Begründung:
Der Landkreis Friesland ist eines von 4 Mitgliedern des Oldenburgischen Jugenderholungswerks e. V.. Die weiteren Mitglieder sind der Landkreis Cloppenburg sowie die Städte Oldenburg und Wilhelmshaven.
Der Verein betreibt das Jugenderholungsheim in der Siedlerstraße am östlichen Ortsrand von Wangerooge neben dem Mutter-und-Kind Kurheim. Das Jugenderholungsheim ist zwischen 1960 und 1963 durch den Verein erbaut und wurde seitdem von Tausenden Schülerinnen und Schülern nebst Betreuern besucht.
Zuletzt im Frühjahr
2018 hat der Verein nach Mehrheitsbeschluss von seinen Mitgliedern eine
grundsätzliche Zustimmung zu Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden und Gebäudeteilen
des Jugenderholungsheims, abschließend für die Sanierung des Hauses 3, erbeten.
Nach der im Antrag dargestellten Planung sollen die Baumaßnahmen im November
2019 beginnen und bis in das Frühjahr 2022 andauern.
Eine
Förderungswürdigkeit der Maßnahmen wurde von den Mitgliedern des Vereins
grundsätzlich gesehen, so dass die Mittel in den Haushalt 2019 und die
mittelfristige Planung aufgenommen warden sollten. Dies ist irrtümlich nicht
geschehenn.
Nunmehr benötigt
der Verein schnellstmöglichst von seinen Mitgliedern die Finanzierungszusagen,
um Ausschreibungen durchführen zu können.
Die anderen
Mitglieder, Landkreis Cloppenburg, Stadt Oldenburg und Stadt Wilhelmshaven,
haben ihre Mitfinanzierung bereits zugesagt.
Der Kreisausschuss wird gebeten, im Wege der Eilentscheidung der Mitfinanzierung der Sanierung des Jugenderholungsheims Wangerooge und der Bereitstellung einer außerplanmäßigen Auszahlung für das Jahr 2019 in Höhe von 115.200,-- Euro zuzustimmen.
Der Betrag kann
durch erhöhte Schlüsselzuweisungen 2019 gedeckt werden. Somit stehen
Deckungsmittel in der Allgemeinen Finanzwirtschaft zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Dem Oldenburgischen Jugenderholungswerk e. V. wird für die Sanierung des Jugenderholungsheims Wangerooge ein Zuschuss von insgesamt bis zu 292.800,-- Euro gewährt.
Der Bereitstellung einer außerplanmäßigen Auszahlung für das Jahr 2019 in Höhe von 115.200,-- Euro wird im Wege der Eilentscheidung zugestimmt.
Anlage(n):
Anschreiben 2018
und Niederschrift über die Mitgliederversammlung des des Oldenburgischen
Jugenderholungswerks e. V. v. 25.09.2017 (Finanzierungsplanung)