Begründung:
1.) Maßnahmen an Kreisstraßen (Bau und Planung)
Kreisstraße 89,
Radwegneubau 2. Bauabschnitt Tettens – Oldorf, Wangerland
Die Baumaßnahmen zum Radweg an
der K 89 von Tettens nach Oldorf haben sich leider sehr verzögert, was der
beauftragten Firma zuzurechnen ist. Allerdings wurde eine Fertigstellung bis
Ende November(vorbehaltlich der Witterung) zugesichert. Der Einbau der
Asphalttragschicht ist auch bereits erfolgt. Die Arbeiten an den Nebenanlagen
in der Ortsdurchfahrt Oldorf haben in der 47. KW begonnen.
Ausbau der K 311, Tarbarger
Landstraße, 2. Abschnitt, Zetel
Die Baumaßnahme zur Durchführung der Fahrbahnsanierung wurde planmäßig durchgeführt. Der zweite Bauabschnitt konnte Ende September fertig gestellt werden.
Vorbehaltlich der Haushaltsplanung wird aus fachlicher Sicht versucht, die Reststrecke möglichst komplett in 2019 zu sanieren. Eine „Grunderneuerung“ bzw. ein „Ausbau“ unter Inanspruchnahme evtl. Fördermittel wird nicht mehr angestrebt, da dies die Forderung der Förderbehörde zur Folge hätte, dass sämtliche Regelwerke (u.a. die RPS 2009) Berücksichtigung finden müssten. Die Installierung von dann erforderlichen beidseitigen Schutzplanken ist jedoch sowohl kostenintensiv als auch „überdimensioniert“, so dass eine Sanierung nach dem Muster der ersten beiden Abschnitte angestrebt wird.
Kreisstraße 108 (Jaderberger
Straße, Streek bis Kreisgrenze BRA), Varel
Im Anschluss an die Fahrbahnsanierung im ersten Bauabschnitt (von der Kreisgrenze kommend) auf einer Länge von ca. 2,4 km sind aufgrund der extremen Wetterlage in diesem Sommer Trockenschäden an der Fahrbahndecke entstanden, d.h. dem bekanntermaßen setzungsempfindlichen Moorboden wurde so erheblich Feuchtigkeit entzogen, dass es zu Rissen und Setzungen in der Fahrbahndecke gekommen ist. Diese Schäden sind auch auf anderen Strecken (z.B. K 110, K 111, K 107, B437) aufgetreten und haben nichts mit der gewählten Ausführung der vorherigen Fahrbahnsanierung zu tun. Die Schäden wurden zwischenzeitlich behoben.
K 331, Radwegneubau
Schmidtshörn – Crildumersiel, Wangerland
Derzeit laufen die vorbereitenden Maßnahmen zu der Radwegebaumaßnahme. Der Grunderwerb ist größtenteils abgeschlossen. Aufgrund von personellen Engpässen bei der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – die im Rahmen der technischen Verwaltung der Kreisstraßen auch für die Ausschreibung der Radwegebaumaßnahme zuständig ist – wurde das Ausschreibungsverfahren an ein externes Büro vergeben werden. Die Ausschreibung soll voraussichtlich im Dezember erfolgen, so dass ein Auftrag Anfang 2019 vergeben werden kann. Der Bau des Radweges wird dann im Frühjahr nächsten Jahres begonnen werden können.
Mittlerweile werden zwei Aufträge für Unterhaltung und Instandsetzung von Kreisstraßen, nämlich für die speziellen Oberflächenbehandlungen und Profilierungsmaßnahmen auf Fahrbahnen und Radwegen, umgesetzt.
Im Rahmen dieser Aufträge wurde bereits die Hauptstraße in Sande (K 294) vom Kreisel bis zur Einmündung Dollstraße saniert. Hier hat es eine besondere Berücksichtigung der anliegenden Gewerbebetriebe gegeben und die Vollsperrung der Strecke konnte weitestgehend auf zwei Sonntage reduziert werden.
Weiterhin werden der Kreisverkehrsplatz an der K 95 / Oldenburger Straße in Schortens sowie derzeit die OD Middoge (K 89) saniert. Im Rahmen der erteilten Profilierungsaufträge wird in den nächsten Wochen/Monaten außerdem das innerörtliche Teilstück der K 113, Neuwangerooger Straße, Varel, erneuert. Es erfolgen außerdem weitere Profilierungs- und Reparaturarbeiten an verschiedenen Kreisstraßen (K 104, K 340) und Radwegen (K 107, K 340), deren Rinnen und Abläufen sowie an Durchlässen.
K 332, Radverkehrsanlage
Siebetshaus und Fahrbahnsanierung, Schortens
Nach Fertigstellung der Planungsunterlagen durch die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr kann das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden (ggf. Durchführung eines Planverzichts).
K 113, Radwegneubau Neuwangerooger
Straße, Varel
Zu der geplanten Radwegebaumaßnahme wurde im Juli das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen haben öffentlich ausgelegen und die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die Einwendungen privater Personen werden zur Zeit von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Zusammenarbeit mit dem Landkreis bewertet und bearbeitet. Der Bau des Radweges ist für 2020 eingeplant.
K 340, grundhafte Erneuerung
Sumpfweg, Varel
Für die ehemals als reine Fahrbahnsanierung geplante Maßnahme („Kaffeehauskreisel“ bis Einmündung Gewerbe-Logistik-Port), die gem. Masterplan im Jahr 2020 durchgeführt werden sollte, wurden bereits Vorbereitungen getroffen. Nachdem sich gezeigt hatte, dass eine Deckensanierung nicht ausreichend, sondern eine Verstärkung sowie eine Verbreiterung erforderlich ist, wurde ein Antrag an die Förderstelle Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Oldenburg, auf Förderung nach dem Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) für einen sog. „Ausbau“ gestellt. Außerdem ist –vorbehaltlich der Haushaltsplanung- beabsichtigt, die Maßnahme auf 2019 vorzuziehen. Das Kostenvolumen beläuft sich auf insg. 1.255.000 € (eingeplant 2019: 700.000 €, 2020: 555.000 €).
Zwischenzeitlich wurde durch die Presse bekannt, dass das Land Niedersachsen die hier geplante Maßnahme mit einer Summe von 753.000 € (60%) fördern wird.
2.)
Verkehrssicherheitsprogramm „Junge Fahrer“
Das Verkehrssicherheitsprogramm „Junge Fahrer“ wird im Landkreis
Friesland seit 2009 durchgeführt, es stellt einen wichtigen Beitrag zur
Präventionsarbeit im Bereich „Verkehrssicherheit“ in Friesland dar.
Bisher wurden 9 vollständige „Saisons“ mit 54 (2018: 5) Veranstaltungen
abgewickelt, insgesamt haben seitdem 986 (2018: 92) Fahranfänger teilgenommen.
Das Programm wurde seinerzeit in einer Arbeitsgruppe mit den Partnern
Bundeswehr, Polizeiinspektion WHV/FRI, Verkehrswachten, Fahrlehrerverband und
Deutsches Rotes Kreuz entwickelt, wobei Ziel der Arbeitsgruppe war, ein
qualitativ hochwertiges Programm mit verschiedenen Themenschwerpunkten zu
organisieren, das durch die Einstellung von Haushaltsmitteln des Landkreises in
Höhe von 5.000 € jährlich zu einem geringen Teilnahmebeitrag von 15 € angeboten
werden kann. Bereits seinerzeit wurde vereinbart, dieses Programm nicht
kostenfrei anzubieten, um beispielsweise durch den Verkauf von Gutscheinen die
Attraktivität des Programms zu erhöhen.
Bislang ist die Akzeptanz des Programms sehr gut, wobei gerade nicht
verkannt werden darf, dass durch den (geringen) Preis und die sehr oft von
Verwandten verschenkten Gutscheine die Teilnahmebereitschaft bei den jungen
Fahrern erhöht wird.
Auch nach Beurteilung der beteiligten Partner sollte versucht werden,
die Modalitäten für das Programm „Junge Fahrer“ unverändert zu belassen und das
Programm nicht in der Bedeutung herabzusetzen durch eine vermeintlich
attraktive Kostenfreiheit der Teilnahme, die neben einer geringeren
Verbindlichkeit auch zu einem Wegfall bspw. der Gutscheine führen würde.
3.)
Pilotprojekt „Reduzierung von Baumunfällen in
Niedersachsen“; Präventive Geschwindigkeitsbeschränkungen
Bereits in der letzten
Sitzung des Fachausschusses am 24.09. wurde berichtet, dass das Pilotprojekt
zwischenzeitlich beendet ist und im Ergebnis örtliche Entscheidungen
über den Fortbestand der Regelungen zu treffen waren. Die
Verkehrssicherheitskommission für den Landkreis Friesland hat zwischenzeitlich
auf Basis der örtlichen Unfallzahlen eine Vorgehensweise erarbeitet, nach der
abschließenden Verkehrsschau in Bockhorn und Zetel am 25.09. liegen nunmehr
sämtliche verkehrsbehördlichen Anordnungen für die ehemals in das Projekt
einbezogenen Strecken vor, die Umbeschilderungen sind abgeschlossen:
Gemeinde Wangerland |
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1. |
K 88, Neugarmssiel bis Kreisgrenze (Abs. 10, Stat. 0 bis 2180) |
Bestand: “70” und
ZZ. “Piktogramm Baumunfälle” Neu: Beschilderung
wird entfernt (Stat. 2180, 1588, 1519, 37 und 8 –hier: Z. 278-70 -),
allerdings Aufstellung Gefahrzeichen 101 StVO (Gefahrenstelle) mit
Zusatzzeichen 1006-34 StVO („Straßenschäden“) und 1001-31 StVO (auf 2 km) im
Abschnitt 10 von Stat. 0 bis 2180 -Beschilderung ist befristet bis zur Sanierung der Fahrbahnschäden- |
2. |
K 89, L 808 bis Tettens (Abs. 20, Stat. 0 bis 821) |
Bestand: “70” und
ZZ. “Piktogramm Baumunfälle” Neu: Beschilderung
wird entfernt (Stat. 821, 50), allerdings Geschwindigkeitsbeschränkung wegen
Fahrbahnschäden durch Aufstellung Gefahrzeichen 101 StVO (Gefahrenstelle) mit
Zusatzzeichen 1006-34 StVO („Straßenschäden“) und Zeichen 274-70 StVO („70“)
im gleichen Bereich -Beschilderung ist befristet bis zur Sanierung der Fahrbahnschäden- |
3. |
K 87, Mederns bis Minsen (Abs. 48, Stat. 2807 bis 3196 sowie Abs. 50,
Stat. 0 bis 4600) |
Bestand: “80” und
ZZ. “Piktogramm Baumunfälle” Neu: Beschilderung
wird entfernt (Abs. 48, Stat. 2807/ Abs. 50, Stat. 60, ca. 1500, 1535, ca.
1720, 2054, 2910, 3067, 3452, 4063, ca. 4600) Achtung: Die früheren
Geschwindigkeitsbeschränkungen an diversen (Schulbus-)Haltestellen auf 70
km/h sind wieder einzuführen, d.h. unter den vorhandenen Zeichen 136 StVO
(Piktogramm Kinder) sind wieder die Zeichen 274-70 StVO („70“) anzubringen,
und zwar Haltestellen Stull, Funnens, Tengshausen, Bassens und Dauenstrift |
4. |
L 812, Jever bis Waddewarden a.)
Abs. 3, Stat. ca. 0250 bis 3168 (Auskündigerei
bis Waddewarder Brücke) b.)
Abs. 20, Stat. 0 bis 1027 |
Bestand: “70” und
ZZ. “Piktogramm Baumunfälle” Neu: Es werden lediglich die ZZ. entfernt
(Stat. ca. 0250, ca. 0700, 1715, ca. 2070, 3074). Aufgrund der geringen
Fahrbahnbreite zwischen Auskündigerei bis Waddewarder Brücke von ca. 5,50 m
wird die Beschränkung auf 70 km/h beibehalten (Änderung zu dem ehemaligen
Zustand, diese nur im Bereich der vorhandenen Haltestellen anzuordnen) Bestand: “70” und
ZZ. “Piktogramm Baumunfälle” Neu: Beschilderung
wird entfernt (Stat. 079, 694, 1027) |
Gemeinde Sande |
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5. |
K 96, B 436 bis Kurve (Abs. 10,
Stat. 0 bis ca. 0800) |
Bestand: “80” und
ZZ. “Piktogramm Baumunfälle” Neu: Beschilderung
wird entfernt (Abs. 10, Stat. 0100, ca. 0600) |
6. |
K 96, Gödens bis Dykhausen (Abs. 10, Stat. ca. 1450 bis ca. 1800) |
Bestand: “80” und
ZZ. “Piktogramm Baumunfälle” Neu: Beschilderung
wird entfernt (Abs. 10, Stat. 1450, ca. 1800) |
7. |
K 96, Dykhausen bis Schortens (Abs. 10, Stat. ca. 3150 bis ca. 5800) |
Bestand: “80” und
ZZ. “Piktogramm Baumunfälle” Neu: Beschilderung
wird entfernt (Abs. 10, Stat. 3150, 3650, 3750, 4850, 5800) |
Gemeinden Zetel und Bockhorn |
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8. |
K 102 (Wehdestraße), Abs. 10, Stat. 0 bis ca. 0600, Zetel |
Bestand: “70” und
ZZ. “Piktogramm Baumunfälle” Neu: Es werden lediglich die ZZ. entfernt.
Aufgrund des kurzen Streckenabschnittes bis zur B 437 und der im besagten
Bereich vorhandenen (Schulbus-)Haltestelle wird die Beschränkung auf “70”
beibehalten |
9. |
K 301 (Grenzstraße), Kreisgrenze FRI/WTM bis EM “Schullandheim
Voslapp” (Abs. 10, Stat. 0 bis ca. 0850) |
Bestand: “70” und
ZZ. “Piktogramm Baumunfälle” Neu: Beschilderung
wird entfernt (Stat. 0, außerdem Entfernung Z. 278-70 in FR WTM, Stat. 850
–in FR WTM-). Für die ohnehin vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h
für den EM-Bereich “Schullandheim” wird aus Richtung WTM kommend ein Trichter
auf “70” vorgeschaltet durch Aufstellung von Z. 274-70 (“70”) bei Stat. 0700 |
10. |
L 815, EM “Klein Schweinebrück” bis Kreisgrenze FRI/WST (Abs. 190 bis
Abs. 150) |
Bestand: “70” und
ZZ. “Piktogramm Baumunfälle” Neu: Die
Beschilderung bleibt angesichts der Verkehrsbelastung, des geringen
Fahrbahnquerschnittes und des teilweise äußerst (!) geringen Abstandes des
Baumbestandes zur Fahrbahn für einen Teilabschnitt der Strecke bestehen, und
zwar für die Strecke der EM “Klein Schweinebrück” bis hinter die Einmündung der
L 816, d.h. Aufstellung von Z. 278-70 in FR WST in Höhe Abs. 150, Stat. ca.
4300. Beschilderung wird entfernt (Abs. 150, Stat. 2770, 3510 sowie
Aufhebung FR WST) |
11. |
L 816, Ortsausgang Grabstede bis L 815, Abs. 10 |
Bestand: “80” und
ZZ. “Piktogramm Baumunfälle” Neu: Beschilderung
bleibt angesichts des teilweise geringen Abstandes des Baumbestandes zur
Fahrbahn bestehen |
12. |
K 103 (Bredehorn), L 815 bis Kreisgrenze FRI/WST (Abs. 10, Stat. 3169
bis 0) |
Bestand: “70” und
ZZ. “Piktogramm Baumunfälle” Neu: Die
Beschilderung wird entfernt, allerdings erfolgte eine Neubeordnung der
bislang ohnehin beschränkten Strecken anlässlich der betr. Verkehrsschau. |
Beschlussvorschlag:
Der Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Anlage(n):