Betreff
Antrag der Gemeinde Bockhorn auf Gewährung eines Kreiszuschusses für die Attraktivierung des Spielplatzes im Erlebnisbad Bockhorn
Vorlage
0682/2019
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Gemeinde Bockhorn hat mit Schreiben vom 05.02.2019 und einer inhaltlichen Konkretisierung vom 01.03.2019 einen Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten für die Attraktivierung des Spielplatzes im Erlebnisbad Bockhorn gestellt. Der Spielplatz ist ein Bestandteil des Erlebnisbades und wird sowohl von den Bürgerinnen und Bürgern als auch von den touristischen Gästen in der Friesischen Wehde und der umliegenden Region genutzt.

 

Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg hat im Rahmen einer Besichtigung im April 2017 mehrere Mängel an den Spielgeräten festgestellt. Die vorhandenen Spielgeräte sind abgängig und müssen zur Saison 2019 ersetzt werden. Konkret sollen ein Klettergerüstturm, eine Standard-Schaukelkombination und ein feststehender Tischtennistisch angeschafft werden.

Nach der vom Kreistag verabschiedeten Leitlinie können Zuschüsse gewährt werden für die Errichtung und Erweiterung von infrastrukturellen Einrichtungen des Fremdenverkehrs. Das Erlebnisbad wird auch zu einem erheblichen Teil von touristischen Gästen genutzt, so dass es als infrastrukturelle Einrichtung des Fremdenverkehrs gewertet werden kann. Aus diesem Grund hat der Landkreis Friesland der Gemeinde Bockhorn mit Zuwendungsbescheid vom 26.02.2018 auch einen Kreiszuschuss in Höhe von 26.800 Euro für die Attraktivierung des Babyschwimmbeckens gewährt. Der Spielplatz ist als eine ergänzende Ausstattung für das Erlebnisbad anzusehen, mit dem die Attraktivität gerade für Familien deutlich erhöht wird. Die neuen Spielgeräte sind nicht mehr aus Holz, sondern überwiegend aus Edelstahl gefertigt, so dass der Unterhaltungsaufwand deutlich reduziert wird. Insofern handelt es sich bei dem Projektantrag nicht um eine reine Ersatzbeschaffung im Rahmen der Instandhaltung, sondern um eine Verbesserung der Angebotsqualität.

 

Das Erlebnisbad Bockhorn wird als Eigenbetrieb geführt mit der Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Die Gesamtinvestitionskosten belaufen sich nach der vorläufigen Kostenschätzung auf rund 43.000 Euro netto. Das Ergebnis der Submission bleibt abzuwarten. Die Gemeinde Bockhorn hat beim Landkreis Friesland einen Zuschuss zur Teilfinanzierung der Maßnahme beantragt. Das Vorhaben soll kurzfristig begonnen werden und bis zum Beginn der Freibadsaison im Frühjahr 2019 abgeschlossen sein.

 

 

Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Kreiszuschuss des Landkreises Friesland                                                              8.600 Euro

Eigenmittel der Gemeinde Bockhorn                                                                   34.400 Euro

Gesamtsumme:                                                                                                            43.000 Euro

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Gemeinde Bockhorn für die Neugestaltung des Spielplatzes im Erlebnisbad Bockhorn, auf der Grundlage der Leitlinien des Kreistages des Landkreises Friesland in der Fassung vom 25.06.2001 für die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrseinrichtungen, zur Teilfinanzierung der Maßnahme einen Kreiszuschuss in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 8.600 Euro, zu bewilligen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.


Beschlussvorschlag:

Die Attraktivierung des Spielplatzes im Erlebnisbad Bockhorn wird als grundsätzlich förderfähig anerkannt. Der Gemeinde Bockhorn wird zur Teilfinanzierung der Maßnahme ein Kreiszuschuss in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 8.600 Euro, bewilligt. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit  81.800 € im HH 2019           Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: I1.080156.525.001 / Sachkonto 781200

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: Verbesserung der Angebotsqualität der touristischen Infrastruktur

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. 3

Titel: Standortqualitäten ausbauen und sichern

HSP     Nr.  3.10 / 3.14

Titel: Fortschreibung der Ergebnisse des Masterplans “Nordsee 2015” für den Landkreis Friesland / Förderung der Wirtschaft und des Tourismus im Landkreis Friesland durch “Begleitung” und ein eigenes Förderprogramm

 

 

 

gez, U. Brinkmann

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

                                       gez. R. Janßen                      gez. S. Ambrosy

 Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):