Begründung:
Umsetzung der Aufgabe „Förderung der
Biodiversität“ durch die Naturschutzstiftung Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven
Im Kreistag am 14.03.2018 sind folgende Beschlüsse gefasst worden:
a)
Die
Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Akteuren des Naturschutzes, z.B.
den Naturschutzverbänden, den Landwirten, der Jägerschaft und einem Fachbüro
eine Strategie zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen von Insekten
und hier insbesondere der Hautflügler (Fluginsekten) im Landkreis Friesland zu
erarbeiten.
Es sind kurzfristige
Maßnahmen für 2018 zu erarbeiten.
b)
Für
die fachgerechte und kontinuierliche Umsetzung der Strategie im Landkreis
Friesland ist eine zusätzliche Fachstelle (50 %) einzurichten. Zur
Folgefinanzierung der Maßnahme sind vorrangig Fördergelder einzuwerben.
c)
Die
zusätzlich bereitzustellende Stelle ist sofort auszuschreiben und zu besetzen.
Bisher konnte die einzurichtende Stelle noch nicht ausgeschrieben und
besetzt werden. Wie im Umweltausschuss am 17.05.2018 von der
Naturschutzverwaltung berichtet, erfolgte die Bearbeitung der zunächst
möglichen Maßnahmenplanung und –umsetzung
trotzt enger Ressourcen als priorisierte Aufgabe durch das vorhandene
Personal der Naturschutzbehörde.
Im Zuge der Sachbearbeitung erfolgte eine Sichtung der Förderlandschaft.
Dabei wurde schnell klar, dass die Fördermöglichkeiten von
Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts recht eingeschränkt sind. Die im
Protokoll zum o.g. Kreistag dazu getroffene Aussage, Förderquoten von 75 % zu
erreichen, scheint aus Sicht der Naturschutzbehörde aktuell kaum möglich. Zudem
werden diese Förderungen (insbesondere Landesförderungen) in der Regel
frühestens im April des Folgejahres (Einreichung im Herbst) entschieden. Gerade
für die Beschaffung und Ansaat von Saatmischungen sind diese Fristen zu knapp.
Förderprogramme wie bspw. von der Bingo-Umweltstiftung werden nach nur ca. 6 Wochen
entschieden – sind aber den Gebietskörperschaften nicht zugänglich. Eine
Stiftung kann hingegen auf die vorhandenen Landesförderprogramme zugreifen, wie
eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts.
Im Austausch mit dem Landkreis Wittmund und der Stadt Wilhelmshaven, wo
derzeit ebenfalls über Möglichkeiten zur Verbesserung der Biodiversität beraten
wird, entstand nun die Idee, diese Aufgabe an die Naturschutzstiftung
Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven abzugeben.
Vorteile:
a)
Deutlich
bessere Förderlandschaft durch den rechtlichen Status als Stiftung des privaten
Rechts.
b)
Der
Personalbedarf wäre insgesamt etwa so hoch wie für eine Gebietskörperschaft
allein, weil neben der einheitlichen
Fördermittelaquise, auch die Grundlagenerarbeitung und Administrative
gleich sind.
c)
Auf
die Einrichtung einer dauerhaften Fachstelle mit 0,5 AK im Stellenplan des
Landkreis Friesland könnte verzichtet werden.
d)
Die
Stiftung verfügt über einen eigenen stetigen Flächenbestand, der zumindest
teilweise für solche Maßnahmen geeignet wäre.
Ein
Nachteil könnte darin gesehen werden, dass durch die Verlegung des
Geschäftssitzes der Stiftung in den Wittmunder Wald (ehemals Naturschutzhof
Wittmund) die Wahrnehmung in Friesland eingeschränkt wäre. Die Verpflichtung
zur Öffentlichkeitsarbeit ließe sich
jedoch durch eine entsprechende vertragliche Gestaltung erreichen. Im Übrigen
wird die Naturschutzstiftung durch eine professionelle Fachkraft für
Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.
Ein
weiterer Nachteil liegt in der zeitlichen Umsetzung dieser Alternative. Weder
in Wittmund noch in Wilhelmshaven liegen aktuell Beschlüsse über Maßnahmen zur
Verbesserung der Biodiversität vor. Diese wären noch einzuholen. Anträge auf
öffentlich-rechtliche Förderung müssten bereits im 3. Quartal gestellt werden.
Angesichts des erforderlichen Kreistagsbeschlusses ist der Mittelfluss erst zum
Ende Oktober 2018 denkbar. Danach könnte die Stiftung eine Stelle ausschreiben
und die erforderlichen Strategien zur nachhaltigen Verbesserung der
Biodiversität erarbeiten. Die Umsetzung einer umfassenden Strategie könnte
angesichts der ergänzenden Förderlandschaft allerdings bereits 2019 zumindest
im Ansatz erfolgen.
In der fachlichen
Abwägung überwiegen die Vorteile der Stiftungsvariante deutlich. Diese Variante
bietet hervorragende Synergieeffekte insbesondere hinsichtlich des
Personaleinsatzes und der Fördermöglichkeiten aber auch in den Bereichen
Administration und Einkaufsrabatt. Die so zu erreichende Steigerung des
Mehrwerts für eine Verbesserung der Lebensbedingungen von Insekten und
insbesondere von Hautflüglern wäre erheblich.
Die Satzung der Naturschutzstiftung weist die Förderung der Biodiversität bereits als dortige Aufgabe aus. Vorbehaltlich der dortigen Gremienbeschlüsse (könnten etwa zeitgleich zum Kreistagsbeschluss gefasst werden) könnte die zweckgebundene Mittelzuweisung erfolgen.
Beschlussvorschlag:
a) Der
Naturschutzstiftung Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven werden die Mittel zur
Erarbeitung und Umsetzung einer Strategie
zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen von Insekten und hier
insbesondere der Hautflügler (Fluginsekten) im Landkreis Friesland
zweckgebunden je Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt.
b)
Die
Fördersumme ist für das jeweilige Geschäftsjahr bis spätestens zum 31.01. d.J.
an die Stiftung zu überweisen. Die Stiftung hat im Gegenzug bis zum 31.03. des
Folgejahres die tatsächliche Mittelverwendung zu ermitteln und einen möglichen
Differenzbetrag entsprechend der getätigten Einzahlung an den Landkreis
Friesland zu erstatten.
c)
Die
Verwaltung regelt die Mittelverwendung mit der Naturschutzstiftung
Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven vertraglich nach Maßgabe des
Kreistagsbeschlusses vom 14.03.2018.
d) Eine Fachstelle (50 %) wird entgegen des
Kreistagsbeschlusses vom 14.03.2018 nicht eingerichtet.
e) Sofern die Gremien der Naturschutzstiftung
Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven sich gegen eine solche vertragliche
Vereinbarung aussprechen, setzt die Verwaltung den entsprechenden
Kreistagsbeschluss vom 14.03.2018 (Buchstaben a) – c)) unverzüglich um.
Anlage(n):