Betreff
Funktion eines ehrenamtlich Beauftragten für die niederdeutsche Sprache, hier: Änderung der Satzung des Landkreises Friesland über Aufwandsentschädigungen und Fahrkostenvergütungen für Ehrenbeamte und sonst ehrenamtlich Tätige vom 06.11.1992
Vorlage
260/2008
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Kreistag des Landkreises Friesland hat in seiner Sitzung am 26.09.2007 beschlossen, dass ein ehrenamtlich Beauftragter für die niederdeutsche Sprache bestellt wird. Über die Ernennung beschließt der Kreistag. Es wird eine Aufwandsentschädigung von monatlich 180,00 € gezahlt.

Die Satzung des Landkreises Friesland über Aufwandsentschädigungen und Fahrkostenvergütungen für Ehrenbeamte und sonst ehrenamtlich Tätige vom 06.11.1992 wird entsprechend ergänzt.


In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 31.01.2008 wurde im Ergebnis der Vorstellungsgespräche beschlossen, dass die Herren Wolfgang Busch und Georg Schwitters gleichberechtigt die Funktion eines ehrenamtlich Beauftragten für die niederdeutsche Sprache wahrnehmen sollen.


Der Sachverhalt wurde mit den Herren Busch und Schwitters erörtert. Beide können sich vorstellen, gleichberechtigt die Funktion eines ehrenamtlich Beauftragten wahrzunehmen. Denkbar ist eine regionale Aufteilung der Zuständigkeiten in Nord- und Südkreis.

Die Herren Busch und Schwitters erklärten weiterhin, dass sie sich auch eine Mitarbeit vorstellen können, falls einer der beiden die alleinige Funktion des ehrenamtlich Beauftragten wahrnehmen würde.


Durch die Wahrnehmung der Tätigkeit des ehrenamtlich Beauftragten für die niederdeutsche Sprache durch zwei Personen würden gemäß dem anliegenden Satzungsentwurf die Herren Wolfgang Busch und Georg Schwitters je 180 € monatlich für die Funktion des ehrenamtlich Beauftragten erhalten.


Hierzu wird auf § 1 Abs. 1 (g) des anl. Satzungsentwurfes hingewiesen.







Beschlussvorschlag:

Die Satzung des Landkreises Friesland über Aufwandsentschädigungen und Fahrkostenvergütungen für Ehrenbeamte und sonst ehrenamtlich Tätige vom 06.11.1992 wird entsprechend dem anliegenden Entwurf ergänzt.


Finanzielle Auswirkungen: JA

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


ca. 4.400 € p.a

Erfolgte Veranschlagung: Ja mit 20.000 €

im Verwaltungshaushalt Haushaltsstelle: 3660.71910


gez. Thöle

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

gez. Ambrosy

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:

Satzungsentwurf