Betreff
Erlass einer Verordung nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) zur Beschränkung des Betretens des ehemaligen Truppenübungsplatzes Friedrichsfeld auf den Gebieten der Stadt Varel und der Gemeinde Bockhorn
Vorlage
0533/2018
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Friedrichsfeld, gelegen in den Gebieten der Stadt Varel und der Gemeinde Bockhorn,  ist für die Schaffung einer Ausgleichsfläche durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr vorgesehen.

Für die vorbereitenden baulichen Maßnahmen ist die Fläche auf Altlasten durch Sprengmittel und Munition durch den Kampfmittelräumdienst sondiert worden. Es sind zu erwartende Fundorte und bereits tatsächliche Funde ausfindig gemacht worden.

Von den sich dort vermutlich befindenden Fliegerbomben des 2. Weltkrieges geht nach aktuellem Kenntnisstand keine erhebliche gegenwärtige Gefahr aus; sie liegen in Tiefen von mehr als vier Metern unter der Erdoberfläche.

Allerdings wurde in der Vergangenheit auf dem besagten Gelände durch Truppenteile der Wehrmacht oder der Bundeswehr auch versucht, Reste von kleineren Kampf- und Sprengmitteln durch oberirdische Sprengungen zu vernichten. Dabei soll lediglich eine Quote von ca. 20 % vernichtet worden sein. Die dabei nicht zerstörten Kampf- und Sprengmittel sind bei den Zerstörungsversuchen auf dem Gelände verteilt worden. Teilweise befinden sich diese Mittel direkt an der Erdoberfläche bzw. befinden sich die Gegenstände in geringen Tiefen. Dadurch geht davon für sämtliche Personen, die das Gelände betreten, eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben sowie für die Gesundheit aus.

 

Aus diesem Grunde ist für das Gebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes der Erlass einer Verordnung auf Grundlage des Nds. SOG erforderlich.

 

Gem. § 55 I S. 2 Nds. SOG i.V.m. § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erlassen die Kommunen bei einer Sachlage, bei der Gefahr im Verzuge angenommen werden muss, eine entsprechende Verordnung, um der Gefahr zu begegnen.

Dies setzt zunächst voraus, dass es sich um eine abstrakte Gefahr handelt, die einen generellen Adressatenkreis bedroht und somit nicht durch einen Verwaltungsakt oder eine Allgemeinverfügung abgewehrt werden kann.

 

Dieses ist hier erkennbar der Fall. Die abstrakte Gefahr, welche von den vorhandenen Kampf- und Sprengmitteln ausgeht, lässt sich nicht konkretisieren. Wie sich diese Mittel zukünftig verhalten werden, ist nicht absehbar. Dieses gilt auch für den Adressatenkreis. So kann seitens der Gefahrenabwehrbehörde des Landkreises Friesland keine Aussage dazu getroffen werden, welche Personen oder Sachgüter von einer solchen Gefahr bedroht wären oder sind.

 

Folglich kann der derzeitigen Gefahr nur durch den Erlass einer gefahrenabwehrrechtlichen Verordnung begegnet werden, in der das Betreten etc.  des gesamten Geländes untersagt wird.

 

Aufgrund der bestehenden Eilbedürftigkeit, ist eine Beschlussfassung durch den Kreistag (nächste Sitzung 18.10.2018) nicht angezeigt. Daher ist hierzu eine Eilentscheidung durch den Kreisausschuss entsprechend § 89 (1) Nds. Kommunalverfassungsgesetz erforderlich.

 

Die Zuständigkeit des Landkreises zum Erlass dieser Eilverordnung ergibt sich aus § 55 (1) Nr. 2 Nds. SOG, da hier die Gebiete von mehr als einer Gemeinde betroffen sind.

 

Der Entwurf der Verordnung ist als Anlage beigefügt, ergänzend dazu die entsprechende Übersichtskarte,  die Flurstücksauflistung (redaktionelle Änderungen vorbehalten) sowie ein Muster-Schild “Betretungsverbot”.

 


Beschlussvorschlag:

Im Rahmen einer Eilentscheidung des Kreisausschusses wird die als Anlage beigefügte Verordnung gem § 55 (2) des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) zur Beschränkung des Betretens des ehemaligen Truppenübungsplatzes Friedrichsfeld auf den Gebieten der Stadt Varel und der Gemeinde Bockhorn erlassen..


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXx

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXX

Titel:

HSP     Nr  XXXXXX

Titel:

 

 

gez. U. Nitsche

 

Sachbearbeiter              Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

                                                                                   gez. S. Vogelbusch

 

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                    gez. Erste Kreisrätin

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

1: Übersichtskarte

2: Flurstücksauflistung

3. Muster Schild “Betretungsverbot”