Begründung:
Durch das Pflegeberufereformgesetz werden grundlegende Veränderungen in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflegeausbildung geschaffen: Die bisher getrennt geregelten Pflegeausbildungen (Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege / Altenpflege) bekommen eine gemeinsame Gesetzesgrundlage (Pflegeberufegesetz). Damit durchlaufen alle Auszubildenden mindestens in den ersten zwei Jahren eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung. Im dritten Jahr kann ein Schwerpunkt in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege gewählt werden. Die neue Ausbildungsstruktur wird ab 2020 eingeführt.
Damit stehen die Ausbildungsträger der praktischen Ausbildung vor großen Herausforderungen:
-
Es besteht ein dringender Informations- und
Beratungsbedarf in Bezug auf die Umsetzung der neuen Ausbildung
-
Es müssen Ausbildungs- und
Kooperationsverträge erstellt und geschlossen werden
-
Die praktische und theoretische Ausbildung
der Auszubildenden muss koordiniert werden
-
Fort-
und Weiterbildungsmöglichkeiten für Praxisanleiter in der Region müssen
regelmäßig ermittelt und überprüft werden.
-
In diesem Jahr wurde zu dem Thema
„generalistische Pflegeausbildung“ ein Arbeitskreis einberufen, besetzt mit
Vertretern der Verwaltung, der Berufsbildenden Schulen, der
Krankenpflegeschulen der Kliniken und der Pflegeheime. Dieser beschäftigt sich
neben der Umsetzung der neuen Regelungen auch damit, die neuen
Herausforderungen gemeinsam zu meistern, eine qualitativ hochwertige Ausbildung
für die zukünftigen Fachkräfte zu gewährleisten und einheitliche Strukturen und
Abläufe festzulegen. Für eine Umsetzung der rechtlichen Änderungen in 2020 ist
bereits jetzt eine Vorbereitung und Ausgestaltung für alle Beteiligten dringend erforderlich.
Ein erstes Zwischenergebnis ist die Errichtung einer zentralen Koordinierungsstelle beim Landkreis: das Kompetenzzentrum Pflege (KoPF). Dieses soll die Abstimmungs- und Koordinierungsprozesse unterstützen, Informationen zentral bündeln, die Pflegeausbildung in Friesland bekannt machen und sich kompetent darstellen sowie einen Ansprechpartner rund um die neue Ausbildung im Landkreis Friesland anbieten.
Schulen und Auszubildende/ Bewerber können sich hier bestmöglich über die Angebote beraten lassen und ggf. an die jeweils geeignete Pflegeschule weitergeleitet werden. Auch die Ausbildungsträger bzw. potenzielle Ausbildungsträger fänden hier Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die wenigen Ausbildungsbetriebe im Bereich der ambulanten Langzeitpflege relevant, da die hier geforderten Pflichteinsätze nur schwer zu realisieren sein werden, wenn sich weitere Betriebe gegen die Ausbildung entscheiden und sich keine neuen Ausbildungsbetriebe finden lassen. Auch der Mangel an Pflegepersonal erfordert ein einheitliches und abgestimmtes, kompetentes Vorgehen bei der Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung innerhalb unseres Landkreises, damit künftig ausreichend Auszubildende gefunden und vor allem auch gebunden werden können.
Die Einrichtung des KoPF muss mit der Besetzung einer Personalstelle verbunden sein, um u. a. eine administrative Unterstützung und zentralen Ansprechpartner nach außen zu bieten. Diese Person soll nach Abstimmung im Arbeitskreis beim Landkreis angebunden sein. Eventuelle Möglichkeiten der finanziellen Förderung werden geprüft.
Begonnen werden soll zunächst mit einem Stellenanteil von 5 Stunden wöchentlich. Wie hoch der tatsächliche Aufwand für die Koordinierung beim Landkreis nach Abschluss der Projektphase ist, wird der weitere Verlauf aufzeigen. Es wird derzeit von einem Stellenanteil von 19,5 Stunden wöchentlich ausgegangen.
Die inhaltliche Ausgestaltung des KoPF liegt bei der Arbeitsgruppe bzw. dann den politischen Gremien. Über die Ergebnisse und weiteren Abstimmungen des Arbeitskreises wird regelmäßig berichtet und den politischen Gremien zur Abstimmung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
1. Es
wird ein Kompetenzzentrum Pflege Friesland (KoPF) eingerichtet.
2.
Eine von allen Beteiligten befürwortete
zentrale Anlauf- / Koordinierungsstelle wird beim Landkreis eingerichtet.
3. Hierfür
wird im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 eine Stelle mit zunächst
5 Stunden wöchentlich besetzt.
Anlage(n):
. / .