Betreff
Bericht der Verwaltung über Maßnahmen an Kreisstraßen sowie andere verkehrstechnische und -rechtliche Angelegenheiten
Vorlage
0515/2018
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

1.)   Maßnahmen an Kreisstraßen (Bau und Planung)

 

Kreisstraße 89, Radwegneubau 2. Bauabschnitt Tettens – Oldorf, Wangerland

Der Radwegneubau geht leider nicht so schnell voran wie erhofft. Die Querungshilfe in Tettens wurde zwar wie vereinbart unter Vollsperrung in der ersten Hälfte der Sommerferien (Schulbusverkehr) hergestellt. Im weiteren Verlauf kommt es jedoch nun zu Verzögerungen, die der beauftragten Firma zuzurechnen sind. Der dort angeforderte und nunmehr aktuell vorgelegte Bauzeitenplan beinhaltet, dass sich die Fertigstellung des Radweges (vorbehaltlich der Witterung) in den November verschieben werde (statt Ende September).

 

Ausbau der K 311, Tarbarger Landstraße, 2. Abschnitt, Zetel

Die Baumaßnahme zur Durchführung der Fahrbahnsanierung liegt im Zeitplan. Die Auskofferung ist erfolgt und der Sandeinbau hat begonnen, so dass – in Anhängigkeit von der Wetterlage – die Fahrbahndecke voraussichtlich zum Ende des Monats fertig gestellt werden kann.

Vorbehaltlich der Haushaltsplanung sollte aus fachlicher Sicht versucht werden, die Reststrecke möglichst komplett in 2019 zu sanieren, hierzu wird eine sog. „grundhafte Erneuerung“ angestrebt, die inzwischen grundsätzlich förderfähig wäre. Im Ergebnis werden hierfür notwendige Antragsunterlagen bei der Förderbehörde vorbereitet.

 

Kreisstraße 108 (Jaderberger Straße, Streek bis Kreisgrenze BRA), Varel

Die Fahrbahnsanierung im ersten Bauabschnitt (von der Kreisgrenze kommend) auf einer Länge von ca. 2,4 km konnte planmäßig innerhalb der Sommerferien durchgeführt werden.

 

K 331, Radwegneubau Schmidtshörn – Crildumersiel, Wangerland

Derzeit laufen die vorbereitenden Maßnahmen zu der Radwegebaumaßnahme. Der Grunderwerb ist größtenteils abgeschlossen. Aufgrund von personellen Engpässen bei der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – die im Rahmen der technischen Verwaltung der Kreisstraßen auch für die Ausschreibung der Radwegebaumaßnahme zuständig ist – muss das Ausschreibungsverfahren an ein externes Büro vergeben werden, so dass sich die Auftragsvergabe um einige Monate verzögern wird. Mit dem tatsächlichen Bau des Radweges wird erst im Frühjahr nächsten Jahres begonnen werden können. Erfreulicherweise liegt aktuell auch der Förderbescheid des Bundes vor, wonach aus den Mitteln der Klimaschutz-Initiative eine Förderung in Höhe von ca. 80.000 € gewährt wird.

 

 

Darüber hinaus werden auch in diesem Jahr im Rahmen der Haushaltsmittel für Unterhaltung und Instandsetzung von Kreisstraßen die speziellen Oberflächenbehandlungen und Profilierungsmaßnahmen auf Fahrbahnen und Radwegen durchgeführt.

Im Rahmen des aktuell erteilten Profilierungsauftrages werden in den nächsten Wochen/Monaten folgende Fahrbahnen bzw. Fahrbahnabschnitte erneuert: Kreisverkehrsplatz an der K 95, Oldenburger Straße, Schortens; Innerörtliches Teilstück der K 113, Neuwangerooger Straße, Varel; K 89, Ortsdurchfahrt Middoge, Wangerland und K 294, Hauptstraße in Sande vom „Sander Ei“ bis Einmündung Dollstraße.

 

Zur Hauptstraße in Sande gab es bereits am 19.07. eine gut besuchte Info-Veranstaltung über den beabsichtigten Bauablauf: Hier ist geplant, die Einschränkungen durch die Verlegung der Fräs- und Asphaltarbeiten (dann Vollsperrung) auf (zwei) Sonntage zu beschränken und ansonsten mit halbseitigen Sperrungen zu arbeiten. Dieser inzwischen auch mit der bauausführenden Firma abgestimmte Bauablauf fand gute Resonanz, die konkrete Terminierung wird rechtzeitig bekannt gegeben!

 

 

K 332, Radverkehrsanlage Siebetshaus und Fahrbahnsanierung, Schortens

Nach der Vorstellung der Konzeptplanung eines Mehrzweckstreifens an der Kreisstraße 332, Schortens – Siebetshaus (sh. Vorlage 434/2018), konnten bereits mit den beiden vom Grunderwerb betroffenen Anliegern positive Gespräche geführt werden. Nach Fertigstellung der Planungsunterlagen durch die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr kann sodann das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden (ggf. Durchführung eines Planverzichts).

Im Rahmen der Planungen wird im Bereich des Waldschlösschens zur besseren Querung der Fahrbahn zusätzlich eine Fußgängerlichtsignalanlage vorgesehen.

 

K 113, Radwegneubau Neuwangerooger Straße, Varel

Zu der geplanten Radwegebaumaßnahme wurde im Juli das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen haben öffentlich ausgelegen und die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die Einwendungen privater Personen werden nunmehr zunächst von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bewertet und bearbeitet. Der Bau des Radweges ist für 2020 eingeplant.

Der NABU Varel hat außerhalb seiner Stellungnahme auf das der Verwaltung bekannte Modellprojekt „Schutzstreifen außerorts“ hingewiesen. Auf die Rahmenbedingungen des Projektes und den (bundesweiten) Sachstand wird ergänzend im Rahmen der Sitzung eingegangen.

 

K 340, grundhafte Erneuerung Sumpfweg, Varel

Für die ehemals als reine Fahrbahnsanierung geplante Maßnahme („Kaffeehauskreisel“ bis Einmündung Gewerbe-Logistik-Port), die gem. Masterplan im Jahr 2020 durchgeführt werden soll, laufen bereits vorbereitende Arbeiten. Nachdem sich gezeigt hatte, dass eine Deckensanierung nicht ausreichend, sondern eine Verstärkung erforderlich ist, werden  aktuell für die Förderstelle Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Oldenburg, Antragsunterlagen auf Förderung nach dem Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) für eine sog. „Grundhafte Erneuerung“ vorbereitet. Es ist –vorbehaltlich der Haushaltsplanung- beabsichtigt, die Maßnahme ggf. auf 2019 vorzuziehen, soweit hierzu ein positiver Bescheid ergeht.

Hiervon nicht betroffen wäre der abzustufende Bereich der K 340 (siehe gesonderter TOP), außerdem ist anzumerken, dass eine Verbreiterung der Fahrbahn nicht förderfähig und demnach nicht geplant ist, allerdings wird angestrebt, den Seitenrand des Sumpfweges im Zusammenhang mit der o.g. Maßnahme mit Gittermatten zu befestigen.

 

 

2.)   Landesstraße 812 (Waddewarder Brücke); Installation einer Schutzplanke

 

Unter Hinweis auf die Anfrage von KTA Onnen-Lübben in der Sitzung dieses Gremiums am 24.05. (siehe Seite 4 zu TOP 5.2.1) hat die Unfallkommission (= UK/ Geschäftsführung Polizeiinspektion WHV/FRI) zwischenzeitlich in ihrer Jahressitzung am 20.06. die Fahrunfälle auf dem besagten Teilabschnitt in den letzten 3,5 Jahren analysiert. Die UK kommt erneut zu dem Schluss, dass die Einrichtung einer Schutzplanke hier nicht erforderlich ist.

 

Dessen ungeachtet handelt es sich hier um die straßenbauliche Entscheidung des Straßenbaulastträgers Land in Anwendung der sog. „RPS“. Die RPS (= Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme) wurde durch die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen erarbeitet und soll allgemeingültig den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen (also u.a. Schutzplanken) regeln. Die RPS gibt den Straßenbauverwaltungen Hilfestellung bei der Planung und technischen Ausgestaltung von Schutzeinrichtungen unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit sowie fachgerechter und wirtschaftlicher Gesichtspunkte.

 

Verbindlich eingeführt seitens des Landes Niedersachsen wurde die RPS bekanntlich für Bundes- und Landesstraßen. Die RPS beinhaltet den Stand der Technik und wurde gerade mit dem Ziel einer (bundesweit) einheitlichen Anwendung erarbeitet, d.h. deren Anwendung führt zu einer sicheren und selbstverständlich auch wirtschaftlichen Bauweise.

 

 

3.)   Pilotprojekt „Reduzierung von Baumunfällen in Niedersachsen“; Präventive Geschwindigkeitsbeschränkungen

Bereits mehrfach wurde von der Teilnahme des Landkreises Friesland an dem vom Land Niedersachsen initiierten Pilotprojekt „Reduzierung von Baumunfällen in Niedersachsen“ berichtet. Dieses Projekt hatte bekanntlich zum Inhalt, dass auf Strecken mit bestimmten Rahmenbedingungen (Baumbestand nahe der Straße, Fahrbahnbreite < 6,50 m) präventive Beschränkungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angeordnet werden konnten.

 

Im Landkreis Friesland wurde im Ergebnis nach Durchführung von Sonder-Verkehrsschauen und Beteiligung des Arbeitskreises "Baumunfälle" die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf ca. 18 km Kreisstraßen und ca. 15 km Landesstraßen (ca. 26 km auf 70 km/h und ca. 7 km auf 80 km/h) reduziert; Veränderungen entstanden im Einzelnen auf den Kreisstraßen 87, 88, 89, 93, 95, 96, 102, 103, 105, 301 sowie den Landesstraßen 812, 815 und 816.

 

Mit Vorlage eines umfassenden Abschlussberichtes ist das Projekt inzwischen beendet: Es kam zwar landesweit einerseits zu einem überproportionalen Rückgang der Unfallzahlen und der Unfallbeteiligten auf den Untersuchungsstrecken. Allerdings ließ sich zwischen dem durchschnittlich ermittelten Geschwindigkeitsrückgang und der verbesserten Unfalllage kein genereller Zusammenhang nachweisen. Aus diesen Erkenntnissen folgt auch, dass eine pauschale Geschwindigkeitsbeschränkung auf Außerortsstrecken mit Baumbestand am Fahrbahnrand nicht als alleiniges und grundsätzliches Mittel für die gewünschte Unfallprävention geeignet ist. Nach Auffassung der Verfasser des Abschlussberichtes zeigte der Modellversuch, dass eine stärkere Aufklärung und Information der Verkehrsteilnehmer ein wichtiger Baustein zur Reduzierung von Baumunfällen ist. Angedacht ist daher als nächster weiterer Schritt eine Informationskampagne gemeinsam zwischen MW, MI und der Landesverkehrswacht, um das Gefahrenbewusstsein zu erhöhen.

 

Darauf basierend war  somit eine örtliche Entscheidung über den Fortbestand der Regelungen zu treffen; die Verkehrssicherheitskommission für den Landkreis Friesland hat zwischenzeitlich auf Basis der örtlichen Unfallzahlen eine Vorgehensweise erarbeitet, die im wesentlichen beinhaltet, die Beschränkungen wieder aufzuheben. Allerdings zeigt sich schnell, dass Einzelfallentscheidungen zu treffen sind auf der Grundlage der aktuell vorhandenen örtlichen Bedingungen. Die letzten örtlichen Entscheidungen für die betr. Strecken in Bockhorn und Zetel werden daher anlässlich einer Verkehrsschau am 25.09. getroffen und anschließend umgesetzt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXx

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXX

Titel:

HSP     Nr  XXXXXX

Titel:

 

 

 

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):