Begründung:
Die Gemeinde Sande plant die Erschließung eines rund 1,4 ha großen
Gewerbegebietes in der Bahnhofstraße (Fläche zwischen Bahnhofstraße und
Oldenburger Damm) und hat hierfür mit Schreiben vom 27.02.2018 beim Landkreis
Friesland einen Kreiszuschuss beantragt.
Die Nachfrage nach Gewerbegrundstücken in der Gemeinde Sande hat in den
letzten Jahren stark zugenommen, so dass die Gemeinde aktuell über keine
Flächen mehr verfügt, die kurzfristig veräußert werden könnten, ohne dass
Erschließungsmaßnahmen oder Bauleitplanverfahren vorgenommen werden müssten. Im
südlichen Bereich des Gewerbegebietes Bahnhofstraße besitzt die Gemeinde Sande
eine rund 1,4 ha große Fläche, die im Flächennutzungsplan und auch im
Bebauungsplan Nr. 44 „Gewerbegebiet südlich der Bahnhofstraße“ als
Gewerbefläche ausgewiesen ist. Die Erschließung dieser Fläche war aufgrund der
bisherigen Eigentumsverhältnisse wirtschaftlich nicht realisierbar. Durch den
zusätzlichen Erwerb einer Fläche besteht nunmehr die Möglichkeit, den Bereich
direkt von der Bahnhofstraße aus mittels einer Stichstraße zu erschließen. Die
planungsrechtlichen Voraussetzungen wurden durch die 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 44 geschaffen. Die Aufteilung der Gesamtfläche in einzelne
Gewerbegrundstücke erfolgt individuell entsprechend der Bedarfe der
ansiedlungswilligen kleinen und mittleren Unternehmen.
Die Inanspruchnahme weiterer Fördermöglichkeiten ist durch unser
Europabüro MCON aus Oldenburg geprüft worden. Das Programm der NBANK „Förderung
von hochwertiger wirtschaftsnaher Infrastruktur“ kommt nach Rücksprache mit der
NBANK für das Projekt nicht in Betracht, da die Fördervoraussetzungen nicht
erfüllt werden und die Gemeinde Sande damit keine Aussicht auf Berücksichtigung
hat. Von daher wurde in Abstimmung mit der NBANK wegen mangelnder
Erfolgsaussichten auf eine Antragstellung verzichtet.
Die Baukosten belaufen sich nach der Kalkulation der Gemeinde Sande auf
237.018,25 Euro brutto, die komplett förderfähig sind. Auf diese förderfähigen
Kosten kann ein Kreiszuschuss in Höhe von 20% gerundet = 47.400,00 Euro gewährt
werden.
Die Erschließung des Gewerbegebietes
Bahnhofstraße in der Gemeinde Sande wird
auf der Grundlage der Leitlinien des Kreistages des Landkreises Friesland in
der Fassung vom 25.06.2001 für die Gewährung von Zuschüssen für die
Erschließung von Gewerbe- und Industriegelände im Rahmen der Verbesserung der
Wirtschaftsstruktur als förderfähig anerkannt.
Die Verwaltung schlägt vor, der
Gemeinde Sande zur Teilfinanzierung der Maßnahme einen Kreiszuschuss in Höhe
von 20 % der förderfähigen Kosten bzw. maximal 47.400,00 Euro zu bewilligen.
Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung
der Haushaltslage des Landkreises Friesland.
Beschlussvorschlag:
Der Erschließung des Gewerbegebietes Bahnhofstraße in Sande wird als
grundsätzlich förderfähig anerkannt. Der Gemeinde Sande wird zur
Teilfinanzierung der Maßnahme ein Kreiszuschuss in Höhe von 20 % der
förderfähigen Kosten, maximal 47.400,00 Euro, bewilligt. Die Auszahlung der
Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des
Landkreises Friesland.
Anlage(n):
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