Begründung:
Das
FFH-Gebiet Teichfledermaushabitate im Raum Wilhelmshaven soll als
Landschaftsschutzgebiet gesichert werden. Es erstreckt sich über die Stadt
Wilhelmshaven sowie über die Landkreise Friesland und Wittmund. In der Stadt
Wilhelmshaven ist das Gebiet bereits gesichert. Für die Landkreise Friesland
und Wittmund wurde eine gemeinsame Schutzgebietsverordnung erstellt.
Die Entwürfe für Verordnung und
Begründung wurden mit dem Landkreis Wittmund abgestimmt und wurden vom NLWKN
geprüft und kommentiert.
Mit der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange vom 17.09 – 18.10. wurde das offizielle
Unterschutzstellungsverfahren eröffnet.
Angeschrieben wurden 73 Träger,
darunter u.a. die Naturschutzverbände, die friesländischen
Kreislandvolkverbände, die Gemeinden und Städte, sämtliche
Versorgungsunternehmen, die Entwässerungsverbände und Sielachten sowie die
Landwirtschaftskammer.
In der Zeit vom 01.10–01.11. fand
zudem die öffentliche Auslegung statt. Bei der öffentlichen Auslegung liegen
der Verordnungsentwurf, die Begründung sowie die zugehörigen Karten bei den
betroffenen Gemeinden und Landkreisen für jedermann zur kostenlosen Einsicht
aus. Eine Veröffentlichung der Unterlagen erfolgte ebenfalls auf den
Internetseiten der Landkreise Friesland und Wittmund. Es bestand Gelegenheit
zur Äußerung und Erörterung. Bedenken und Anregungen konnten schriftlich und
während der Dienststunden auch zur Niederschrift vorgebracht werden.
Eingegangen sind insgesamt 31
Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Inhalte
dieser Stellungnahmen wurden vollständig abgewogen und in die Verordnung und
die Begründung eingearbeitet.
Aus der öffentlichen Auslegung sind
96 Stellungnahmen (Stand: 06.11.2018) eingegangen. Die Sichtung der
Stellungnahmen zeigte, dass diese nahezu ausschließlich von Landwirten stammen
und sich inhaltlich stark ähneln. Aufgrund dieser hohen Anzahl, konnten die
Inhalte bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig in die Abwägung
eingearbeitet werden. Allerdings zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die
Einwendungen sich inhaltlich ähneln. Deshalb geht die UNB davon aus, dass der
vorgelegte weitestgehend auch dem abschließenden Stand der Abwägungen
entsprechen wird.
Die Stellungnahmen sowie die von uns
gemeinsam mit dem Landkreis Wittmund bisher getroffenen Abwägungen liegen Ihnen
vor. Zudem sind die überarbeitete Verordnung und die ergänzte Begründung
beigefügt. Die Karten konnten aufgrund der Größe des Gebietes noch nicht
vollständig überarbeitet werden. Die endgültigen Fassungen der Abwägung und des
Kartenmaterials werden bis zum Endbeschluss fertiggestellt sein.
Beschlussvorschlag:
Der beiliegende und dem aktuellen
Sachstand entsprechende Verordnungsentwurf über das Landschaftsschutzgebiet
„Teichfledermausgewässer“ in den Gemeinden Wangerland, Schortens, Sande und
Zetel sowie im Gebiet der Stadt Jever im Landkreis Friesland und in der
Gemeinde Friedeburg des Landkreises Wittmund wird beratend zur Kenntnis
genommen.
Der Kreisausschuss und der Kreistag
werden um eine abschließende Beschlussfassung gebeten.
Anlage(n):
Anlage 1
Verordnungsentwurf
Anlage 2
Begründungsentwurf
Anlage 3
Übersichtskarte
Anlage 4
Abwägungsentwurf