Betreff
Entschädigungssatzung für die Kreistagsabgeordneten und die nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder; Satzungsänderung zu § 6/Verdienstausfall
Vorlage
0653/2019
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

1.

Der Landkreis Friesland zahlt seinen Kreistagsmitgliedern Verdienstausfall nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 der Entschädigungssatzung:

 

“Kreistagsabgeordnete haben Anspruch auf Ersatz ihres Verdienstausfalls. Die Gewährung erfolgt nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze bei einer auf Erwerb ausgerichteten Beschäftigung.

Erstattet wird nur der tatsächlich entstandene und nachgewiesene Verdienstausfall bis höchstens 20,00 Euro je angefangene Stunde. Arbeitnehmern wird der nachgewiesene Bruttobetrag erstattet. Auf Antrag erfolgt die Zahlung an den Arbeitgeber.”

 

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen geht aus der Satzung bislang nicht eindeutig hervor, ob sog. “Rüstzeiten” wie An- und Abfahrt oder Umkleidezeiten mit beantragt werden dürfen.  Die Satzung sollte – mit Rückwirkung zum 1. Januar 2017 – um einen entsprechenden Passus ergänzt werden. . In Anlehnung an die Berücksichtigung von Fahrtzeiten als Dienstzeit bei hauptberuflich Tätigen (z. B. Verwaltungsmitarbeiter als Sitzungsteilnehmer) schlägt die Verwaltung vor, An-/Abfahrtszeiten “in angemessenem Rahmen” hinzuzurechnen. In der praktischen Umsetzung erscheint eine Anrechnung von grundsätzlich einer Stunde praktikabel und auskömmlich.  In besonders begründeten Fällen ist die Anerkennung größerer Zeitspannen im Rahmen der “Angemessenheit” möglich. Maßgebend für den maximal anrechenbaren Zeitraum ist die regelmäßige Arbeitszeit des Kreistagsmitgliedes.

 

Der Entwurf einer Satzungsergänzung ist beigefügt.

 

2.

Es wurde der Vorschlag an die Verwaltung herangetragen, das Verfahren zur Geltendmachung von Verdienstausfall zu vereinfachen. Derzeit beantragen die betroffenen Kreistagsmitglieder ihre Ansprüche per Vordruck etwa monatlich oder in größeren zeitlichen Abständen. Zukünftig kann auf eine Beantragung für Sitzungen der Kreisgremien (Fraktionen/Gruppen, Fachausschüsse, Kreisausschuss, interfraktionelle Sitzungen, Arbeitskreise u. ä., Kreistag) verzichtet werden. Eine Abrechnung der Verdienstausfall-Leistungen erfolgt anhand der Eintragung in der jeweiligen Anwesenheitsliste; die Zahlungen  basieren auf Sitzungsdauer zuzüglich ggf. der unter 1.) erwähnten An- und Abfahrtzeiten (sofern die Zeiten innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit liegen).

 

Der Nachweis über den tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Verdienstausfall ist einmal jährlich durch das Kreistagsmitglied durch geeignete Unterlagen (bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Bescheinigung des Arbeitgebers, bei selbstständig Tätigen der letzte Einkommensteuerbescheid, eine Bescheinigung des Finanzamtes bzw. des Steuerberaters über das zu versteuernde Einkommen) zu erbringen. Im Einzelfall kann der Nachweis durch die ausdrückliche Versicherung erbracht werden, dass der Verdienstausfall in der geltend gemachten Höhe tatsächlich infolge der Inanspruchnahme eingetreten ist.

 

Bei Einführung des vereinfachten Verfahrens – die Anwesenheitslisten werden um eine Spalte “Verdienstausfall ja/nein” ergänzt – haben die betroffenen  Kreistagsmitglieder 

 

- einmalig ihre regelmäßige Arbeitszeit darzulegen und unaufgefordert evtl. Änderungen rechtzeitig der Verwaltung mitzuteilen;

- den o. a. jährlichen Nachweis des Verdienstausfalls vorzulegen.

 

3.

Eine Antragstellung per Vordruck ist auch weiterhin möglich und erforderlich

 

a)      wenn Verdienstausfall für sonstige Fälle wie z. B. für Fortbildungen oder für die Mitwirkung in Gremien außerhalb des Kreistages geltend gemacht werden soll;

b)      für die Gewährung von Nachteilsausgleich im beruflichen Bereich sowie im Bereich der Haushaltsführung oder im sonstigen beruflichen Bereich einschl. Landwirtschaft  sowie

c)       für die Erstattung von Kosten der Kinderbetreuung.

 


Beschlussvorschlag:

Der beigefügten 3. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung für die Kreistagsabgeordneten und die nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder (Berücksichtigung angemessener An- und Abfahrtzeiten) wird zugestimmt.

 

Der Vereinfachung des Verfahrens zur Geltendmachung von Verdienstausfall wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein  (durch Anrechnung der An- und Abfahrzeiten)

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, im Rahmen der Aufwendungen für ea. und sonstige Tätigkeit

im   Ergebnishaushalt  unter P1.01.11.111120, Sachkonto 442100

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXXXX

Titel:

HSP     Nr.  XXXXXX

Titel:

 

 

gez. G. Gerdes

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                                                    gez. S. Ambrosy

 

 Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage:

Satzungsentwurf