Begründung:
Im Juni 2017 hat die Stadt Schortens bereits einen Antrag auf Förderung
des Gewerbegebietes Branterei gestellt. Der Antrag ist nach Beratung im WTKF in
der Sitzung des KA am 13.09.2017 (Vorlage 0235/2017) abgelehnt worden, da er
nach Beginn des Vorhabens gestellt worden ist und eine nachträgliche Förderung
durch den Landkreis Friesland anteilig auf die vom Land Niedersachsen gewährte
Förderung angerechnet worden wäre.
Mit Schreiben vom 30.11.2017 hat die Stadt Schortens beim Landkreis
Friesland einen Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses in Höhe von 20% der
Baukosten für den Bau eines Werbepylonen im neuen Gewerbegebiet Branterei
gestellt. Der Antrag sollte in der Sitzung des WTKF am 20.02.2018 beraten
werden (Vorlage: 0365/2018). Die Stadt Schortens hat unmittelbar vor der
Sitzung mitgeteilt, dass die Gesamtkosten für den Werbepylonen aus statischen
Gründen von bisher rund 263.000 Euro auf 547.000 Euro erheblich steigen werden
und einen aktuellen Kosten- und Finanzierungsplan übersandt. Daraufhin hat die
Stadt Schortens den Antrag auf Förderung zunächst zurückgezogen.
Mit Datum vom 19.03.2018 hat die Stadt Schortens mitgeteilt, dass der
Verwaltungsausschuss der Stadt am 13.03.2018 über die Kostensteigerung für den
Werbepylon beraten und beschlossen hat, diesen zu errichten. Gleichzeitig hat
die Stadt den Landkreis Friesland gebeten, den Antrag mit den geänderten Kosten
den politischen Gremien zur Beratung vorzulegen.
Der Pylon soll eine Gesamthöhe von 40 Metern haben. Die Refinanzierung
der Baukosten soll über die Vermietung von Werbeflächen innerhalb von 10 Jahren
erfolgen. Hier soll es drei Staffelungen der jährlichen Mietkosten je nach Lage
geben. Die Flächen an der Spitze des Pylonen sind bereits durch die geplante
Tankstelle und die Systemgastronomie reserviert. Die beim Landkreis Friesland
beantragte Förderung wird dazu verwendet, die zu refinanzierenden Baukosten zu
senken, um mit deutlich geringeren Mietkosten gerade auch kleinen Unternehmen
die Möglichkeit zu geben, mit einer eigenen Werbetafel auf sich aufmerksam zu
machen. Es gibt zwar keine Verpflichtung für die Unternehmen zur Beteiligung,
allerdings soll damit dem „Wildwuchs“ von Werbeanlagen im Gewerbegebiet
entgegen gewirkt werden. So sind auf den Gebäuden der Unternehmen keine
weiteren Dachwerbeanlagen zulässig.
Die Nettobaukosten betragen auf Basis der von der Stadt Schortens
vorgelegten aktualisierten Kostenberechnung 484.500 zuzüglich der
Finanzierungskosten in Höhe von 62.985 Euro, so dass sich die Gesamtkosten auf
547.485 Euro belaufen. Nicht förderfähig sind der Eigenanteil für die zwei
Werbeschilder der Stadt Schortens in Höhe von 19.900,00 Euro netto sowie die
Finanzierungskosten laut Finanzierungsplan in Höhe von 62.985,00 Euro. Somit
verbleiben förderfähige Kosten in Höhe von 464.600,00 Euro netto. Auf diese
förderfähigen Kosten kann ein Kreiszuschuss in Höhe von 20% = gerundet
92.900,00 Euro gewährt werden.
Der Bau des Werbepylonen im Gewerbegebiet Branterei
der Stadt Schortens wird
auf der Grundlage der Leitlinien des Kreistages des Landkreises Friesland in
der Fassung vom 25.06.2001 für die Gewährung von Zuschüssen für die
Erschließung von Gewerbe- und Industriegelände im Rahmen der Verbesserung der
Wirtschaftsstruktur als förderfähig anerkannt.
Die Verwaltung schlägt vor, der Stadt
Schortens zur Teilfinanzierung der
Maßnahme einen Kreiszuschuss in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten bzw.
höchstens 92.900,00 Euro zu bewilligen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach
Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises
Friesland.
Beschlussvorschlag:
Der Bau eines Werbepylonen im
Gewerbegebiet Branterei wird als grundsätzlich förderfähig anerkannt. Der Stadt
Schortens wird zur Teilfinanzierung der Maßnahme ein Kreiszuschuss in Höhe von
20 % der förderfähigen Kosten, maximal höchstens 92.900 Euro, bewilligt. Die
Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der
Haushaltslage des Landkreises Friesland.
Anlage(n):
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