Betreff
Beauftragung der DLRG für Wasserrettung
Vorlage
0581/2018
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Gemäß § 3 NRettDG sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger des Ret­tungsdienstes für ihren Zuständigkeitsbereich (Rettungsdienstbereich).

 

Gemäß § 2 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) hat der Rettungsdienst die flächendeckende und bedarfsgerechte Ver­sorgung der Bevölke­rung dauerhaft sicherzustellen (Sicherstellungsauftrag). Dabei erfolgt die Sicherstel­lung durch den bodengebundenen Rettungsdienst einschließlich der Wasser- und Bergrettung sowie durch die Luftrettung.

Der bodengebundene Rettungsdienst wird im Landkreis Friesland flächendeckend durch den Rettungsdienst Friesland gGmbH bzw. durch den kommunalen Rettungs­dienst Friesland gGmbH sichergestellt. Die Luftrettung ist in Niedersachsen in Zu­ständigkeit des Landes Niedersachsen abschlie­ßend geregelt. Die Bergrettung ent­fällt im Landkreis Friesland aufgrund der geographischen Gegebenhei­ten.

Die Wasserrettung im Landkreis Friesland erfolgt derzeit durch Einheiten der Deut­schen Lebens-Rettungsgesellschaft (DLRG). Eine Beauftragung liegt nicht vor, statt­dessen wird die Was­serrettung i.S.d. NRettDG im Bedarfsfall durch Einheiten aus dem Wasserret­tungszug des Katastrophenschutzes übernommen. Hierfür gibt es keine schriftlichen Vereinbarungen, dieses Verfahren hat sich als „gelebte Praxis“ seit der Einführung des Wasserrettungszuges in Friesland im Jahr 1989 etabliert. Der Zugriff auf diese Einheiten wird jedoch nicht gesondert vergütet.

 

Die DLRG unterhält 5 Standorte im Landkreis Friesland und ist in den Ortgruppen Wangerooge, Wangerland, Schortens-Jever, Bockhorn-Zetel und Varel organisiert.
Die Ortsgruppen sind eigenständig organisiert und erledigen vorwiegend Aufgaben in den Bereichen Schwimm-/Rettungsschwimmausbildung, Wasserrettungsdienst und wirken im Katastrophenschutz mit. Für die Aufgabenerledigung stehen eine Vielzahl von Einsatzkräften, Einsatzgeräten und Fahrzeugen zur Verfügung.

Die Aufgaben des Wasserrettungszuges  sind wie folgt definiert:

  • Rettung von Mensch und Tier aus Wasser-Gefahrenlagen (einschließlich Eisgefahr)
  • Durchführung der sanitätsdienstlichen Versorgung und Betreuung auf und am Wass­ser/Gewässer
  • Bergung von Sachgütern aus Wasser- und Eisgefahr
  • Durchführung von Tauchaufgaben
  • Übernahme wasserseitiger Deichsicherungsarbeiten
  • Transport von Personal und Material auf dem Wasser
  • Sicherung von Einsatzkräften auf und am Wasser


Der Wasserrettungszug Friesland setzt sich dabei aus 3 Gruppen mit je 2 Trupps, 1 Fachtrupp Technik/Logistik und dem Führungstrupp, zusammen.

 

 

Die Wasserrettung im Landkreis Friesland ist aufgrund der langen Küsten- und Strandab­schnitte ein wesentlicher Bestandteil des Rettungsdienstes, zumal auch eine Vielzahl von Binnengewässern  für zusätzliche Gefahrensituationen sorgt. In der Vergangenheit hat die DLRG mit Einsatzkräften und –mitteln aus dem Wasserret­tungszug bei vorliegenden Einsät­zen im Rahmen der Wasserrettung nach dem NRettDG hervorragende Arbeit geleistet. Die Kompetenz der Einsatzkräfte ist in einer Vielzahl von Einzeleinsätzen unter Beweis gestellt worden.
Eine Vergütung für Einsatz- und Vorhaltekosten aus dem Budget des Rettungs­dienstes ist bislang nicht erfolgt; der Wasserrettungszug erhält gegenwärtig jährlich einen Zuschuss vom Landkreis Friesland, um investive Aufwendungen für den Be­trieb finanzieren zu können. Ab 2019 plant der Landkreis zudem, auch für die Unter­haltung von Materialien und Geräten Zuschüsse an die Katastrophenschutzeinheiten zu leisten. Zudem werden sich die Krankenkassen mit einem festen Betrag für die Aufwendungen der Wasserrettung beteiligen.


Als Träger des Rettungsdienstes ist der Landkreis Friesland verpflichtet, auch grund­sätzliche und generelle Regelungen für die Sicherstellung der Wasserrettung zu treffen.

Hier erscheint eine Beauftragung der DLRG aus wirtschaft­licher Sicht sinnvoll. Ne­ben den bestehenden Strukturen und Einsatzkräf­ten/Einsatzmitteln, die für den Kata­strophenschutz gebildet sind, wäre eine weitere eigen­ständige Einheit für die Was­serrettung nicht notwendig.

Um wirtschaftlich die Wasserrettung nach dem NRettDG abzusichern, ist die ge­meinsame Nutzung des Wasserrettungszuges Friesland im Rahmen des Katastro­phenschutzes und als Einheit für die Wasserrettung die optimale Lösung.

Die Wasserrettung durch die DLRG orientiert sich dabei an den Eintreffzeiten nach § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD von 15 Minuten, welche in 95 % der jährlichen Notfallein­sätze eingehalten werden sollen, sofern der Einsatzort an einer öffentlichen Straße liegt. Es sind dabei Ausnahmen von der Hilfsfristerreichung möglich, die sich bei der Wasserrettung insbesondere durch die  Einsatzorte ergeben, die vielfach nicht an einer öffentlichen Straße gelegen sind. Zudem ist die Alarmierungs- und Ausrücke­zeit des Wasserrettungszuges in jedem Einzelfall zu berücksichtigen.

Neben dem Wasserrettungszug ist zudem auch die Luftrettung als ein weiteres ge­eignetes Rettungsmittel im Einzelfall heranzuziehen. Im Nordwest-Krankenhaus in Sande ist hierfür der Rettungshubschrauber  Christoph 26 stationiert.

 

Bestandteil der Wasserrettung ist auch die Eisrettung.

 

Maßnahmen der reinen Gefahrenabwehr an Gewässern (z.B. Bergungen, Suchmaß­nahmen) fallen nicht in die Zuständigkeit der Wasserrettung. Hier sind im jeweiligen Einzelfall Maßnahmen und Beauftragungen durch die zuständige Verwaltungsbe­hörde zu treffen.


Aus Sicht der Kreisbrandmeister des Landkreises Friesland ist die DLRG die fachlich korrekte Stelle für die Übernahme der Wasserrettung; eine Übernahme von Aufga­ben aus diesem Bereich durch die Feuerwehren wird ausdrücklich nicht befürwortet.

Die Insel Wangerooge ist derzeit ausgenommen von der Beauftragung der Wasser­rettung; hierzu werden noch gesonderte Regelungen erarbeitet.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Friesland als Träger des Rettungsdienstes nach § 3 Niedersächsi­sches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) beauftragt  gem. § 4 RettDG i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 2 den Wasserrettungszug der Deutschen Lebens-Rettungsgesellschaft (DLRG) mit der Wasserrettung innerhalb der Landkreisgrenzen.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXx

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXX

Titel:

HSP     Nr  XXXXXX

Titel:

 

 

 

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.