Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 31.01.2008 wurde unter TOP 8.1 (Zuschuss des Landkreises Friesland zu den Kosten der Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen) ausgeführt, dass die Niedersächsische Landesregierung beschlossen hat, Kindern und Jugendlichen aus Familien, die als Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, im Jahr 2008 finanziell beim Erwerb eines Mittagessens in der Ganztagsschule zu unterstützen.
Zu diesem
Zweck sind in den Haushaltsplan des Landes 2008 Mittel in Höhe
von 3 Mill. Euro eingestellt worden. Die Verteilung der Landesmittel
erfolgt durch die Ganztagsschulen. Aus dem Verfahren zur
entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln sind in den Schulen die
betroffenen Schülerinnen/Schüler bekannt, da diese
Personengruppe von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe
freigestellt ist. Bezuschusst wird der Erwerb eines Mittagsessens pro
Tag in der Ganztagsschule, das tatsächlich an
Schülerinnen/Schüler ausgegeben wird, die der genannten
Gruppe angehören. Als Preis für ein Mittagessen wird dabei
ein maximaler Betrag von 2,50 Euro pro Essen angegenommen. Für
jedes Mittagessen wird ein Eigenanteil angerechnet, der sich an den
Regelsätzen der Transferleistungen orientiert und für
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 1,03
Euro und für Kinder und Jugendliche ab Vollendung des 14.
Lebensjahres 1,37 Euro beträgt.
Der verbleibende
Restbetrag in Höhe von 1,47 Euro bzw. 1,13 Euro wird durch das
Land bezuschusst, wenn sich der kommunale Schulträger oder eine
andere Initiavtive vor Ort tatsächlich durch einen für das
einzelne Essen bestimmbaren Zuschuss an einer Verringerung des
Kaufpreises für die Leistungsberechtigten beteiligt. Das Land
Niedersachsen zahlt den gleichen Zuschuss wie der Schulträger
oder die örtliche Initiative, jedoch maximal für
Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres 0,74 Euro und für Schülerinnen und Schüler
nach Vollendung des 14. Lebensjahres 0,56 Euro für jedes
ausgegebene Mittagessen. Dem kommunalen Zuschuss und dem Zuschuss
einer örtlichen Initiative sind nach oben keine Grenzen gesetzt.
Über die Anzahl der an die Schülerinnen und Schüler
ausgegebenen Essen sind in geeigneter Weise formfreie Aufzeichnungen
zu führen. Die Unterlagen sind vor Ort vorzuhalten und der
Landesschulbehörde auf Anforderung vorzulegen. Der Zuschuss wird
der Schule auf das Girokonto der Schule überwiesen; die Schule
bringt den Betrag in geeigneter Weise in das in der Schule verwendete
Bezahlsystem ein.
Auch wenn es grundsätzlich eine Bundesaufgabe ist, die Regelsätze so zu gestalten, dass auch „bedürftige Kinder“ regelmäßig an der Mittagsverpflegung teilnehmen können, bleibt festzuhalten, dass vielfach die Regelsätze für eine Mittagsverpflegung nicht ausreichend sind.
Eine Ganztagsschule in der Trägerschaft des Landkreises Friesland hat bereits darauf hingewiesen, dass Schülerinnen/Schüler aus finanziellen Gründen nur unregelmäßig oder gar nicht an der Mittagsverpflegung teilnehmen.
Aus diesem Grunde wurde bei den kreiseigenen Schulen des Landkreises Friesland eine Abfrage vorgenommen, wie viele Schülerinnen/Schüler an der kostenlosen Schulbuchausleihe teilnehmen können und mithin o. a. Bedarfsgemeinschaften entsprechen, also Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
1.
Schulen,
die genehmigte Ganztagsschulen sind (die Hauptschule Schortens ist
mit aufgeführt, da sie mit Beginn des Schuljahres 2008/2009
Ganztagsschule sein wird)
Schulen |
Gesamtzahl Schülerinnen/Schüler |
unter 14 J. |
über 14 J. |
Inselschule Wangerooge |
6 |
4 |
2 |
Schule am Schlosserplatz Jever (Förderschule) |
89 |
57 |
32 |
Mariengymnasium Jever |
42 |
13 |
29 |
Heinz-Neukäter-Schule Roffhausen (Förderschule) |
37 |
24 |
13 |
Hauptschule Schortens |
86 |
34 |
52 |
Haupt- und Realschule Bockhorn |
49 |
26 |
23 |
Haupt- und Realschule Varel |
114 |
18 |
96 |
Lothar-Meyer-Gymnasium Varel |
63 |
21 |
42 |
Gesamt |
486 |
197 |
289 |
Nachstehend
werden die voraussichtlichen Kosten aufgeführt, die bei
unterschiedlichen Zahlungsmodalitäten anfallen würden.
Hierbei wird von der üblichen Situation in Ganztagsschulen
ausgegangen, nämlich dass an 4 Tagen in der Woche (montags bis
donnerstags) ein Mittagessen angeboten wird. Bei 39 Schulwochen
errechnen sich mithin 156 Schultage.
1.1
Bei
dieser Konstellation wird unterstellt, dass der Landkreis Friesland
denselben Betrag wie das Land Niedersachsen zahlt, somit 0,74 Euro
für Schülerinnen/Schüler bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres, 0,56 Euro für Schülerinnen/Schüler ab
Vollendung des 14. Lebensjahres.
1.1.1
Schülerinnen/Schüler
bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
197
Schülerinnen/Schüler x 156 Schultage x 0,74 Euro =
22.741,68 Euro
1.1.2
Schülerinnen/Schüler
ab Vollendung des 14. Lebensjahres
289
Schülerinnen/Schüler x 156 Schultage x 0,56 Euro =
25.247,04 Euro
Gesamt
= 47.988,72 Euro
1.2
Bei
dieser Konstellation wird unterstellt, dass der Landkreis Friesland
sich mit 1,00 Euro pro Mittagessen
beteiligt.
1.2.1
Schülerinnen/Schüler
bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
197
Schülerinnen/Schüler x 156 Schultage x 1,00 Euro =
30.732,00 Euro
1.2.2
Schülerinnen/Schüler
ab Vollendung des 14. Lebensjahres
289
Schülerinnen/Schüler x 156 Schultage x 1,00 Euro =
45.084,00 Euro
Gesamt
= 75.816,00 Euro
1.3
Bei
dieser Konstellation wird ein Zuschussin Höhe von 2,50 Euro
abzüglich des Landeszuschusses (0,74 Euro bzw. 0,56 Euro)
unterstellt (Mittagessen = 2,50 Euro).
1.3.1
Schülerinnen/Schüler
bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
197
Schülerinnen/Schüler x 156 Schultage x 1,76 Euro =
54.088,32 Euro
1.3.2
Schülerinnen/Schüler
ab Vollendung des 14. Lebensjahres
289
Schülerinnen/Schüler x 156 Schultage x 1,94 Euro =
87.462,96 Euro
Gesamt
=141.551,28 Euro
1.4
Bei dieser Konstellation wird ein Zuschuss in Höhe von 3,00 Euro
abzüglich des Landeszuschusses (0,74 Euro bzw. 0,56 Euro)
unterstellt (Mittagessen = 3,00 Euro).
1.4.1
Schülerinnen/Schüler
bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
197
Schülerinnen/Schüler x 156 Schultage x 2,26 Euro =
69.454,32 Euro
1.4.2
Schülerinnen/Schüler
ab Vollendung des 14. Lebensjahres
289
Schülerinnen/Schüler x 156 Schultage x 2,44 Euro =
110.004,96 Euro
Gesamt
= 179.459,28 Euro
Der Ausschuss für Schule,
Sport und Kultur war in seiner Sitzung am 31.01.2008 übereinstimmend
der Auffassung, dass sich der Landkreis Friesland in angemessener
Form an einer Mittagsverpflegung an Ganztagsschulen für
bedürftige Schülerinnen/Schüler beteiligen soll.
Gleichzeitig wurde aber überwiegend die Auffassung vertreten,
dass der Landkreis Friesland als Schulträger nicht das komplette
Defizit auffangen soll, was abzüglich des Landeszuschusses
verbleiben wird. Man dürfe von den Erziehungsberechtigten
erwarten, dass sie sich auch mit einem Eigenanteil an der
Mittagsverpflegung beteiligen. Eine Beteiligung des Landes, des
Landkreises Friesland und der Eltern in Höhe von jeweils ca. 1/3
der Kosten dürfte eine geeignete und gerechte Quotelung
darstellen.
Es wird daher vorgeschlagen, dass sich der
Landkreis Friesland vorläufig mit 1,00 Euro an der
Mittagsverpflegung an Ganztagsschulen beteiligt. Dieser Betrag deckt
in etwa 1/3 der Kosten für ein Mittagessen ab. Die Kosten für
ein Mittagessen variieren zwischen ca. 2,20 Euro und 2,80 Euro.
Eine
höhere Beteiligung wäre zurzeit auch aus finanziellen
Gründen nicht vertretbar.
Im
Haushaltsjahr 2008 ist kein Haushaltsansatz für die kostenlose
Mittagsverpflegung zu einem Preis von 1,00 Euro pro Mahlzeit
veranschlagt.
Diese außerplanmäßige Ausgabe
könnte gedeckt werden durch weniger Ausgaben bei der
Haushaltsstelle 4210.67206 (Leistungen an de-fakto-Flüchtlinge).
Die
Verteilung der Kreismittel würde durch die Ganztagsschulen
erfolgen. Das Verfahren würde sich grundsätzlich an dem
Verfahren des Landes Niedersachsen orientieren.
2.
Ausblick
auf die Situation, falls alle kreiseigenen allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Friesland
Ganztagsschulen wären
Schulen |
Gesamtzahl Schülerinnen/Schüler |
unter 14 J. |
über 14 J. |
Inselschule Wangerooge |
6 |
4 |
2 |
HS/RS Hohenkirchen |
72 |
43 |
29 |
Schule am Schlosserplatz Jever (Förderschule) |
89 |
57 |
32 |
HS/RS Jever |
120 |
47 |
73 |
Mariengymnasium Jever |
42 |
13 |
29 |
Heinz-Neukäter-Schule Roffhausen (Förderschule) |
37 |
24 |
13 |
Hauptschule Schortens |
86 |
34 |
52 |
Realschule Schortens |
69 |
44 |
25 |
Haupt- und Realschule Sande |
43 |
23 |
20 |
Haupt- und Realschule Zetel |
113 |
40 |
73 |
Haupt- und Realschule Bockhorn |
49 |
26 |
23 |
Pestalozzischule Varel (Förderschule) |
74 |
51 |
23 |
Haupt- und Realschule Varel |
114 |
18 |
96 |
Haupt-und Realschule Obenstrohe |
47 |
25 |
22 |
Lothar-Meyer-Gymnasium Varel |
63 |
21 |
42 |
Gesamt |
1.024 |
470 |
554 |
2.1
Bei
dieser Konstellation wird ein Zuschuss des Landkreises Friesland in
gleicher Höhe wie vom Land Niedersachsen
unterstellt
2.1.1
Schülerinnen/Schüler bis
zur Vollendung des 14. Lebensjahres
470
Schülerinnen/Schüler x 156 Schultage x 0,74 Euro =
54.256,80 Euro
2.1.2
Schülerinnen/Schüler
ab Vollendung des 14. Lebensjahres
554
Schülerinnen/Schüler x 156 Schultage x 0,56 Euro =
48.397,44 Euro
Gesamt =
102.654,24 Euro
2.2
Bei
dieser Konstellation wird ein Zuschuss des Landkreises Friesland in
Höhe von 1,00 Euro unterstellt
2.2.1
Schülerinnen/Schüler
bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
470
Schülerinnen/Schüler x 156 Schultage x 1,00 Euro =
73.320,00 Euro
2.2.2
Schülerinnen/Schüler
ab Vollendung des 14. Lebensjahres
554
Schülerinnen/Schüler x 156 Schultage x 1,00 Euro =
86.424,00 Euro
Gesamt
= 159.744,00 Euro
2.3
Bei
dieser Konstellation wird ein Zuschuss in Höhe von 2,50 Euro
abzüglich des Landeszuschusses (0,74 Euro bzw. 0,56 Euro)
unterstellt (Mittagessen = 2,50 Euro).
2.3.1
Schülerinnen/Schüler
bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
470
Schülerinnen/Schüler x 156 Schultage x 1,76 Euro =
129.043,20 Euro
2.3.2
Schülerinnen/Schüler
ab Vollendung des 14. Lebensjahres
554
Schülerinnen/Schüler x 156 Schultage x 1,94 Euro =
167.662,56 Euro
Gesamt
= 296.705,76 Euro
2.4
Bei
dieser Konstellation wird ein Zuschuss in Höhe von 3,00 Euro
abzüglich des Landeszuschusses (0,74 Euro bzw. 0,56 Euro)
unterstellt (Mittagessen = 3,00 Euro)
2.4.1
Schülerinnen/Schüler
bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
470
Schülerinnen/Schüler x 156 Schultage x 2,26 Euro =
165.703,20 Euro
2.4.2
Schülerinnen/Schüler
ab Vollendung des 14. Lebensjahres
554
Schülerinnen/Schüler x 156 Schultage x 2,44 Euro =
210.874,56 Euro
Gesamt
= 376.577,76 Euro
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Friesland gewährt Schülerinnen/Schülern, die von der entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln befreit sind, sowie in besonderen Ausnahmefällen weiteren finanziell benachteiligten Schülerinnen/Schülern, die eine Ganztagsschule in der Trägerschaft des Landkreises Friesland besuchen, einen Zuschuss von 1,00 Euro pro Mahlzeit.
Bei dem Zuschuss handelt es sich um eine Übergangslösung, die der jährlichen Überprüfung bedarf. Eine Änderung der Sozialleistungsgesetze auf Bundesebene ist anzustreben.
Finanzielle Auswirkungen: Ja |
|||||||||||
Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten) |
Direkte jährliche Folgekosten |
Finanzierung:
Eigenanteil objektbezogene Einnahmen
|
Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen
|
||||||||
ca. € 75.900,00 p. a. |
€ |
€ |
€ |
€ |
|||||||
Erfolgte Veranschlagung: Nein, außerplanmäßige Ausgabe, Deckung durch Verwaltungshaushalt Haushaltsstelle: 4210.67206 |
|||||||||||
gez. Thöle Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in |
Sichtvermerke: gez. Ambrosy Abteilungsleiter Kämmerei Landrat |
||||||||||
Beratungsergebnis: |
|||||||||||
Einstimmig |
Ja-Stimmen
|
Nein-Stimmen
|
Enthaltungen
|
Kenntnisnahme |
Lt. Beschlussvorschlag |
Abweichender Beschluss |