Betreff
Umsetzung der Sprachbildung und Sprachförderung im letzten Kindergartenjahr und die diesbezügliche Verwendung der besonderen Finanzhilfe
Vorlage
0473/2018
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Mit der Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) vom 22.06.2018 ist neben der vollständigen Beitragsfreiheit für Kindergartenkinder die Umsetzung der vorschulische Sprachförderung im Kindergarten zum 01.08.2018 eingeführt worden.

 

Tageseinrichtungen für Kinder erhalten nicht nur den Auftrag die bereits bestehenden Sprachförderkonzepte um die vorschulische Sprachförderung zu erweitern. Es geht ebenfalls darum, die Entwicklung von Sprachkompetenz und die individuelle und differenzierte Sprachförderung alltagsintegriert stattfinden zu lassen.

 

Zur Umsetzung dieses Auftrages entfällt aus der  besonderen Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung nach § 18a KiTaG auf den Landkreis Friesland 303.670,78 € für das Kindergartenjahr 2018/2019.

Der Gesetzgeber hat zur Verwendung dieser Gelder eine dreijährige Übergangsfrist eingeräumt, so dass spätestens ab 2021/2022 mindestens 85 % der Sprachfördermittel für zusätzliche Personalausgaben und maximal 15 % für Fachberatung und Qualifizierung der Fachkräfte zu verwenden sind.

Die Gewährung der Mittel erfolgt auf Grundlage eines geeigneten regionalen Sprachförderkonzeptes, welches der Landkreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemeinsam mit den Trägern der Tageseinrichtungen für Kinder erstellen soll. Ein Kriterium der Geeignetheit ist, dass es zwischen dem örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe und allen Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder, die sich daran beteiligen wollen, abgestimmt und vereinbart ist. Im regionalen Sprachförderkonzept ist zudem die Verteilung der Mittel (z.B. für zusätzliche Fachkräfte, Stundenaufstockung vorhandener Fachkräfte, Erhöhung der Verfügungs- oder/und Leitungszeit etc.) vereinbart.

Der Antrag auf besondere Finanzhilfe gem. § 18a KiTaG, einschließlich des regionalen Förderkonzeptes soll bis zum 31.01.2019 beim Land vorliegen.

 

Eine Aufgabe der Fachberatung für die Kindertagesstätten ist es, die Träger der Tageseinrichtungen für Kinder hinsichtlich der trägereigenen Konzepte zu beraten. Diese Aufgabe kommt nun für den besonderen Bereich der Sprachbildung und Sprachförderung hinzu. Die Träger müssen, wollen sie von der besonderen Finanzhilfe partizipieren, ihre Konzepte und damit auch ihre Arbeit um den Bereich der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung anpassen

Für die Sicherstellung des gesetzlichen Auftrages werden in den einzelnen Tageseinrichtungen für Kinder neben der Fachkompetenz der pädagogischen Fachkräfte auch zeitliche Ressourcen benötigt um der Aufgabe der besonderen Sprachförderung gerecht zu werden. In Anbetracht des bestehenden Fachkräftemangels und der ohnehin hohen Aufgabendichte der Erzieher*Innen und Leitungen in Tageseinrichtungen für Kinder, stellt die kurzfristige Umsetzung des neuen Gesetzes die Kita`s vor eine große Herausforderung.

 

Durch die zuvor gewährte Zuwendung zur Förderung alltagsintegrierter Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich hatte der Landkreis gemeinsam mit den Städten und Gemeinden bereits vergeblich versucht, geeignete Fachkräfte für den Bereich der Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich zu akquirieren. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt hinsichtlich des Fachkräftemangels hat sich nicht geändert. Eine Überlegung ist es, die in den ersten drei Jahren flexibel zu verwendende besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung zu einem Teil dafür zu verwenden, eine zentrale Fachberatung für den Bereich Sprachbildung und Sprachförderung zu finanzieren. Diese soll gemeinsam mit den Trägern der Tageseinrichtungen für Kinder das geeignete regionale Sprachförderkonzept und Formen für eine mögliche Umsetzung des gesetzlichen Auftrages der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachbildung im Alltag der Kita`s entwickeln und deren Implementierung begleiten. Dies würde die Städte und Gemeinden hinsichtlich der fachlichen als auch der zeitlichen Komponente der zeitnahen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben entlasten.

 

Eine weitere Überlegung ist es,  zentrale Sprachförderzentren einzurichten (z.B. jeweils eins in Nord- und Südkreis). Ein Sprachförderzentrum soll eine fachbezogene Bibliothek und Mediathek, einen Raum für fachlichen Austausch und für Fortbildungen anbieten sowie die überregionale Netzwerkarbeit mit weiteren Fachstellen sicherstellen. Durch die Sprachförderzentren soll allen Mitarbeiter*Innen der Kita`s gleichermaßen Fachwissen zugänglich gemacht werden und die Möglichkeit gegeben werden, dies weiter auszubauen.

 

Beide Ansätze, die der zentralen Fachberatung für den Bereich alltagsintegrierter Sprachbildung und Sprachförderung und die der Gestaltung von Sprachförderzentren an zwei Standorten im Landkreis, soll den gesetzlichen Auftrag zur Neuausrichtung von Sprachbildung und Sprachförderung in Tageseinrichtungen für Kinder sicherstellen. Bei bestehendem Fachkräftemangel und derzeitig mangelnden zeitlichen und personellen Ressourcen sowie der vorgegebenen Kurzfristigkeit der Umsetzung ist ein gemeinsames Vorgehen von Landkreis und den Trägern der Tageseinrichtungen für Kinder in den Städten und Gemeinden ein erfolgversprechender Weg. Darüber hinaus sollen nachhaltige Strukturen geschaffen werden um die Rahmenbedingungen vor Ort zu verbessern und damit die Qualität der frühkindlichen Bildung im Landkreis Friesland stetig fortzuentwickeln.

 

Dieser Ansatz ist derzeit in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

 


Das Gremium nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf

MEZ     Nr. 1 / 2

Titel: Gute Rahmenbedingungen… / Erziehung und Bildung stärken

HSP     Nr  1.1 / 2.10

Titel: Bildungs-, Betreuungs- und Präventionsoffensive / Soziale Integration und Sprachförderung

 

 

 

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiterin

Sichtvermerke:

 

 

  Abteilungsleiterin               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.