Betreff
Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege
Vorlage
0542/2018
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Verwaltung ist am Ausbau und Erhalt der Qualität im Betreuungsangebot der Kindertagespflege gelegen. Die Satzung bedarf der Aktualisierung.

 

Gemäß § 22 SGB VIII soll Kindertagespflege die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen, den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen. Dies bedeutet u.a., dass der Landkreis Friesland als Fachberatung mit den Tagespflegepersonen stetig am Ausbau und Erhalt der Qualität in der Kindertagespflege arbeiten muss.

 

Einige wesentliche Änderungen der Satzung werden nachfolgend erläutert.

 

U.a. aufgrund des Förderungsauftrags gemäß § 22 SGB VIII schlägt die Verwaltung gemäß dem beigefügten Satzungsentwurf vor, dass ab dem 01.01.2019 eine finanzielle Förderung von Betreuungsverhältnissen in Kindertagespflege nur bei einer Betreuung durch eine qualifizierte Kindertagespflegeperson mit einer Erlaubnis nach § 43 SGB VIII erfolgt. Derzeitige Inhaber von Eignungsbescheinigungen wurden im Netzwerktreffen am 12.09.2018 informiert, dass eine finanzielle Förderung von Kindertagespflege aufgrund von Eignungsbescheinigungen bis zum Ablauf der Bescheinigungen erfolgen wird. Der Landkreis Friesland teilte den Tagespflegepersonen mit Eignungsbescheinigung mit, dass er eine Teilnahme an den angebotenen Qualifizierungskursen (160 Std.-Qualifizierung) mit der VHS Friesland-Wittmund begrüßen würde, damit die betroffenen Tagespflegepersonen nach dem erfolgreichen Bestehen des Kurses bei Erfüllung der Voraussetzungen nach § 43 SGB VIII eine Erlaubnis erhalten. Die Teilnahme und das Bestehen der Qualifizierung gewährleistet die geforderte/ erforderliche hohe Qualität im Betreuungsangebot der Kindertagespflege.

 

Neu aufgenommen wurde in § 4 Abs. 12 der „Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege”, dass die Tagespflegepersonen für die Anschaffung bzw. Ergänzung von Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Mobiliar oder entstandener Renovierungskosten unter Vorlage der Rechnungen/ Belege jährlich ein Betrag i.H.v. 100,00 € beantragt werden kann.

 

Als neuer Paragraph wurde § 5 „Förderung in Großtagespflegestellen” eingefügt. Es wird die finanzielle Förderung von Großtagespflegestellen dargestellt, u.a. kann für kostenpflichtig angemietete Räumlichkeiten für die Miet- und Nebenkosten ein Zuschuss i.H.v. monatlich 100,00 € beantragt werden.

 

Als § 6 wurde neu eingegliedert „Verpflichtungen der Tagespflegepersonen”. Die Verpflichtungen der Tagespflegepersonen wurden explizit in der Satzung aufgenommen, um allen Beteiligten neben den finanziellen Förderungen und Abwicklungen auch die vom Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur erwarteten Verpflichtungen darzustellen. Die Verpflichtungen der Tagespflegepersonen stellen die Grundlage des qualifizierten Arbeitens im Alltag der Kindertagespflege dar. Die Ausgaben der Kindertagespflege des Landkreises Friesland werden teilweise über eine Richtlinie des Kultusministeriums gefördert. U.a. erfolgt eine Förderung der Fortbildungskosten, wenn die Tagespflegepersonen im Jahr (01.08.-31.07.) 24 Unterrichtsstunden an Fortbildung abgeleistet haben. Um diese Vorgabe zu erfüllen, schlägt die Verwaltung die Bezuschussung der Fortbildungskosten zu 50% bis max. 100 € pro Jahr und Tagespflegeperson vor. Diese Erstattung bezieht sich lediglich auf extern besuchte fachliche Fortbildungen. Die Fachberatungskräfte der Kindertagespflege informieren die Tagespflegepersonen des Landkreises Friesland weiterhin auch über die von der Fachberatung organisierten kostenlosen Fortbildungsangebote.

 

 


Beschlussvorschlag:

Das Gremium beschließt die Änderung der Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege gemäß des beigefügten Entwurfes.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:    X   Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXx

€ ca. 57.000

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:  X    Ja,im  X  Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt:  :

 PSP P1.03.36.361000.020

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja       X     nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. 1

Titel: Gute Rahmenbedingungen für alle Generationen

HSP     Nr  1.1

Titel: Bildung, Betreuungs- und Präventionsoffensive; qualitative Weiterentwicklung der Angebote

 

 

gez. Onken                        gez. Renken

 

Sachbearbeiterin                Fachbereichsleiterin

Sichtvermerke:

 

gez. Vogelbusch                                                        gez. Ambrosy

  Abteilungsleiterin               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage 1:

Entwurf der Satzung des Landkreises über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege ab dem 01.01.2019

 

Anlage 2:

Satzung des Landkreises Friesland über die Gewährung einer laufenden Geldleistung sowie die Erhebung eines Kostenbeitrages im Rahmen der Kindertagespflege (vom 08.10.2015)