Betreff
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Upjever und Sumpfmoor Dose" in der Stadt Schortens, Landkreis Friesland und der Gemeinde Friedeburg, Landkreis Wittmund
Vorlage
0561/2018
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Derzeit ist lediglich der Gebietsteil Sumpfmoor Dose als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Zusätzlich soll mit dieser Verordnung das Gebietsteil des Forsts Upjever in das Naturschutzgebiet integriert werden. Zusammen stellen sie das FFH-Gebiet 184 „Upjever und Sumpfmoor Dose“. Dieses Gebiet erstreckt sich sowohl über den Landkreis Friesland als auch über den Landkreis Wittmund.

Die Entwürfe für Verordnung und Begründung wurden mit dem NLWKN, dem Landkreis Wittmund, dem Forstplanungsamt Wolfenbüttel und dem Forstamt Neuenburg abgestimmt.

Mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 17.09 – 18.10. wurde das offizielle Unterschutzstellungsverfahren eröffnet.

Angeschrieben wurden 59 Träger, darunter u.a. die Naturschutzverbände, der Kreislandvolkverband, die Gemeinde Friedeburg, die Stadt Schortens, sämtliche Versorgungsunternehmen, die Sielachten Bockhorn-Friedeburg und Rüstringen, die Landwirtschaftskammer und  die Landesforsten.

In der Zeit vom 01.10 – 01.11. fand zudem die öffentliche Auslegung statt. Bei der öffentlichen Auslegung liegen der Verordnungsentwurf, die Begründung sowie die zugehörigen Karten bei den betroffenen Gemeinden und Landkreisen für jedermann zur kostenlosen Einsicht aus. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Bedenken und Anregungen können schriftlich und während der Dienststunden auch zur Niederschrift vorgebracht werden.

Eingegangen sind insgesamt 19 Stellungnahmen. Die Stellungnahmen sowie die von uns gemeinsam mit dem Landkreis Wittmund jeweils getroffenen Abwägungen liegen Ihnen vor. Zudem sind die ergänzte Verordnung, die ergänzte Begründung und die präzisierte Karte beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Die als Anlage beigefügte Verordnung über das Naturschutzgebiet „Upjever / Sumpfmoor Dose“ in der Stadt Schortens im Landkreis Friesland und in der Gemeinde Friedeburg im Landkreis Wittmund wird beschlossen.

Kreisausschuss und Kreistag werden um eine gleichlautende Beschlussfassung gebeten.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXx

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

MEZ     Nr. 4

Titel: Erhalt und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen

HSP     Nr  4.3

Titel: Entwicklung und Verbesserung von Lebensräumen; Entwicklung und Pflege  von Schutzgebieten, insbes. Sicherung, Pflege und Entwicklung der NATURA 2000- Gebiete und Fortführung des Wallheckenprogramms

 

 

 

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

Anlage 1 Verordnungsentwurf

Anlage 2 Begründungsentwurf       

Anlage 3 Übersichtskarte 

Anlage 4 Abwägungsentwurf