Begründung:
Die JadeWeserAirport GmbH ist seit dem 01.01.2017 – nach Übertragung der
Flughafenbeteiligungsgesellschaft Friesland mbH auf den Landkreis Friesland -
eine 50%ige Tochter des Landkreises Friesland. Der übrige Geschäftsanteil wird
von der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Wilhelmshaven GmbH gehalten.
Die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft hat sich in den letzten
Jahren positiv entwickelt, dennoch erwirtschaftet sie weiterhin – wenn auch
sinkende – Verluste und ist auf Verlustausgleichszahlungen der Gesellschafter
angewiesen.
Mit Beschluss des Kreistages vom 14.03.2018 wurden die gegenüber dem
Gesellschafter Landkreis Friesland bestehenden Verbindlichkeiten von 217.253,60
€ bis zum 31.12.2019 gestundet.
Die mit der Prüfung der Jahresabschlüsse beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC sieht den finanziellen Spielraum der
Gesellschaft als zu eng an und hat bereits vor einigen Jahren vorgeschlagen,
der Gesellschaft Liquidität in Form von Kapitaleinlagen zuzuführen.
Eine nun vorliegende Prüfung
besagt, dass die Umwandlung des Gesellschafterdarlehens zum 31.12.2017
beihilferechtlich im Sinne der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung
(AGVO) unbedenklich ist. Da die
Verbindlichkeiten seitens der JadeWeserAirport GmbH nicht zurückbezahlt werden
können und die steigenden „Buchzinsen“ von 4 % die Betriebskostenzuschüsse
zudem belasten, sollen nun die Forderungen der Gesellschafter (rund 217 T€
gegenüber LK FRI und rund 164 T€ an SWVW) in eine Kapitalrücklage gewandelt
werden. Für die Gesellschafter wäre dies ein Aktivtausch von Forderung auf
Vermögen und hätte bilanziell keine Nachteile.
Beschlussvorschlag:
Das Gesellschafterdarlehen in Höhe von 217.253,60 € wird rückwirkend zum
01.01.2018 in eine Kapitalrücklage gewandelt.
Anlage(n):
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