Betreff
Anpassung der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Wespen- und Hornissenberater und Bestellung von HerrnThomas Wehling zum Landschaftswart für den Ameisenschutz
Vorlage
0622/2019
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

zu 1.

Immer häufiger wenden sich besorgte Bürger in der Zeit von März bis Oktober / April bis November (je nach jahreszeitlicher Entwicklung) im Umgang mit Wespen und Hornissen hilfesuchend an die Kreisverwaltung.

 

Deshalb gründete die Kreisverwaltung bereits im Januar 2001 eine Beratergruppe mit zunächst einem Berater pro Gemeinde. Wegen der hohen Nachfrage musste 2008 die Beraterzahl auf 16 Stellen aufgestockt werden. Tatsächlich waren in 2018 nur 14 Berater im Einsatz. Trotz der intensiven Bemühungen der unteren Naturschutzbehörde findet sich im Wangerland seit Jahren kein Berater. Die Konsequenz ist, dass die Berater aus Jever dort zusätzlich unterstützen müssen. Auch in der Gemeinde Sande  ist derzeit kein ortsansässiger Berater tätig. Berater aus den umliegenden Kommunen übernehmen diese Aufgaben mit. Krankheit und Urlaub erhöhen die Belastungen des Einzelnen außerdem.

 

Obgleich dieser personellen Engpässe ist die Akzeptanz und die Nachfrage in der Bevölkerung hoch. So  wirkt sich die erfolgreiche Arbeit im stetig steigenden Beratungsbedarf aus. In Jahren mit hohen Wespen- und Hornissenpopulationen kommen die Berater inzwischen pro Kopf auf etwa 30 Beratungen vor Ort. Das langjährige Mittel liegt bei etwa 20 Beratungen. Hinzu kommen telefonische Beratungen in gleicher Zahl. Hierfür erhalten die Berater eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 26,-- € pro Jahr ohne Anspruch auf Fahrkostenerstattung. Diese Summe ist lediglich als  Anerkennung zu verstehen, denn sie deckt die entstehenden Kosten bei weitem nicht.

 

Um diese wichtige Aufgabe zu sichern ist aus Sicht der Kreisverwaltung eine Erhöhung der Anreize erforderlich. Ein Aspekt ist die Vermeidung von finanziellen Nachteilen. Entsprechend sollten die Aufwandsentschädigungen für die Berater angepasst und ein Neben- und Fahrkostenausgleich gezahlt werden.

 

Auf Basis der Referenzdaten anderer Landkreise und eigener Erfahrungen empfiehlt die Kreisverwaltung folgende Anpassungen:

Je Berater:

 

Aufwandsentschädigung            160,00 €               (Beratung telefonisch und vor Ort –

  8 Monate a´ 20 € = 160 €)

Fahrtkosten                                      180,00 €               (durchschnittlich gefahrene km von 600 km
                                                               (20 Fahrten x 30 km) x 0,30 €

insgesamt                                          340,00 €.

 

Gesamtkosten für 16 Berater:

 

Aufwandsentschädigung            2.560,00 €          

Fahrtkosten                                      2.880,00 €          

 

insgesamt                                          5.440,00 €.

 

 

Es entsteht eine zusätzliche Haushaltsbelastung

 

Gesamtkosten (neu) pa              5.440,00 €          

./. Gesamtkosten (alt) pa               416,00 €           

 

Zusätzliche Kosten                         5.024,00 €.

 

Neben den Beratungs- und Fahrtkosten hält jeder Berater sog. Beratersets vor. Diese Sets umfassen z.B. Schutzbekleidung und Umsiedlungskästen. Dieses Material ist von Zeit zu Zeit abgängig und muss im Einzelfall neu beschafft werden. Diese Kosten sollten aus den gleichen Gründen von der Kreisverwaltung getragen werden. Gleiches sollte für erforderliche Fortbildungsmaßnahmen (nach abschließender Prüfung durch die Kreisverwaltung) gelten.

 

Für diese beiden Positionen entstehen weitere  laufende Kosten in Höhe von insgesamt ca. 1.000,00 € pro Jahr.

 

Zusammengerechnet ergeben sich für alle Änderungen Zusatzbelastungen des Kreishaushaltes in Höhe von ca. 6.024,00 €.

zu 2.

Nach § 35 des Nds. Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz können die unteren Naturschutzbehörden aus geeigneten Personen eine Landschaftswacht bilden, die geschützte Teile von Natur und Landschaft überwachen und für den Artenschutz sorgen.


Die notwendige Überwachung aller Schutzgebiete sowie aller Aufgaben des Artenschutzes durch die Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde ist nicht möglich. Dies ist aber erforderlich, insbesondere um über Sinn und Zweck des Schutzes des jeweiligen Schutzgebietes sowie des Artenschutzes zu informieren und Personen davon abzuhalten, gegen Schutzbestimmungen zu verstoßen. Ebenso unterstützen die Landschaftswarte die Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde bei der Aufdeckung von Missständen und Entwicklungen in den Schutzgebieten und tragen damit durch ihre Arbeit zum Bestand und zur weiteren Entwicklung der Naturschutzobjekte bei. Ebenso arbeiten sie aktiv mit beim Artenschutz; so z. B. bei der Erfassung von Wiesenbrütern und Rastvögel und Schutz besonders geschützter Arten.

 

Der Landkreis Friesland hat 1987 die Aufstellung einer Landschaftswacht beschlossen. Der Personenkreis ist im überwiegenden Teil im Nationalpark Nds. Wattenmeer tätig. Die Landschaftswarte haben keine Vollzugsgewalt. Sie sollen Personen, die gegen Schutzbestimmungen verstoßen und durch ihr Verhalten zu erkennen geben, dass sie Verbote und Beschränkungen nicht beachten werden, über die Schutzbestimmungen informieren und durch entsprechende Belehrungen von ihrem Vorhaben abbringen. Derzeit sind 7 Landschaftswarte im Landkreis Friesland aktiv.

 

Herr Thomas Wehling aus Bad Zwischenahn soll in Zukunft für die Aufgaben im Ameisenartenschutz im Landkreis Friesland zuständig sein. Er hat einer Berufung zum Landschaftswart am 30.01.2019 zugestimmt und ist bereits beratend seit dem 01.02.2019 tätig. Herr Wehling ist Diplombiologe und Hobbieimker. Er wird sich im Frühjahr  bei den Deutschen Ameisenschutzwarten e.V. zum Ameisenheger ausbilden lassen. Beruflich ist er in Etzel tätig. Deswegen hat sein am 31.12.2018 ausgeschiedener Vorgänger Herr Gerold Müller Herrn Wehling für seine Nachfolge empfohlen.

 

Zu den Aufgaben im Ameisenartenschutz gehören unter anderem alle Umsiedlungsmaßnahmen, Artenbestimmungen sowie die Nestpflege und Beratungsaufgaben.

 

Die Mitglieder der Landschaftswacht erhalten gemäß der Satzung des Landkreises Friesland über Aufwandsentschädigungen und Fahrtkostenvergütung für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige eine Aufwandsentschädigung von monatlich 40,00 €.

 

Da Herr Wehling bereits beratend tätig geworden ist, sollte die Bestellung durch rückwirkend zum 01.02.2019 erfolgen. 

 

Zu 1. und 2.

 

Gesamtkostendarstellung für 2019 gegenüber 2018:

 

                                                               Zusätzlich                                           Gesamtkosten

Mittelbedarf zu 1.                          = 6.024,00 €                                       = 6.024,00 €

 

Mittelbedarf zu 2.                          =      40,00 €                                        =    440,00 €

 

Gesamtmittelbedarf                     = 5.974,00 €                                       = 6.464,00 €

 

 

Gesamtkostendarstellung ab 2020 gegenüber 2018::

 

                                                               Zusätzlich                                           Gesamtkosten

Mittelbedarf zu 1.                          = 6.024,00 €                                       = 6.024,00 €

 

Mittelbedarf zu 2.                          =        0,00 €                                        =    480,00 €

 

Gesamtmittelbedarf                     = 6.024,00 €                                       = 6.504,00 €

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Die Aufwandsentschädigungen und Erstattungsregelungen für die ehrenamtlichen Wespen- und Hornissenberater werden wie folgt angepasst:

-        jeder Berater erhält für die telefonische und örtliche Beratung an 8 Monaten im Jahr eine monatliche Pauschale in Höhe von 20,00 €,  insgesamt maximal 160,00 € pro Kalenderjahr,

-        Fahrtkosten sind mit 0,30 € je gefahrenem km auf Nachweis erstattungsfähig,

-        Auslagen für den Erhalt und die Ergänzung des Beratersets und Auslagen für notwendige Fortbildungsmaßnahmen sind erstattungsfähig.

 

  1. Herr Thomas Wehling wird zum Landschaftswart für den Ameisenschutz im Landkreis Friesland rückwirkend zum 01.02.2019 für einen Zeitraum von 5 Jahren bestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 6.464,00

€ 6.504,00

€ 6.504,00

€ 0

€ 0

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit  € 7.700,00           Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: P1.05.55.554000.030

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. 4

Titel: ERHALT UND VERBESSERUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSGRUNDLAGEN

HSP     Nr.  4.3

Titel: Entwicklung und Verbesserung von Lebensräumen; Entwicklung und Pflege von Schutzgebieten, insbes. Sicherung, Pflege und Entwicklung der NATURA 2000-Gebiete und Fortführung des Wallheckenprogramms

 

 

 

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

 

 Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage:

alte Fassung der Vorlage vom 13.02.2019