Betreff
Sanierung des Oldenburgischen Jugenderholungsheims Wangerooge
Vorlage
0700/2019
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Landkreis Friesland ist eines von 4 Mitgliedern des Oldenburgischen Jugenderholungswerks e. V.. Die weiteren Mitglieder sind der Landkreis Cloppenburg sowie die Städte Oldenburg und Wilhelmshaven.

 

Der Verein betreibt das Jugenderholungsheim in der Siedlerstraße am östlichen Ortsrand von Wangerooge neben dem Mutter-und-Kind Kurheim. Das Jugenderholungsheim ist zwischen 1960 und 1963 durch den Verein erbaut und wurde seitdem von Tausenden Schülerinnen und Schülern nebst Betreuern besucht.

 

Zuletzt im Frühjahr 2018 hat der Verein nach Mehrheitsbeschluss von seinen Mitgliedern eine grundsätzliche Zustimmung zu Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden und Gebäudeteilen des Jugenderholungsheims, abschließend für die Sanierung des Hauses 3, erbeten. Nach der im Antrag dargestellten Planung sollen die Baumaßnahmen im November 2019 beginnen und bis in das Frühjahr 2022 andauern.

Eine Förderungswürdigkeit der Maßnahmen wurde von den Mitgliedern des Vereins grundsätzlich gesehen, so dass die Mittel in den Haushalt 2019 und die mittelfristige Planung aufgenommen warden sollten. Dies ist irrtümlich nicht geschehenn.

Nunmehr benötigt der Verein schnellstmöglichst von seinen Mitgliedern die Finanzierungszusagen, um Ausschreibungen durchführen zu können.

Die anderen Mitglieder, Landkreis Cloppenburg, Stadt Oldenburg und Stadt Wilhelmshaven, haben ihre Mitfinanzierung bereits zugesagt.

Der Kreisausschuss wird  gebeten, im Wege der Eilentscheidung der Mitfinanzierung der Sanierung des Jugenderholungsheims Wangerooge und der Bereitstellung einer außerplanmäßigen Auszahlung für das Jahr 2019 in Höhe  von 115.200,-- Euro zuzustimmen.

Der Betrag kann durch erhöhte Schlüsselzuweisungen 2019 gedeckt werden. Somit stehen Deckungsmittel in der Allgemeinen Finanzwirtschaft zur Verfügung.

 


Beschlussvorschlag:

Dem Oldenburgischen Jugenderholungswerk e. V. wird für die  Sanierung des Jugenderholungsheims Wangerooge ein Zuschuss von insgesamt bis zu 292.800,-- Euro gewährt.

Der Bereitstellung einer außerplanmäßigen Auszahlung für das Jahr 2019 in Höhe  von 115.200,-- Euro wird im Wege der Eilentscheidung zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 292.800, davon   € 115.200 in 2019

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. 1, 3

Titel:

HSP  Nr. 1.4 Förderung der sozialen Integration und Teilhabe;    3.10   Optimierung der touristischen Organisationsstrukturen in der Küstenregion

Titel:  I1.160016.525

 

 

 

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

 

 Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

Anschreiben 2018 und Niederschrift über die Mitgliederversammlung des des Oldenburgischen Jugenderholungswerks e. V. v. 25.09.2017 (Finanzierungsplanung)