Betreff
Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmer im Landkreis Friesland in der Fassung vom 26.02.2015
Vorlage
0582/2018
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die Verordnung über Beförderungsentgelte und –bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmer im Landkreis Friesland, mit dem die von den Unternehmern zu erhebenden Taxi-Tarife verbindlich vorgegeben werden, wurde zuletzt zum 06.03.2015 geändert (siehe Vorlage 629/2015).

 

Nunmehr beantragt der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V., Bezirksgruppe Oldenburg, die Erhöhung der Taxen-Tarife im Landkreis Friesland mit Schreiben vom 05.09., geändert am 12.11. Durch die Erhöhung sollen die mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes (auf 9,19 €/Std.) sowie Kostensteigerungen nach dem VPI (= Verbraucherpreisindex) von 4,6 % seit März 2015 entstehenden Mehrkosten der Unternehmen gedeckt werden.

 

Der Landkreis Friesland hat nach den Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes die beantragten Beförderungsentgelte insbesondere daraufhin zu prüfen, ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmers, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung angemessen sind; hierbei sind auch die öffentlichen Verkehrsinteressen und das Gemeinwohl in die Prüfung mit einzubeziehen. Im Landkreis Friesland sind derzeit 16 Unternehmen mit insgesamt 87 Taxen tätig, die allesamt nach den o.g. gesetzlichen Regelungen angehört wurden, neben den beteiligten Gemeinde, der Eichbehörde, den Krankenkassen sowie der Industrie- und Handelskammer. Stellung genommen haben neben der IHK, die vollumfänglich zustimmt, lediglich vier Taxi-Unternehmen (2 x Zustimmung, 2 x Zustimmung mit geänderten Tarifmodellen).

 

Um die Angemessenheit der Höhe der Tarifsteigerung zu begründen, wurden intensive Gespräche mit dem Taxigewerbe, dem Gesamtverband Verkehrsgewerbe und den umliegenden Landkreisen und Städten geführt, zuletzt am 08.11. wurde über die Modalitäten der Erhöhung mit dem Gesamtverband Einigkeit erzielt.

 

Wesentlicher Inhalt ist, dass auch künftig in der Grundgebühr (5,00 € werktags sowie 6,00 € an Sonn- und Feiertagen sowie nachts) eine „Grund-Fahrleistung“ enthalten ist, und zwar 428,58 bzw. 409,1 m. Der Fahrpreis pro Kilometer steigt im übrigen nach dem o.g. Diskussionsergebnis von derzeit 1,90 € bzw. 2,00 € auf künftig 2,10 € werktags bzw. 2,20 € an Sonn- und Feiertagen sowie nachts.

 

Durch die nunmehr einvernehmlich von den o.g. Beteiligten verabschiedete Tarifstruktur entstünde eine durchschnittliche Tariferhöhung von gut 8 %, die nach allen vorliegenden Sachverhalten angemessen erscheint. Für die im Folgenden beispielhaft aufgeführten Taxifahrten würden sich nunmehr folgende Preise ergeben (in Klammern angegeben jeweils die Erhöhung bei Umsetzung der beantragten Änderung, außerdem sind jeweils nur angegeben die Preise werktags ohne Wartezeiten):

 

1 km: 5,90 € (6,20 €) + 5,1 %

3 km: 9,70 € (10,40 €) + 7,2 %

5 km: 13,50 € (14,60 €) + 8,1 %

8 km: 19,20 € (20,90 €) + 8,8 %

12 km: 26,80 € (29,30 €) + 9,3 %

20 km: 42,00 € (46,10 €) + 9,7 %

 

Der Erhöhungsantrag entspricht weitestgehend dem in den umliegenden Landkreisen und Städten gestellten, wobei im Bereich der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsbehörden „Küste“ noch eine Abstimmung am 20.11. erfolgen wird.

 

Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass mit der nunmehr vorliegenden Änderung der Tarif-Verordnung auch eine Änderung der Entgelte für Wartezeiten vorgenommen wird.

 

Darüber hinaus hat der Gesamtverband Verkehrsgewerbe eine Ergänzung der Regelungen über Zuschläge in § 6 der Verordnung beantragt, und zwar wie folgt:

 

„An Zuschlägen werden erhoben:

Für mehr als 20 kg Gepäck 2,50 €,

Für die Mitnahme eines Hundes oder eines anderen Kleintieres 2,50 €,

(Blindenhunde als Begleiter von Blinden werden frei befördert).

Fahrräder 5,00 €,

Für die Beförderung einer Person in einem nicht umsetzbaren Rollstuhl, mit einem speziell für Rollstuhlbeförderungen ausgerüsteten Fahrzeug, 10,00 €“

 

Der sog. „Rollstuhl-Zuschlag“ ist Angaben des Taxigewerbes den deutlich höheren Kosten für die entsprechenden Fahrzeuge und Fahrten geschuldet, dem Antrag ist weiterhin zu entnehmen, dass dieser Zuschlag in den Verordnungen der Landkreise Diepholz und Göttingen sowie der Stadt Göttingen bereits enthalten ist.

 

Aus grundsätzlichen Erwägungen schlägt die Verwaltung vor, diesen Zuschlag nicht in die entsprechende Verordnung mit aufzunehmen. Einem Vertreter des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe wird jedoch in der Sitzung des Fachausschusses die Gelegenheit der Begründung gegeben.

 

 

Betont sei noch, dass grundsätzlich weiterhin nicht seitens der Verwaltung die Sinnhaftigkeit von behördlich festgesetzten Taxi-Tarifen, die weder über- noch unterschritten werden dürfen, anerkannt wird, denn zum einen läuft eine solche Vorgabe den Bestrebungen von Deregulierung und Entbürokratisierung zuwider, zum anderen wird auch flexibles unternehmerisches Handeln nahezu unmöglich gemacht. Weiterhin wurden jedoch auf Bundesebene hierzu Novellierungen des Personenbeförderungsrechts nicht vorgenommen, die rechtlichen Entwicklungen bleiben abzuwarten.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmer im Landkreis Friesland wird entsprechend der als Anlage beigefügten Fassung der Änderungsverordnung geändert.

Der Kreistag wird um gleich lautende Beschlussfassung gebeten.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXx

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXX

Titel:

HSP     Nr  XXXXXX

Titel:

 

 

 

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage:

 

Text der Änderungs-Verordnung