Begründung:
Die Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
wird in Bezug auf drei Ziele gemessen:
- Verringerung der Hilfebedürftigkeit
- Verbesserung der Integration in
Erwerbstätigkeit
- Vermeidung von langfristigem
Leistungsbezug
Zur Erreichung der Ziele schließt der Landkreis Friesland mit dem
Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) und dem
Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und
Integration (MS) gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 des Sozialgesetzbuchs
Zweites Buch (SGB II) jährlich eine Zielvereinbarung ab.
In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 27.02.2019
wurde das Ergebnis der Zielerreichung 2018 bereits vorgestellt. Zum damaligen
Zeitpunkt lagen detailliertere Informationen zu den einzelnen Kennzahlen
(Platzierungen im Landes- und Bundesvergleich, Merkmale der Integrationen und
des Abbaus des Langzeitleistungsbezuges) noch nicht vor.
Die Anlage zur Sitzungsvorlage wurde daher um diese Informationen
ergänzt.
Beschlussvorschlag:
Der vorgelegte Bericht zur Zielerreichung 2018, inkl. der detaillierten
Informationen zu den einzelnen Kennzahlen, wird zur Kenntnis genommen.
Anlage(n):
Bericht zur Zielerreichung 2018, inkl. detaillierte Informationen zu den
Kennzahlen