Begründung:
Die Sportförderungsrichtlinien des Landkreises Friesland sind im Jahr 2001 in der Fassung vom 01.01.2002 aufgestellt worden.
Seit dem hat es keine Änderungen der Sportförderungsrichtlinien gegeben. Aus Sicht der Verwaltung, aber auch des Kreissportbundes Friesland ist eine Anpassung notwendig.
Dies betrifft zum einen den Punkt „Förderung über den Kreissportbund“. Auch wenn es sich hier um freiwillige Leistungen des Landkreises Friesland handelt, sollten die Zahlungen dem heutigen Niveau und den Kostensteigerungen in allen Bereichen angepasst werden.
Unter Zuhilfenahme des Preisindex sind daher die Zuschüsse für die Jugendlichen von 23.094,- Euro auf 30.000,- Euro angehoben worden.
Weiterhin sind die Übungsleiterzuschüsse von 82.700,- Euro auf 105.000,- Euro erhöht worden.
Dadurch soll die hohe Wertschätzung für die ehrenamtliche Arbeit der Vereine nochmals deutlich ausgedrückt und die Vereine in ihrer tagtäglichen Arbeit mit den besonderen gesundheitsfördernden und sozialen Funktionen des Sports in unserer Gesellschaft unterstützt werden.
Zum anderen ist der Punkt „Förderungen von Sportgerätebeschaffungen“ in die neue Fassung der Sportförderungsrichtlinien aufgenommen worden.
Der Landkreis Friesland erhält immer wieder Anfragen, ob und wie die Beschaffung von Sportgeräten gefördert wird.
Mit der Aufnahme dieser Förderung soll klar geregelt werden, welche Beschaffung von Sportgeräten gefördert wird, aber auch, welche Beschaffung nicht gefördert wird.
Danach ist eine Förderung ab einem Einzelwert in Höhe von 500,- € netto bis maximal 5.000,- € netto als Zuschuss von 50% der Kosten möglich. Die weiteren Regelungen für eine Förderung sind den anliegenden Richtlinien zu entnehmen.
Hierfür sind im Haushaltsjahr 2019 erst einmal 20.000,- Euro eingeplant. Da hierzu keine Erfahrungswerte vorliegen, soll eine Evaluierung zum Ende des Jahres 2019 stattfinden, um ggfs. eine Anpassung der Haushaltsmittel vorzunehmen.
Bezug nehmend auf die Vorlage 0547/2018 hat es durch SSK (5.11.2019) sowie KA (7.11.2018) bereits eine Beschlussfassung gegeben, über die nunmehr über den Kreistag am 19.12.2018 abschließend beschieden werden sollte.
Grund der Änderung zu Vorlage 0547/2018:
Zwischenzeitlich wurde deutlich, dass die Formulierung bzgl. der Förderung von Sportgerätebeschaffungen im Teil „IV“ (Seite 3 der Richtlinien) missverständlich ist. Es war gewollt, dass der Landkreis maximal 5.000 € pro Antrag bezuschussen kann (womit das betreffende Sportgerät 10.000 € kosten müsste, um 5.000 € Förderung zu erhalten). Im bisherigen Entwurf (Vorlage 0547/2018) steht unter IV, Nr. 2, 1. Satz dazu folgender Text:
Der Landkreis
Friesland kann für die Beschaffung langlebiger Sportgeräte ab einem Einzelwert
in Höhe von 500,- € netto bis zu 5.000,- € netto einen Zuschuss von 50 % der
Kosten gewähren, wenn das Sportgerät dem Vereinsvermögen zugeordnet wird
und für eine Sportanlage innerhalb des Landkreises Friesland verwendet wird.
In Bezug auf eine rechtssichere Formulierung, aus der die Sportverein eindeutig erkennen können, was in welcher Höhe bezuschusst wird, sollte der Text wie folgt lauten:
Der Landkreis
Friesland kann für die Beschaffung langlebiger Sportgeräte ab einem Einzelwert
in Höhe von 500,- € netto bis zu 10.000,- € netto einen Zuschuss von 50 %
der Kosten gewähren (Zuschusshöhe 250,- € bis 5.000,- €), wenn das
Sportgerät dem Vereinsvermögen zugeordnet wird und für eine Sportanlage innerhalb
des Landkreises Friesland verwendet wird.
Damit es bei Anträgen von Sportvereinen, die im Übrigen bereits schon vorliegen, keine Missverständnisse gibt, wird vorgeschlagen, die Richtlinie aus der Vorlage 0547/2018 (siehe Anlage 1) entsprechend zu korrigieren (Anlage 2).
Beschlussvorschlag:
Die Beschlussempfehlung des Kreisausschusses vom 7. November 2018 wird aufgehoben.
Die anliegenden – textlich überarbeiteten - Sportförderungsrichtlinien des Landkreises Friesland werden beschlossen und treten zum 01.01.2019 in Kraft.
Anlage(n):
- 1 - Sportförderungsrichtlinien / alte
Fassung gem. Vorlage 0547/2018
- 2 – Sportförderungsrichtlinien / Korrigierte
Fassung