Begründung:
Gemäß § 154 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beruft der Kreistag die Leiterin/den Leiter und erforderlichenfalls die Prüfer/innen des Rechnungsprüfungsamtes.
Das Rechnungsprüfungsamt ist zurzeit wie folgt besetzt:
Kreisoberamtsrätin Rothe-Hanstein, Leiterin
Kreisamtsrat Michels-Lübben, stellvertretender Leiter
Kreisoberamtsrat Wiese, Prüfer
Kreisamtmann Rieck, Prüfer
Kreisamtfrau Bunjes, Prüferin
Dipl.-Kaufmann Koch, Prüfer
Dipl.-Ing. Onnen, technischer Prüfer
Kreisinspektorin Bruchmann, Prüferin
Frau Mena Bunjes ist seit dem 1. Dezember 2017 im Rechnungsprüfungsamt beschäftigt. Sie hat sich in die ihr übertragenen Prüftätigkeiten eingefunden und nimmt diese eigenverantwortlich wahr. Allen an sie gestellten Anforderungen ist sie in vollem Umfang gerecht geworden.
Die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes bittet daher um Bestellung der Mitarbeiterin zur Prüferin.
Der Kreistag wird daher gebeten,
Frau Mena Bunjes gemäß § 154 NKomVG als Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes zu
berufen.
Beschlussvorschlag:
Frau Mena Bunjes wird gemäß § 154 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) als Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Friesland berufen.
Anlage(n):