Begründung:
Der Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Wiefels hat zum 01.01.2019 die Gebühren neu festgesetzt und teilweise die Abfallzuordnungen neu definiert.
Insbesondere wurde der Begriff „Strauchwerk“ neu gefasst. Er beinhaltet damit keinen Heckenschnitt mehr, der vom Format her (wie Vertikutiergut und Blätter) biotonnengängig ist. Außerdem wurde die pauschale Annahme von 2 m³ auf eine Anlieferung pro Tag begrenzt.
Um in Varel dennoch biotonnengängigen Grünabfall anzunehmen, steht auf dem Wertstoffhof nunmehr ein Bioabfallsack zur Verfügung. Dieser fasst 60-Liter und kann für 1,80 € direkt am Wertstoffhof erworben werden. Die Bioabfallsäcke werden gesammelt und anschließend nach Wiefels zur weiteren Verwertung transportiert.
Für die Benutzungsordnung wurden noch redaktionelle und konkretisierende Änderungen sowie die neuen Absätze in § 3 (Abs. 4 und 5) eingefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Änderung der Benutzungsordnung für den Wertstoffhof Varel wird zugestimmt.
Anlage(n):
Anlage 1 Gegenüberstellung und Erklärung der Änderungen
Anlage 2
Benutzungsordnung Wertstoffhof Varel