Betreff
Abberufung der Prüferin für das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Friesland, Frau Lydia Onken
Vorlage
0524/2018
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Gemäß § 154 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beruft der Kreistag die Leiterin/den Leiter und erforderlichenfalls die Prüfer/innen des Rechnungsprüfungsamtes. Der Kreistag ist ebenfalls für die Abberufung zuständig.

 

Frau Lydia Onken ist aufgrund eines Kreistagsbeschlusses mit Schreiben vom 19. Dezember 2012 zur Prüferin berufen worden.

 

Mit Wirkung vom 1. November 2017 wurde Frau Onken aus dem Rechnungsprüfungsamt in den Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur umgesetzt.

 

Der Kreistag wird daher gebeten, Frau Lydia Onken gemäß § 154 NKomVG als Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes ab zu berufen.

 


Beschlussvorschlag:

Frau Lydia Onken wird gemäß § 154 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) als Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Friesland abberufen.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXx

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXX

Titel:

HSP     Nr  XXXXXX

Titel:

 

 

 

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):