Begründung:
Der Landkreis Friesland ist gem. § 6 Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG) als öffentlich rechtlicher Entsorger (örE) für die Abfallwirtschaftsplanung zuständig. Hierzu gehört nach § 5 des NAbfG auch die regelmäßige Erstellung / Fortschreibung eines Abfallwirtschaftskonzeptes (AWIKO). Dieses Konzept soll alle Maßnahmen der Abfallwirtschaft für einen Zeitraum von 5 Jahren aufführen und bewerten. Das Konzept ist regelmäßig fortzuführen.
Durch die Einführung einer
Wertstofftonne ergibt sich eine nicht unwesentliche Änderung in der
Abfallwirtschaftsplanung.
Die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen haben
sich gemeinsam mit allen dualen Systemen auf eine „Orientierungshilfe für die
Verhandlung der Abstimmungsvereinbarung“ mit den Dualen Systemen geeinigt. In
dieser wird die Einführung der Wertstofftonne auf Grundlage des AWIKO´s als
erforderlich angesehen und zeigt mit Nachdruck, welche Intention der
öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger bei der Erfassung von Verpackungen und
stoffgleiche Nichtverpackungen verfolgt.
Aus diesen Gründen hat die Verwaltung das AWIKO kurzfristig fortgeschrieben, punktuell angepasst und mit fortgeführten Zielen versehen.
Der Entwurf der Fortschreibung liegt als Anlage bei.
Weiteres Vorgehen:
·
Beteiligung der
kreiseigenen Gemeinden und Träger öffentlicher Belange (2018)
·
Auslegung des
Konzeptes (2 Wochen)
·
Einarbeitung
möglicher Abwägungen/Einwände (Anfang 2019)
·
Beschluss der
politischen Gremien 1.Quartal 2019
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den anliegenden Entwurf zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes den kreisangehörigen Gemeinden und Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorzulegen, sowie diesen mit den politischen Entscheidungsträgern des Landkreises Friesland zu diskutieren und hierzu einen Arbeitskreis einzurichten.
Anlage 1 – Fortschreibungsentwurf AWIKO