Begründung:
Der Verwaltung ist am Ausbau und Erhalt der Qualität im Betreuungsangebot der Kindertagespflege gelegen. Die Satzung bedarf der Aktualisierung.
Gemäß § 22 SGB VIII soll Kindertagespflege die Entwicklung des
Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
fördern, die Erziehung und
Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen, den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser
miteinander vereinbaren zu können. Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des
Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige
Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und
Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den
sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den
Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine
ethnische Herkunft berücksichtigen. Dies bedeutet u.a., dass der Landkreis
Friesland als Fachberatung mit den Tagespflegepersonen stetig am Ausbau und
Erhalt der Qualität in der Kindertagespflege arbeiten muss.
Einige wesentliche Änderungen der Satzung werden
nachfolgend erläutert.
U.a. aufgrund des Förderungsauftrags gemäß § 22
SGB VIII schlägt die Verwaltung gemäß dem beigefügten Satzungsentwurf vor, dass
ab dem 01.01.2019 eine finanzielle Förderung von Betreuungsverhältnissen in
Kindertagespflege nur bei einer Betreuung durch eine qualifizierte
Kindertagespflegeperson mit einer Erlaubnis nach § 43 SGB VIII erfolgt.
Derzeitige Inhaber von Eignungsbescheinigungen wurden im Netzwerktreffen am
12.09.2018 informiert, dass eine finanzielle Förderung von Kindertagespflege
aufgrund von Eignungsbescheinigungen bis zum Ablauf der Bescheinigungen
erfolgen wird. Der Landkreis Friesland teilte den Tagespflegepersonen mit
Eignungsbescheinigung mit, dass er eine Teilnahme an den angebotenen
Qualifizierungskursen (160 Std.-Qualifizierung) mit der VHS Friesland-Wittmund
begrüßen würde, damit die betroffenen Tagespflegepersonen nach dem
erfolgreichen Bestehen des Kurses bei Erfüllung der Voraussetzungen nach § 43
SGB VIII eine Erlaubnis erhalten. Die Teilnahme und das Bestehen der Qualifizierung
gewährleistet die geforderte/ erforderliche hohe Qualität im Betreuungsangebot
der Kindertagespflege.
Neu aufgenommen wurde in § 4 Abs. 12 der
„Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die
Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege”, dass die
Tagespflegepersonen für die Anschaffung bzw. Ergänzung von Spiel- und
Beschäftigungsmaterial, Mobiliar oder entstandener Renovierungskosten unter
Vorlage der Rechnungen/ Belege jährlich ein Betrag i.H.v. 100,00 € beantragt
werden kann.
Als neuer Paragraph wurde § 5 „Förderung in
Großtagespflegestellen” eingefügt. Es wird die finanzielle Förderung von
Großtagespflegestellen dargestellt, u.a. kann für kostenpflichtig angemietete
Räumlichkeiten für die Miet- und Nebenkosten ein Zuschuss i.H.v. monatlich
100,00 € beantragt werden.
Als § 6 wurde neu eingegliedert „Verpflichtungen
der Tagespflegepersonen”. Die Verpflichtungen der Tagespflegepersonen wurden
explizit in der Satzung aufgenommen, um allen Beteiligten neben den finanziellen
Förderungen und Abwicklungen auch die vom Fachbereich Jugend, Familie, Schule
und Kultur erwarteten Verpflichtungen darzustellen. Die Verpflichtungen der
Tagespflegepersonen stellen die Grundlage des qualifizierten Arbeitens im
Alltag der Kindertagespflege dar. Die Ausgaben der Kindertagespflege des
Landkreises Friesland werden teilweise über eine Richtlinie des
Kultusministeriums gefördert. U.a. erfolgt eine Förderung der
Fortbildungskosten, wenn die Tagespflegepersonen im Jahr (01.08.-31.07.) 24
Unterrichtsstunden an Fortbildung abgeleistet haben. Um diese Vorgabe zu
erfüllen, schlägt die Verwaltung die Bezuschussung der Fortbildungskosten zu
50% bis max. 100 € pro Jahr und Tagespflegeperson vor. Diese Erstattung bezieht
sich lediglich auf extern besuchte fachliche Fortbildungen. Die
Fachberatungskräfte der Kindertagespflege informieren die Tagespflegepersonen
des Landkreises Friesland weiterhin auch über die von der Fachberatung
organisierten kostenlosen Fortbildungsangebote.
Beschlussvorschlag:
Das Gremium beschließt die Änderung der Satzung
des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von
Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege gemäß des beigefügten Entwurfes.
Anlage 1:
Entwurf der Satzung des Landkreises über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege ab dem 01.01.2019
Anlage 2:
Satzung des Landkreises Friesland über die Gewährung einer laufenden Geldleistung sowie die Erhebung eines Kostenbeitrages im Rahmen der Kindertagespflege (vom 08.10.2015)