Begründung:
Das Gebiet ist derzeit zu einem Teil als Naturschutzgebiet
und zum Großteil als Landschafts-schutzgebiet ausgewiesen. Zum
Naturschutzgebiet gehört auch der Neuenburger Urwald mit seinen sehr naturnahen
Waldbeständen. Im Zuge der Sicherung von Natura 2000-Gebieten soll das gesamte
Gebiet nun als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden.
Die Entwürfe für Verordnung und
Begründung wurden bereits im Frühjahr 2018 (Februar – März) ein erstes Mal in
einer TÖB Beteiligung vorgestellt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden
gesichtet und in die Verordnung bzw. in die Begründung eingearbeitet.
Dabei stellte sich heraus, dass der
besonders schützenswerte Bereich des derzeitigen Urwaldes bzw. des derzeitigen
Naturschutzgebietes nicht ausreichend in der Verordnung berücksichtigt wurde.
Daraufhin wurden mit dem Forstplanungsamt in Wolfenbüttel sowie mit dem
Forstamt Neuenburg Gespräche darüber geführt, wie eine stärkere
Berücksichtigung dieses Gebietes realisiert werden kann.
Als Lösung ist dann festgelegt
worden, die als Naturwaldentwicklungsflächen (NWE) geplanten Bereiche separat
abzugrenzen und als „Neuenburger Urwald“ zu deklarieren.
Da diese Festlegung der NWE Fläche in
der Verordnung eine starke Veränderung des Verordnungsentwurfes darstellte, war
eine zweite Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erforderlich.
Diese wurde vom 17.09 – 18.10.
durchgeführt.
Angeschrieben wurden 44 Träger,
darunter u.a. die Naturschutzverbände, der Kreislandvolkverband, die Gemeinden
Zetel und Bockhorn, sämtliche Versorgungsunternehmen, die Sielacht
Bockhorn-Friedeburg, die Landwirtschaftskammer und die Landesforsten.
In der Zeit vom 01.10 – 01.11. fand
zudem die öffentliche Auslegung statt. Bei der öffentlichen Auslegung liegen
der Verordnungsentwurf, die Begründung sowie die zugehörigen Karten bei den
betroffenen Gemeinden und Landkreisen für jedermann zur kostenlosen Einsicht
aus. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Bedenken und
Anregungen können schriftlich und während der Dienststunden auch zur
Niederschrift vorgebracht werden.
Eingegangen sind insgesamt 18
Stellungnahmen. Die Stellungnahmen sowie die von uns gemeinsam mit dem
Landkreis Wittmund jeweils getroffenen Abwägungen liegen Ihnen vor. Zudem ist
die ergänzte Verordnung, die ergänzte Begründung und die präzisierte Karte
beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte Verordnung
über das Naturschutzgebiet „Neuenburger Holz“ in den Gemeinden Zetel und
Bockhorn im Landkreis Friesland wird beschlossen.
Kreisausschuss und Kreistag werden um
eine gleichlautende Beschlussfassung gebeten.
Anlage(n):
Anlage 1
Verordnungsentwurf
Anlage 2
Begründungsentwurf
Anlage 3
Übersichtskarte
Anlage 4 Abwägungsentwurf