Begründung:
Der Landkreis Friesland hat als Träger der Regionalplanung gem §§ 1-3
Raumordnungsgesetz (ROG) i.d.F. vom 22.12.2008 (BGBL. I S.2986), zuletzt geändert
durch Artikel 2 Absatz 15 durch das Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S.2808)
i.V.m. § 5 Absatz 5 des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) i.d.F.
vom 06.12.2017 (Nds. GVBI. 2017, 457) und der §§ 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i.d.F. vom 17.12.2010
(Nds. GVBl. 2010, 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 durch das Gesetz vom
28.02.2018 (Nds. GVBl. 2018, 22) für seinen Planungsraum ein Regionales
Raumordnungsprogramm (RROP) aufzustellen. Dabei ist das RROP aus dem
Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) zu entwickeln. Die im LROP für den
Planungsraum enthaltenen Ziele der Raumordnung sind zu übernehmen und soweit es
erforderlich ist – und das LROP dies nicht ausschließt – näher festzulegen.
Daneben sind diejenigen Ziele der Raumordnung festzulegen, die durch das LROP
den RROP vorbehalten sind. Es können weitere Ziele und Grundsätze der
Raumordnung festgelegt werden, soweit sie den gesetzlichen Grundsätzen der
Raumordnung und den Zielen und Grundsätzen des LROP nicht widersprechen.
Im RROP für den Landkreis Friesland 2018 werden die Ziele und Grundsätze
der Raumordnung zeichnerisch und beschreibend dargestellt. Darüber hinaus
werden eine Begründung und die Strategische Umweltprüfung mit dem Umweltbericht
beigefügt.
Am 04. Juni 2018 wurde bereits das informelle Verfahren zum Vorentwurf
zum RROP Friesland gestartet. In einer interfraktionellen Sitzung und im
WTKF-Ausschuss wurde den Mitgliedern der Vorentwurf vorgestellt und zur
Kenntnis gegeben. Zudem bestand für alle Städte und Gemeinden sowie
Fachbehörden und Privatpersonen Gelegenheit sich den Vorentwurf auf der
Homepage des Landkreises Friesland einzusehen. Auf Einladung wurde dieser auch
in den Fachausschüssen der Städte und Gemeinden vorgestellt. In den ersten
Entwurf wurden bereits Anregungen der Städte und Gemeinden eingearbeitet.
Nun geht es daran, das formelle Verfahren mit einem ersten Entwurf nach
§9 ROG zu starten und in die förmliche Beteiligung zu gehen, um auch den Gremien des Landkreises und weiteren TÖB die
weitere Diskussion und Beteiligung zu ermöglichen. Es gilt weiterhin, dass die
Kreisverwaltung bestrebt ist, gerade mit den Städten und Gemeinden einen
einvernehmlichen Konsens herzustellen. Eine Entscheidung über das RROP ist für
das 3. oder ggf. 4. Quartal 2019 vorgesehen. Der zwei- bis dreimonatige
Beteiligungszeitraum ist für das 1. und ggf. 2. Quartal 2019 vorgesehen –
zeitliche Durchführung je nach Druck- und Versandmöglichkeit. Alle Träger der
öffentlichen Belange, d.h. Behörden, Gemeinden, benachbarte Träger der
Regionalplanung, Kammern, Verbände, Öffentlichkeit, werden in dem Verfahren
nach §§ 9 und 10 ROG beteiligt und haben die Möglichkeit, eine Stellungnahme
zum 1. Entwurf RROP abzugeben. Im Rahmen dieser Beteiligung werden zudem
Erörterungstermine mit allen Beteiligten im Sinne von § 3 (3) NROG und § 9 (2)
ROG durchgeführt. Der Entwurf des RROP wird zudem wiederum allen auf der
Homepage des Landkreises öffentlich zugänglich sein. Zudem ist es geplant, in
den Städten und Gemeinden sowie im Kreishaus in Jever Auslege- und
Ansichtsexemplare in gedruckter Form zu positionieren.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird damit beauftragt,
den 1. Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogrammes des Landkreises Friesland
in die offizielle, förmliche Beteiligung gem. § 9 (2) ROG zu geben.
Anlage(n):
-
Beschreibende Darstellung
mit Begründung
- Zeichnerische Darstellung (im Maßstab 1:50.000)
- Strategische Umweltprüfung zum Regionalen Raumordnungsprogramm
- Kurzfassung zur Strategischen Umweltprüfung/ Umweltbericht
- Anlage 1: Kriterientabelle Siedlungsmodell mit der Bepunktung
einzelner Ortsteile sowie Flächenausstattung
- Anlage 2: Prüfung der Berücksichtigung von Klimaschutz und
Klimafolgenmanagement