Betreff
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet LSG FRI 128 "Teichfledermausgewässer" in den Landkreisen Friesland und Wittmund
Vorlage
0594/2018
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Diese Vorlage bezieht sich auf die Vorlage 0559/2018, die bereits im Umweltausschuss  am 13.11.2018 beratend vom Fachausschuss zur Kenntnis genommen wurde. 

 

Das FFH-Gebiet Teichfledermaushabitate im Raum Wilhelmshaven soll als Landschaftsschutzgebiet gesichert werden. Es erstreckt sich über die Stadt Wilhelmshaven sowie über die Landkreise Friesland und Wittmund. In der Stadt Wilhelmshaven ist das Gebiet bereits gesichert. Für die Landkreise Friesland und Wittmund wurde eine gemeinsame Schutzgebietsverordnung erstellt.

Die Entwürfe für Verordnung und Begründung wurden mit dem Landkreis Wittmund abgestimmt und wurden vom NLWKN geprüft und kommentiert.

Mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 17.09–18.10. wurde das offizielle Unterschutzstellungsverfahren eröffnet.

Angeschrieben wurden 73 Träger, darunter u. a. die Naturschutzverbände, der Kreislandvolkverband, die Gemeinden und Städte, sämtliche Versorgungsunternehmen, die Entwässerungsverbände und Sielachten sowie die Landwirtschaftskammer.

In der Zeit vom 01.10–01.11. fand zudem die öffentliche Auslegung statt. Bei der öffentlichen Auslegung liegen der Verordnungsentwurf, die Begründung sowie die zugehörigen Karten bei den betroffenen Gemeinden und Landkreisen für jedermann zur kostenlosen Einsicht aus. Eine Veröffentlichung der Unterlagen erfolgte ebenfalls auf den Internetseiten der Landkreise Friesland und Wittmund. Es bestand Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Bedenken und Anregungen konnten schriftlich und während der Dienststunden auch zur Niederschrift vorgebracht werden.

Eingegangen sind insgesamt 36 Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Inhalte dieser Stellungnahmen wurden vollständig abgewogen und in die Verordnung und die Begründung eingearbeitet.

Aus der öffentlichen Auslegung sind 120 Stellungnahmen eingegangen. Die Sichtung der Stellungnahmen zeigte, dass diese nahezu ausschließlich von Landwirten stammen und sich inhaltlich stark ähneln.

Die Stellungnahmen sowie die von uns gemeinsam mit dem Landkreis Wittmund getroffenen Abwägungen liegen Ihnen vor. Zudem sind die Verordnung, die Begründung und das präzisierte  Kartenmaterial beigefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:


Die als Anlage beigefügte Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Teichfledermausgewässer“ in den Landkreisen Friesland und Wittmund wird beschlossen.

Der Kreistag wird um eine gleichlautende Beschlussfassung gebeten.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXx

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

0559/2018

MEZ     Nr. Nr. 4

Titel: Erhalt und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen

HSP     Nr  4

Titel: Entwicklung und Verbesserung von Lebensräumen, Entwicklung und Pflege von Schutzgebieten, insbes. Sicherung, Pflege und entwicklung der NATURA 2000-Gebiete und Fortführung Wallheckenprogramm

 

 

 

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

Verordnungsentwurf:  Anlage 1

Begründungsentwurf:  Anlage 2

Abwägung:                                   Anlage 3

Karten:                                Anlage 4
Zusammenfassung wichtigste Änderung VO LSG FRI 128 Anlage 5