Begründung:
Die Gemeinde
Bockhorn hat mit Schreiben vom 05.02.2019 und einer inhaltlichen
Konkretisierung vom 01.03.2019 einen Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses
in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten für die Attraktivierung des
Spielplatzes im Erlebnisbad Bockhorn gestellt. Der Spielplatz ist ein
Bestandteil des Erlebnisbades und wird sowohl von den Bürgerinnen und Bürgern
als auch von den touristischen Gästen in der Friesischen Wehde und der
umliegenden Region genutzt.
Der
Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg hat im Rahmen einer Besichtigung
im April 2017 mehrere Mängel an den Spielgeräten festgestellt. Die vorhandenen
Spielgeräte sind abgängig und müssen zur Saison 2019 ersetzt werden. Konkret
sollen ein Klettergerüstturm, eine Standard-Schaukelkombination und ein
feststehender Tischtennistisch angeschafft werden.
Nach der vom
Kreistag verabschiedeten Leitlinie können Zuschüsse gewährt werden für die
Errichtung und Erweiterung von infrastrukturellen Einrichtungen des
Fremdenverkehrs. Das Erlebnisbad wird auch zu einem erheblichen Teil von
touristischen Gästen genutzt, so dass es als infrastrukturelle Einrichtung des
Fremdenverkehrs gewertet werden kann. Aus diesem Grund hat der Landkreis
Friesland der Gemeinde Bockhorn mit Zuwendungsbescheid vom 26.02.2018 auch
einen Kreiszuschuss in Höhe von 26.800 Euro für die Attraktivierung des
Babyschwimmbeckens gewährt. Der Spielplatz ist als eine ergänzende Ausstattung
für das Erlebnisbad anzusehen, mit dem die Attraktivität gerade für Familien
deutlich erhöht wird. Die neuen Spielgeräte sind nicht mehr aus Holz, sondern
überwiegend aus Edelstahl gefertigt, so dass der Unterhaltungsaufwand deutlich
reduziert wird. Insofern handelt es sich bei dem Projektantrag nicht um eine
reine Ersatzbeschaffung im Rahmen der Instandhaltung, sondern um eine
Verbesserung der Angebotsqualität.
Das Erlebnisbad
Bockhorn wird als Eigenbetrieb geführt mit der Berechtigung zum Vorsteuerabzug.
Die Gesamtinvestitionskosten belaufen sich nach der vorläufigen Kostenschätzung
auf rund 43.000 Euro netto. Das Ergebnis der Submission bleibt abzuwarten. Die
Gemeinde Bockhorn hat beim Landkreis Friesland einen Zuschuss zur
Teilfinanzierung der Maßnahme beantragt. Das Vorhaben soll kurzfristig begonnen
werden und bis zum Beginn der Freibadsaison im Frühjahr 2019 abgeschlossen
sein.
Die Finanzierung
ist wie folgt vorgesehen:
Kreiszuschuss des
Landkreises Friesland 8.600 Euro
Eigenmittel der
Gemeinde Bockhorn 34.400
Euro
Gesamtsumme: 43.000
Euro
Die Verwaltung schlägt vor, der Gemeinde Bockhorn für die Neugestaltung des Spielplatzes im Erlebnisbad Bockhorn, auf der Grundlage der Leitlinien des Kreistages des Landkreises Friesland in der Fassung vom 25.06.2001 für die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrseinrichtungen, zur Teilfinanzierung der Maßnahme einen Kreiszuschuss in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 8.600 Euro, zu bewilligen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.
Beschlussvorschlag:
Die Attraktivierung des Spielplatzes im Erlebnisbad Bockhorn wird als grundsätzlich förderfähig anerkannt. Der Gemeinde Bockhorn wird zur Teilfinanzierung der Maßnahme ein Kreiszuschuss in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 8.600 Euro, bewilligt. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.
Anlage(n):