Begründung:
Mit der Änderung des Gesetzes über
Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) vom 22.06.2018 ist neben der
vollständigen Beitragsfreiheit für Kindergartenkinder die Umsetzung der
vorschulische Sprachförderung im Kindergarten zum 01.08.2018 eingeführt worden.
Tageseinrichtungen für Kinder erhalten nicht nur
den Auftrag die bereits bestehenden Sprachförderkonzepte um die vorschulische
Sprachförderung zu erweitern. Es geht ebenfalls darum, die Entwicklung von
Sprachkompetenz und die individuelle und differenzierte Sprachförderung
alltagsintegriert stattfinden zu lassen.
Zur Umsetzung dieses Auftrages entfällt aus
der besonderen Finanzhilfe für Sprachbildung
und Sprachförderung nach § 18a KiTaG auf den Landkreis Friesland 303.670,78 €
für das Kindergartenjahr 2018/2019.
Der Gesetzgeber hat zur Verwendung dieser Gelder
eine dreijährige Übergangsfrist eingeräumt, so dass spätestens ab 2021/2022 mindestens
85 % der Sprachfördermittel für zusätzliche Personalausgaben und maximal 15 %
für Fachberatung und Qualifizierung der Fachkräfte zu verwenden sind.
Die Gewährung der Mittel erfolgt auf Grundlage
eines geeigneten regionalen Sprachförderkonzeptes, welches der Landkreis als
örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemeinsam mit den Trägern der
Tageseinrichtungen für Kinder erstellen soll. Ein Kriterium der Geeignetheit
ist, dass es zwischen dem örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe und allen
Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder, die sich daran beteiligen wollen,
abgestimmt und vereinbart ist. Im regionalen Sprachförderkonzept ist zudem die
Verteilung der Mittel (z.B. für zusätzliche Fachkräfte, Stundenaufstockung
vorhandener Fachkräfte, Erhöhung der Verfügungs- oder/und Leitungszeit etc.)
vereinbart.
Der Antrag auf besondere Finanzhilfe gem. § 18a
KiTaG, einschließlich des regionalen Förderkonzeptes soll bis zum 31.01.2019
beim Land vorliegen.
Eine Aufgabe der Fachberatung für die Kindertagesstätten
ist es, die Träger der Tageseinrichtungen für Kinder hinsichtlich der
trägereigenen Konzepte zu beraten. Diese Aufgabe kommt nun für den besonderen
Bereich der Sprachbildung und Sprachförderung hinzu. Die Träger müssen, wollen
sie von der besonderen Finanzhilfe partizipieren, ihre Konzepte und damit auch
ihre Arbeit um den Bereich der alltagsintegrierten Sprachbildung und
Sprachförderung anpassen
Für die Sicherstellung des gesetzlichen
Auftrages werden in den einzelnen Tageseinrichtungen für Kinder neben der
Fachkompetenz der pädagogischen Fachkräfte auch zeitliche Ressourcen benötigt
um der Aufgabe der besonderen Sprachförderung gerecht zu werden. In Anbetracht
des bestehenden Fachkräftemangels und der ohnehin hohen Aufgabendichte der Erzieher*Innen
und Leitungen in Tageseinrichtungen für Kinder, stellt die kurzfristige
Umsetzung des neuen Gesetzes die Kita`s vor eine große Herausforderung.
Durch die zuvor gewährte Zuwendung zur Förderung
alltagsintegrierter Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich hatte
der Landkreis gemeinsam mit den Städten und Gemeinden bereits vergeblich
versucht, geeignete Fachkräfte für den Bereich der Sprachbildung und
Sprachförderung im Elementarbereich zu akquirieren. Die Situation auf dem
Arbeitsmarkt hinsichtlich des Fachkräftemangels hat sich nicht geändert. Eine
Überlegung ist es, die in den ersten drei Jahren flexibel zu verwendende
besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung zu einem Teil dafür
zu verwenden, eine zentrale Fachberatung für den Bereich Sprachbildung und
Sprachförderung zu finanzieren. Diese soll gemeinsam mit den Trägern der
Tageseinrichtungen für Kinder das geeignete regionale Sprachförderkonzept und
Formen für eine mögliche Umsetzung des gesetzlichen Auftrages der alltagsintegrierten
Sprachbildung und Sprachbildung im Alltag der Kita`s entwickeln und deren
Implementierung begleiten. Dies würde die Städte und Gemeinden hinsichtlich der
fachlichen als auch der zeitlichen Komponente der zeitnahen Umsetzung der
gesetzlichen Vorgaben entlasten.
Eine weitere Überlegung ist es, zentrale Sprachförderzentren einzurichten
(z.B. jeweils eins in Nord- und Südkreis). Ein Sprachförderzentrum soll eine
fachbezogene Bibliothek und Mediathek, einen Raum für fachlichen Austausch und für
Fortbildungen anbieten sowie die überregionale Netzwerkarbeit mit weiteren
Fachstellen sicherstellen. Durch die Sprachförderzentren soll allen
Mitarbeiter*Innen der Kita`s gleichermaßen Fachwissen zugänglich gemacht werden
und die Möglichkeit gegeben werden, dies weiter auszubauen.
Beide Ansätze, die der zentralen Fachberatung
für den Bereich alltagsintegrierter Sprachbildung und Sprachförderung und die
der Gestaltung von Sprachförderzentren an zwei Standorten im Landkreis, soll
den gesetzlichen Auftrag zur Neuausrichtung von Sprachbildung und
Sprachförderung in Tageseinrichtungen für Kinder sicherstellen. Bei bestehendem
Fachkräftemangel und derzeitig mangelnden zeitlichen und personellen Ressourcen
sowie der vorgegebenen Kurzfristigkeit der Umsetzung ist ein gemeinsames
Vorgehen von Landkreis und den Trägern der Tageseinrichtungen für Kinder in den
Städten und Gemeinden ein erfolgversprechender Weg. Darüber hinaus sollen
nachhaltige Strukturen geschaffen werden um die Rahmenbedingungen vor Ort zu
verbessern und damit die Qualität der frühkindlichen Bildung im Landkreis
Friesland stetig fortzuentwickeln.
Dieser Ansatz ist derzeit in Abstimmung mit den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden.
Das Gremium nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.