Betreff
Einrichtung eines Kompetenzzentrums Pflege
Vorlage
0688/2019
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Durch das Pflegeberufereformgesetz werden grundlegende Veränderungen in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflegeausbildung geschaffen: Die bisher getrennt geregelten Pflegeausbildungen (Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege / Altenpflege) bekommen eine gemeinsame Gesetzesgrundlage (Pflegeberufegesetz). Damit durchlaufen alle Auszubildenden mindestens in den ersten zwei Jahren eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung. Im dritten Jahr kann ein Schwerpunkt in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege gewählt werden. Die neue Ausbildungsstruktur wird ab 2020 eingeführt.

 

Damit stehen die Ausbildungsträger der praktischen Ausbildung vor großen Herausforderungen:

 

-          Es besteht ein dringender Informations- und Beratungsbedarf in Bezug auf die Umsetzung der neuen Ausbildung

-          Es müssen Ausbildungs- und Kooperationsverträge erstellt und geschlossen werden

-          Die praktische und theoretische Ausbildung der Auszubildenden muss koordiniert werden

-          Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Praxisanleiter in der Region müssen regelmäßig ermittelt und überprüft werden.

-           

In diesem Jahr wurde zu dem Thema „generalistische Pflegeausbildung“ ein Arbeitskreis einberufen, besetzt mit Vertretern der Verwaltung, der Berufsbildenden Schulen, der Krankenpflegeschulen der Kliniken und der Pflegeheime. Dieser beschäftigt sich neben der Umsetzung der neuen Regelungen auch damit, die neuen Herausforderungen gemeinsam zu meistern, eine qualitativ hochwertige Ausbildung für die zukünftigen Fachkräfte zu gewährleisten und einheitliche Strukturen und Abläufe festzulegen. Für eine Umsetzung der rechtlichen Änderungen in 2020 ist bereits jetzt eine Vorbereitung und Ausgestaltung  für alle Beteiligten dringend erforderlich.

 

Ein erstes Zwischenergebnis ist die Errichtung einer zentralen Koordinierungsstelle beim Landkreis: das Kompetenzzentrum Pflege (KoPF). Dieses soll die Abstimmungs- und Koordinierungsprozesse unterstützen, Informationen zentral bündeln, die Pflegeausbildung in Friesland bekannt machen und sich kompetent darstellen sowie einen Ansprechpartner rund um die neue Ausbildung im Landkreis Friesland anbieten.

Schulen und Auszubildende/ Bewerber können sich hier bestmöglich über die Angebote beraten lassen und ggf. an die jeweils geeignete Pflegeschule weitergeleitet werden. Auch die Ausbildungsträger bzw. potenzielle Ausbildungsträger fänden hier Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die wenigen Ausbildungsbetriebe im Bereich der ambulanten Langzeitpflege relevant, da die hier geforderten Pflichteinsätze nur schwer zu realisieren sein werden, wenn sich weitere Betriebe gegen die Ausbildung entscheiden und sich keine neuen Ausbildungsbetriebe finden lassen.  Auch der Mangel an Pflegepersonal erfordert ein einheitliches und abgestimmtes, kompetentes Vorgehen bei der Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung innerhalb unseres Landkreises, damit künftig ausreichend Auszubildende gefunden und vor allem auch gebunden werden können.

 

Die Einrichtung des KoPF muss mit der Besetzung einer Personalstelle verbunden sein, um u. a. eine administrative Unterstützung und zentralen Ansprechpartner nach außen zu bieten. Diese Person soll nach Abstimmung im Arbeitskreis beim Landkreis angebunden sein. Eventuelle Möglichkeiten der finanziellen Förderung werden geprüft.

Begonnen werden soll zunächst mit einem Stellenanteil von 5 Stunden wöchentlich. Wie hoch der tatsächliche Aufwand für die Koordinierung beim Landkreis nach Abschluss der Projektphase ist, wird der weitere Verlauf aufzeigen. Es wird derzeit von einem Stellenanteil von 19,5 Stunden wöchentlich ausgegangen.

 

Die inhaltliche Ausgestaltung des KoPF liegt bei der Arbeitsgruppe bzw. dann den politischen Gremien. Über die Ergebnisse und weiteren Abstimmungen des Arbeitskreises wird regelmäßig berichtet und den politischen Gremien zur Abstimmung vorgelegt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Es wird ein Kompetenzzentrum Pflege Friesland (KoPF) eingerichtet.

2.    Eine von allen Beteiligten befürwortete zentrale Anlauf- / Koordinierungsstelle wird beim Landkreis  eingerichtet.

3.    Hierfür wird im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 eine Stelle mit zunächst

5 Stunden wöchentlich besetzt.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

rd. 3.800,-- €

 in 2019

rd. 25.000,-- € jährlich

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art:    U. a. Sicherstellung der Pflege im Alter

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. 5

Titel: Gesundheit in Friesland

HSP     Nr.  5.6

Titel: Entwicklung und Umsetzung neuer Versorgungs- und Kooperationsprojekte, z. B. zur Personalgewinnung, Gesundheitsförderung und Prävention, medizinische und pflegerische Versorgung

 

 

gez. K. Tholen

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:                                                             I. V.

 

                                                                                gez. S. Vogelbusch

 

 Abteilungsleiter/in               Kämmerei                       Erste Kreisrätin

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

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