Betreff
Umsetzung der Aufgabe "Förderung der Biodiversität" durch die Naturschutzstiftung Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven
Vorlage
0488/2018
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Umsetzung der Aufgabe „Förderung der Biodiversität“ durch die Naturschutzstiftung Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven

 

Im Kreistag am 14.03.2018 sind folgende Beschlüsse gefasst worden:

 

a)    Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Akteuren des Naturschutzes, z.B. den Naturschutzverbänden, den Landwirten, der Jägerschaft und einem Fachbüro eine Strategie zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen von Insekten und hier insbesondere der Hautflügler (Fluginsekten) im Landkreis Friesland zu erarbeiten.

Es sind kurzfristige Maßnahmen für 2018 zu erarbeiten.

b)    Für die fachgerechte und kontinuierliche Umsetzung der Strategie im Landkreis Friesland ist eine zusätzliche Fachstelle (50 %) einzurichten. Zur Folgefinanzierung der Maßnahme sind vorrangig Fördergelder einzuwerben.

c)    Die zusätzlich bereitzustellende Stelle ist sofort auszuschreiben und zu besetzen.

 

Bisher konnte die einzurichtende Stelle noch nicht ausgeschrieben und besetzt werden. Wie im Umweltausschuss am 17.05.2018 von der Naturschutzverwaltung berichtet, erfolgte die Bearbeitung der zunächst möglichen Maßnahmenplanung und –umsetzung  trotzt enger Ressourcen als priorisierte Aufgabe durch das vorhandene Personal der Naturschutzbehörde.

 

Im Zuge der Sachbearbeitung erfolgte eine Sichtung der Förderlandschaft. Dabei wurde schnell klar, dass die Fördermöglichkeiten von Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts recht eingeschränkt sind. Die im Protokoll zum o.g. Kreistag dazu getroffene Aussage, Förderquoten von 75 % zu erreichen, scheint aus Sicht der Naturschutzbehörde aktuell kaum möglich. Zudem werden diese Förderungen (insbesondere Landesförderungen) in der Regel frühestens im April des Folgejahres (Einreichung im Herbst) entschieden. Gerade für die Beschaffung und Ansaat von Saatmischungen sind diese Fristen zu knapp. Förderprogramme wie bspw. von der Bingo-Umweltstiftung werden nach nur ca. 6 Wochen entschieden – sind aber den Gebietskörperschaften nicht zugänglich. Eine Stiftung kann hingegen auf die vorhandenen Landesförderprogramme zugreifen, wie eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts.

 

Im Austausch mit dem Landkreis Wittmund und der Stadt Wilhelmshaven, wo derzeit ebenfalls über Möglichkeiten zur Verbesserung der Biodiversität beraten wird, entstand nun die Idee, diese Aufgabe an die Naturschutzstiftung Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven abzugeben.

 

Vorteile:

 

a)    Deutlich bessere Förderlandschaft durch den rechtlichen Status als Stiftung des privaten Rechts.

b)    Der Personalbedarf wäre insgesamt etwa so hoch wie für eine Gebietskörperschaft allein, weil neben der einheitlichen  Fördermittelaquise, auch die Grundlagenerarbeitung und Administrative gleich sind.

c)    Auf die Einrichtung einer dauerhaften Fachstelle mit 0,5 AK im Stellenplan des Landkreis Friesland könnte verzichtet werden.

d)    Die Stiftung verfügt über einen eigenen stetigen Flächenbestand, der zumindest teilweise für solche Maßnahmen geeignet wäre.

 

Ein Nachteil könnte darin gesehen werden, dass durch die Verlegung des Geschäftssitzes der Stiftung in den Wittmunder Wald (ehemals Naturschutzhof Wittmund) die Wahrnehmung in Friesland eingeschränkt wäre. Die Verpflichtung zur Öffentlichkeitsarbeit  ließe sich jedoch durch eine entsprechende vertragliche Gestaltung erreichen. Im Übrigen wird die Naturschutzstiftung durch eine professionelle Fachkraft für Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.

 

Ein weiterer Nachteil liegt in der zeitlichen Umsetzung dieser Alternative. Weder in Wittmund noch in Wilhelmshaven liegen aktuell Beschlüsse über Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität vor. Diese wären noch einzuholen. Anträge auf öffentlich-rechtliche Förderung müssten bereits im 3. Quartal gestellt werden. Angesichts des erforderlichen Kreistagsbeschlusses ist der Mittelfluss erst zum Ende Oktober 2018 denkbar. Danach könnte die Stiftung eine Stelle ausschreiben und die erforderlichen Strategien zur nachhaltigen Verbesserung der Biodiversität erarbeiten. Die Umsetzung einer umfassenden Strategie könnte angesichts der ergänzenden Förderlandschaft allerdings bereits 2019 zumindest im Ansatz erfolgen.

 

In der fachlichen Abwägung überwiegen die Vorteile der Stiftungsvariante deutlich. Diese Variante bietet hervorragende Synergieeffekte insbesondere hinsichtlich des Personaleinsatzes und der Fördermöglichkeiten aber auch in den Bereichen Administration und Einkaufsrabatt. Die so zu erreichende Steigerung des Mehrwerts für eine Verbesserung der Lebensbedingungen von Insekten und insbesondere von Hautflüglern wäre erheblich.

 

Die Satzung der Naturschutzstiftung weist die Förderung der Biodiversität bereits als dortige Aufgabe aus. Vorbehaltlich der dortigen Gremienbeschlüsse (könnten etwa zeitgleich zum Kreistagsbeschluss gefasst werden) könnte die zweckgebundene Mittelzuweisung erfolgen.


Beschlussvorschlag:

a)      Der Naturschutzstiftung Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven werden die Mittel zur Erarbeitung und Umsetzung einer Strategie zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen von Insekten und hier insbesondere der Hautflügler (Fluginsekten) im Landkreis Friesland zweckgebunden je Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt.

 

b)      Die Fördersumme ist für das jeweilige Geschäftsjahr bis spätestens zum 31.01. d.J. an die Stiftung zu überweisen. Die Stiftung hat im Gegenzug bis zum 31.03. des Folgejahres die tatsächliche Mittelverwendung zu ermitteln und einen möglichen Differenzbetrag entsprechend der getätigten Einzahlung an den Landkreis Friesland zu erstatten.

c)       Die Verwaltung regelt die Mittelverwendung mit der Naturschutzstiftung Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven vertraglich nach Maßgabe des Kreistagsbeschlusses vom 14.03.2018.

d)      Eine Fachstelle (50 %) wird entgegen des Kreistagsbeschlusses vom 14.03.2018 nicht eingerichtet.

 

e)      Sofern die Gremien der Naturschutzstiftung Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven sich gegen eine solche vertragliche Vereinbarung aussprechen, setzt die Verwaltung den entsprechenden Kreistagsbeschluss vom 14.03.2018 (Buchstaben a) – c)) unverzüglich um.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 50000

€50000

€ 50000

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit    50000        Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: P1.05.55.554000.030

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. 4

Titel: Erhalt und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen

HSP     Nr  4.3

Titel: Entwicklung und Verbesserung von Lebensräumen; Entwicklung und Pflege von Schutzgebieten

 

 

 

Jochen Meier

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):