Betreff
Zuschuss des Landkreises Friesland zu den Kosten der Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen
Vorlage
261/2008
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 31.01.2008 wurde unter TOP 8.1 (Zuschuss des Landkreises Friesland zu den Kosten der Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen) ausgeführt, dass die Niedersächsische Landesregierung beschlossen hat, Kindern und Jugendlichen aus Familien, die als Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, im Jahr 2008 finanziell beim Erwerb eines Mittagessens in der Ganztagsschule zu unterstützen.


Zu diesem Zweck sind in den Haushaltsplan des Landes 2008 Mittel in Höhe von 3 Mill. Euro eingestellt worden. Die Verteilung der Landesmittel erfolgt durch die Ganztagsschulen. Aus dem Verfahren zur entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln sind in den Schulen die betroffenen Schülerinnen/Schüler bekannt, da diese Personengruppe von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe freigestellt ist. Bezuschusst wird der Erwerb eines Mittagsessens pro Tag in der Ganztagsschule, das tatsächlich an Schülerinnen/Schüler ausgegeben wird, die der genannten Gruppe angehören. Als Preis für ein Mittagessen wird dabei ein maximaler Betrag von 2,50 Euro pro Essen angegenommen. Für jedes Mittagessen wird ein Eigenanteil angerechnet, der sich an den Regelsätzen der Transferleistungen orientiert und für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 1,03 Euro und für Kinder und Jugendliche ab Vollendung des 14. Lebensjahres 1,37 Euro beträgt.

Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 1,47 Euro bzw. 1,13 Euro wird durch das Land bezuschusst, wenn sich der kommunale Schulträger oder eine andere Initiavtive vor Ort tatsächlich durch einen für das einzelne Essen bestimmbaren Zuschuss an einer Verringerung des Kaufpreises für die Leistungsberechtigten beteiligt. Das Land Niedersachsen zahlt den gleichen Zuschuss wie der Schulträger oder die örtliche Initiative, jedoch maximal für Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 0,74 Euro und für Schülerinnen und Schüler nach Vollendung des 14. Lebensjahres 0,56 Euro für jedes ausgegebene Mittagessen. Dem kommunalen Zuschuss und dem Zuschuss einer örtlichen Initiative sind nach oben keine Grenzen gesetzt. Über die Anzahl der an die Schülerinnen und Schüler ausgegebenen Essen sind in geeigneter Weise formfreie Aufzeichnungen zu führen. Die Unterlagen sind vor Ort vorzuhalten und der Landesschulbehörde auf Anforderung vorzulegen. Der Zuschuss wird der Schule auf das Girokonto der Schule überwiesen; die Schule bringt den Betrag in geeigneter Weise in das in der Schule verwendete Bezahlsystem ein.


Auch wenn es grundsätzlich eine Bundesaufgabe ist, die Regelsätze so zu gestalten, dass auch „bedürftige Kinder“ regelmäßig an der Mittagsverpflegung teilnehmen können, bleibt festzuhalten, dass vielfach die Regelsätze für eine Mittagsverpflegung nicht ausreichend sind.


Eine Ganztagsschule in der Trägerschaft des Landkreises Friesland hat bereits darauf hingewiesen, dass Schülerinnen/Schüler aus finanziellen Gründen nur unregelmäßig oder gar nicht an der Mittagsverpflegung teilnehmen.


Aus diesem Grunde wurde bei den kreiseigenen Schulen des Landkreises Friesland eine Abfrage vorgenommen, wie viele Schülerinnen/Schüler an der kostenlosen Schulbuchausleihe teilnehmen können und mithin o. a. Bedarfsgemeinschaften entsprechen, also Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.


1.
Schulen, die genehmigte Ganztagsschulen sind (die Hauptschule Schortens ist mit aufgeführt, da sie mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 Ganztagsschule sein wird)




Schulen

Gesamtzahl

Schülerinnen/Schüler

unter 14 J.

über 14 J.

Inselschule Wangerooge

6

4

2

Schule am Schlosserplatz Jever (Förderschule)

89

57

32

Mariengymnasium Jever

42

13

29

Heinz-Neukäter-Schule Roffhausen (Förderschule)

37

24

13

Hauptschule Schortens

86

34

52

Haupt- und Realschule Bockhorn

49

26

23

Haupt- und Realschule Varel

114

18

96

Lothar-Meyer-Gymnasium Varel

63

21

42

Gesamt

486

197

289


Nachstehend werden die voraussichtlichen Kosten aufgeführt, die bei unterschiedlichen Zahlungsmodalitäten anfallen würden. Hierbei wird von der üblichen Situation in Ganztagsschulen ausgegangen, nämlich dass an 4 Tagen in der Woche (montags bis donnerstags) ein Mittagessen angeboten wird. Bei 39 Schulwochen errechnen sich mithin 156 Schultage.


1.1

Bei dieser Konstellation wird unterstellt, dass der Landkreis Friesland denselben Betrag wie das Land Niedersachsen zahlt, somit 0,74 Euro für Schülerinnen/Schüler bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, 0,56 Euro für Schülerinnen/Schüler ab Vollendung des 14. Lebensjahres.

1.1.1
Schülerinnen/Schüler bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
197 Schülerinnen/Schüler x 156 Schultage x 0,74 Euro = 22.741,68 Euro

1.1.2
Schülerinnen/Schüler ab Vollendung des 14. Lebensjahres
289 Schülerinnen/Schüler x 156 Schultage x 0,56 Euro = 25.247,04 Euro

Gesamt = 47.988,72 Euro

1.2
Bei dieser Konstellation wird unterstellt, dass der Landkreis Friesland sich mit 1,00 Euro pro Mittagessen beteiligt.

1.2.1
Schülerinnen/Schüler bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

197 Schülerinnen/Schüler x 156 Schultage x 1,00 Euro = 30.732,00 Euro

1.2.2
Schülerinnen/Schüler ab Vollendung des 14. Lebensjahres
289 Schülerinnen/Schüler x 156 Schultage x 1,00 Euro = 45.084,00 Euro

Gesamt = 75.816,00 Euro

1.3
Bei dieser Konstellation wird ein Zuschussin Höhe von 2,50 Euro abzüglich des Landeszuschusses (0,74 Euro bzw. 0,56 Euro) unterstellt (Mittagessen = 2,50 Euro).

1.3.1

Schülerinnen/Schüler bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

197 Schülerinnen/Schüler x 156 Schultage x 1,76 Euro = 54.088,32 Euro

1.3.2
Schülerinnen/Schüler ab Vollendung des 14. Lebensjahres
289 Schülerinnen/Schüler x 156 Schultage x 1,94 Euro = 87.462,96 Euro

Gesamt =141.551,28 Euro


1.4
Bei dieser Konstellation wird ein Zuschuss in Höhe von 3,00 Euro abzüglich des Landeszuschusses (0,74 Euro bzw. 0,56 Euro) unterstellt (Mittagessen = 3,00 Euro).

1.4.1
Schülerinnen/Schüler bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

197 Schülerinnen/Schüler x 156 Schultage x 2,26 Euro = 69.454,32 Euro

1.4.2
Schülerinnen/Schüler ab Vollendung des 14. Lebensjahres
289 Schülerinnen/Schüler x 156 Schultage x 2,44 Euro = 110.004,96 Euro

Gesamt = 179.459,28 Euro

Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur war in seiner Sitzung am 31.01.2008 übereinstimmend der Auffassung, dass sich der Landkreis Friesland in angemessener Form an einer Mittagsverpflegung an Ganztagsschulen für bedürftige Schülerinnen/Schüler beteiligen soll. Gleichzeitig wurde aber überwiegend die Auffassung vertreten, dass der Landkreis Friesland als Schulträger nicht das komplette Defizit auffangen soll, was abzüglich des Landeszuschusses verbleiben wird. Man dürfe von den Erziehungsberechtigten erwarten, dass sie sich auch mit einem Eigenanteil an der Mittagsverpflegung beteiligen. Eine Beteiligung des Landes, des Landkreises Friesland und der Eltern in Höhe von jeweils ca. 1/3 der Kosten dürfte eine geeignete und gerechte Quotelung darstellen.

Es wird daher vorgeschlagen, dass sich der Landkreis Friesland vorläufig mit 1,00 Euro an der Mittagsverpflegung an Ganztagsschulen beteiligt. Dieser Betrag deckt in etwa 1/3 der Kosten für ein Mittagessen ab. Die Kosten für ein Mittagessen variieren zwischen ca. 2,20 Euro und 2,80 Euro.

Eine höhere Beteiligung wäre zurzeit auch aus finanziellen Gründen nicht vertretbar.


Im Haushaltsjahr 2008 ist kein Haushaltsansatz für die kostenlose Mittagsverpflegung zu einem Preis von 1,00 Euro pro Mahlzeit veranschlagt.

Diese außerplanmäßige Ausgabe könnte gedeckt werden durch weniger Ausgaben bei der Haushaltsstelle 4210.67206 (Leistungen an de-fakto-Flüchtlinge).

Die Verteilung der Kreismittel würde durch die Ganztagsschulen erfolgen. Das Verfahren würde sich grundsätzlich an dem Verfahren des Landes Niedersachsen orientieren.

2.
Ausblick auf die Situation, falls alle kreiseigenen allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Friesland Ganztagsschulen wären


Schulen

Gesamtzahl

Schülerinnen/Schüler

unter 14 J.

über 14 J.

Inselschule Wangerooge

6

4

2

HS/RS Hohenkirchen

72

43

29

Schule am Schlosserplatz Jever (Förderschule)

89

57

32

HS/RS Jever

120

47

73

Mariengymnasium Jever

42

13

29

Heinz-Neukäter-Schule Roffhausen (Förderschule)

37

24

13

Hauptschule Schortens

86

34

52

Realschule Schortens

69

44

25

Haupt- und Realschule Sande

43

23

20

Haupt- und Realschule Zetel

113

40

73

Haupt- und Realschule Bockhorn

49

26

23

Pestalozzischule Varel (Förderschule)

74

51

23

Haupt- und Realschule Varel

114

18

96

Haupt-und Realschule Obenstrohe

47

25

22

Lothar-Meyer-Gymnasium Varel

63

21

42

Gesamt

1.024

470

554


2.1
Bei dieser Konstellation wird ein Zuschuss des Landkreises Friesland in gleicher Höhe wie vom Land Niedersachsen unterstellt

2.1.1
Schülerinnen/Schüler bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

470 Schülerinnen/Schüler x 156 Schultage x 0,74 Euro = 54.256,80 Euro

2.1.2
Schülerinnen/Schüler ab Vollendung des 14. Lebensjahres
554 Schülerinnen/Schüler x 156 Schultage x 0,56 Euro = 48.397,44 Euro

Gesamt = 102.654,24 Euro

2.2
Bei dieser Konstellation wird ein Zuschuss des Landkreises Friesland in Höhe von 1,00 Euro unterstellt

2.2.1
Schülerinnen/Schüler bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

470 Schülerinnen/Schüler x 156 Schultage x 1,00 Euro = 73.320,00 Euro

2.2.2
Schülerinnen/Schüler ab Vollendung des 14. Lebensjahres
554 Schülerinnen/Schüler x 156 Schultage x 1,00 Euro = 86.424,00 Euro

Gesamt = 159.744,00 Euro

2.3
Bei dieser Konstellation wird ein Zuschuss in Höhe von 2,50 Euro abzüglich des Landeszuschusses (0,74 Euro bzw. 0,56 Euro) unterstellt (Mittagessen = 2,50 Euro).

2.3.1

Schülerinnen/Schüler bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

470 Schülerinnen/Schüler x 156 Schultage x 1,76 Euro = 129.043,20 Euro

2.3.2
Schülerinnen/Schüler ab Vollendung des 14. Lebensjahres
554 Schülerinnen/Schüler x 156 Schultage x 1,94 Euro = 167.662,56 Euro


Gesamt = 296.705,76 Euro

2.4
Bei dieser Konstellation wird ein Zuschuss in Höhe von 3,00 Euro abzüglich des Landeszuschusses (0,74 Euro bzw. 0,56 Euro) unterstellt (Mittagessen = 3,00 Euro)

2.4.1
Schülerinnen/Schüler bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

470 Schülerinnen/Schüler x 156 Schultage x 2,26 Euro = 165.703,20 Euro

2.4.2
Schülerinnen/Schüler ab Vollendung des 14. Lebensjahres
554 Schülerinnen/Schüler x 156 Schultage x 2,44 Euro = 210.874,56 Euro

Gesamt = 376.577,76 Euro




Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Friesland gewährt Schülerinnen/Schülern, die von der entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln befreit sind, sowie in besonderen Ausnahmefällen weiteren finanziell benachteiligten Schülerinnen/Schülern, die eine Ganztagsschule in der Trägerschaft des Landkreises Friesland besuchen, einen Zuschuss von 1,00 Euro pro Mahlzeit.


Bei dem Zuschuss handelt es sich um eine Übergangslösung, die der jährlichen Überprüfung bedarf. Eine Änderung der Sozialleistungsgesetze auf Bundesebene ist anzustreben.


Finanzielle Auswirkungen: Ja

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


ca. € 75.900,00 p. a.

Erfolgte Veranschlagung: Nein, außerplanmäßige Ausgabe,

Deckung durch Verwaltungshaushalt Haushaltsstelle: 4210.67206


gez. Thöle

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

gez. Ambrosy

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss