Begründung:
Die Amtszeit von Herrn Landrat Ambrosy endet mit dem 31.10.2019, so dass
nach § 80 Abs. 8 NKomVG die Wahl innerhalb von 6 Monaten vor Ablauf der
Amtszeit stattfinden muss. Die Wahl könnte bis zu 3 Monate später oder 3 Monate
früher stattfinden, wenn nur dadurch die gemeinsame Durchführung mit einer
anderen Wahl ermöglicht wird. Gem. § 45 b NKWG bestimmt die Vertretung den
Wahltag der einzelnen Direktwahl. Aus Gründen der
Wahlorganisationsvereinfachung und aus Kostengründen sollen möglichst
verbundene Wahlen stattfinden. Am 26.05.2019 findet die nächste Europawahl
statt, so dass sich eine gemeinsame Wahldurchführung anbietet.
Im Falle einer Stichwahl, die durchzuführen ist, wenn bei mehreren
Bewerben keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, findet
diese regelmäßig vierzehn Tag nach der ersten Wahl statt. Dies wäre dann der
09.06.2019. Dieser Tag ist jedoch Pfingstsonntag und stellt einen besonderen
Umstand gem. § 45 b Abs. 3 NKWG dar, so dass die Vertretung einen anderen
Sonntag als Wahltag bestimmen kann. Es wird vorgeschlagen, eine etwaige
Stichwahl eine Woche später am 16.06.2019 durchzuführen.
Die Stadt Schortens hat bereits ebenfalls für die dort anstehende Bürgermeisterwahl den 26.05.2019 und für eine mögliche Stichwahl den 16.06.2019 als Wahltag beschlossen. Die Gemeinde Bockhorn wird für die anstehende Bürgermeisterwahl voraussichtlich ebenfalls entsprechend beschließen.
Beschlussvorschlag:
Als Wahltag für die Direktwahl des Landrates des Landkreises Friesland
für die Amtszeit 01.11.2019 bis 31.10.2026 wird gem. § 45 b des Niedersächsischen
Kommunalwahlgesetzes (NKWG) der 26.05.2019 zur gemeinsamen Durchführung mit der
Europawahl bestimmt. Eine etwaige Stichwahl findet drei Wochen später am
16.06.2019 statt.