Maßnahme ein Kreiszuschuss in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten, maximal höchstens 92.900 Euro, bewilligt. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 92.900,00

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein (einzuplanen im Haushalt 2019: 92.900,00 €)

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: I1.080158.525/ Sachkonto: 781200

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. 3

Titel: Standortqualitäten ausbauen und sichern

HSP     Nr. 3.14

Titel:

Förderung der Wirtschaft und des Tourismus im Landkreis Friesland durch “Begleitung” und ein eigenes Förderprogramm

 

 

 

gez. R. Graalfs

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

                                                                              gez. S. Ambrosy

Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

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