Begründung:
Gemäß § 154 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beruft der Kreistag die Leiterin/den Leiter und erforderlichenfalls die Prüfer/innen des Rechnungsprüfungsamtes.
Das Rechnungsprüfungsamt ist zurzeit wie folgt besetzt:
- Kreisoberamtsrätin Rothe-Hanstein, Leiterin
- Kreisamtsrat Michels-Lübben, stellvertretender Leiter
- Kreisoberamtsrat Wiese, Prüfer
- Kreisamtmann Rieck, Prüfer
- Kreisamtfrau Bunjes, Prüferin
- Dipl.-Kaufmann Koch, Prüfer
- Dipl.-Ing. Onnen, technischer Prüfer
- Kreisinspektorin Bruchmann, Prüferin
Herr Stefan Wiese ist seit dem 10. Juni 2016 im Rechnungsprüfungsamt beschäftigt. Er hat sich in die ihm übertragenen Prüftätigkeiten eingefunden und nimmt diese eigenverantwortlich wahr. Allen an ihn gestellten Anforderungen ist er in vollem Umfang gerecht geworden.
Die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes bittet daher um Bestellung des Mitarbeiters zum Prüfer.
Der Kreistag wird daher gebeten, Herrn Stefan Wiese gemäß § 154 NKomVG als Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes zu berufen.
Beschlussvorschlag:
Herr Stefan Wiese wird gemäß § 154 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) als Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Friesland berufen
Anlage(n):