Begründung:
Die Stadt Varel möchte
im Vorgriff auf die Herstellung der bereits 2006 vereinbarten (tangentialen)
Anbindung des Gewerbe-Logistik-Ports (GLP) an den Sumpfweg (K 340) das 724 m
lange Teilstück der K 340 zwischen der Anbindung des GLP und der K 110 (Zum
Jadebusen) als Gemeindestraße übernehmen, um dortige Entwicklungen planerisch
beordnen zu können.
Im Gegenzug solle
sich der Landkreis verpflichten, den bisherigen (Stadt-) Straßenzug
Hans-Schütte-Straße/Rudolf-Winicker-Straße im GLP (Länge ca. 642 m) nach
Herstellung der o.g. Anbindung als Kreisstraße zu übernehmen.
Durch Beschluss des
Ausschusses der Stadt Varel für Bauen, Liegenschaften, Straßen und Verkehr vom
28.05.2018 sowie des Verwaltungsausschusses der Stadt Varel vom 07.06.2018 wird
der Landkreis gebeten, entsprechende eigene Beschlüsse zur Umsetzung der
Umstufung zu erwirken.
Ein Kartenauszug
liegt als Anlage bei.
Beschlussvorschlag:
Der Teilabschnitt der Kreisstraße 340 zwischen der Anbindung des GLP und der Kreisstraße 110 (Zum Jadebusen) wird zur Gemeindestraße abgestuft.
Der Landkreis verpflichtet sich, nach Herstellung der vereinbarten tangentialen Anbindung des GLP an den Sumpfweg, den Straßenzug Hans-Schütte-Straße/KVP/Rudolf-Winicker-Straße als Kreisstraße zu übernehmen.
Anlage(n):
Kartenauszug