Begründung:
Gemäß § 154 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beruft der Kreistag die Leiterin/den Leiter und erforderlichenfalls die Prüfer/innen des Rechnungsprüfungsamtes.
Das Rechnungsprüfungsamt ist zurzeit wie folgt besetzt:
- Kreisoberamtsrätin Rothe-Hanstein, Leiterin
- Kreisamtsrat Michels-Lübben, stellvertretender Leiter
- Kreisoberamtsrat Wiese, Prüfer
- Kreisamtmann Rieck, Prüfer
- Kreisamtfrau Bunjes, Prüferin
- Dipl.-Kaufmann Koch, Prüfer
- Dipl.-Ing. Onnen, technischer Prüfer
- Kreisinspektorin Bruchmann, Prüferin
Frau Maria Bruchmann ist seit dem 1. August 2015 im Rechnungsprüfungsamt beschäftigt. Sie hat sich in die ihr übertragenen Prüftätigkeiten eingefunden und nimmt diese eigenverantwortlich wahr. Allen an sie gestellten Anforderungen ist sie in vollem Umfang gerecht geworden.
Die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes bittet daher um Bestellung der Mitarbeiterin zur Prüferin.
Der Kreistag wird daher gebeten, Frau Maria Bruchmann gemäß § 154 NKomVG als Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes zu berufen.
Beschlussvorschlag:
Frau Maria Bruchmann wird gemäß § 154 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) als Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Friesland berufen.
Anlage(n):