Betreff
Umsetzung des Rückwärtsfahrverbotes für Müllsammelfahrzeuge
Vorlage
0723/2019
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Im Oktober 2016 hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) eine neue Branchenregel zur Abfallsammlung herausgebracht. Hintergrund sind die wiederkehrenden, mitunter tödlichen Unfälle beim Rückwärtsfahren von Abfallsammelfahrzeugen.

 

Diese Branchenregel stellt ein autonomes Recht dar, an welches sich die Entsorger zwingend zu halten haben. Entsprechend des Entsorgungsvertrages hat der öffentlich rechtliche Entsorgungsträger bei einer gesetzlichen Änderung die Anpassung des Vertrages zu prüfen.

 

Die im Kreisgebiet insgesamt rund 450 Straßen wurden nunmehr durch die Kreisverwaltung analysiert. Mindestens 100 Straßen können auch nach sämtlichen zu treffenden Maßnahmen aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht mehr befahren werden. Die bisherige Entsorgung ist dort nicht mehr möglich.

 

Daher wird zunächst empfohlen, das von dem Entsorger anzuschaffende “kleine” Fahrzeug zu nutzen. Dieses wäre ein 7,5 Tonnen schweres Fahrzeug mit einem sehr geringen Wendekreis. Nach Zustimmung eines Grundstückseigentümers, könnte dieses auch auf einer privaten Auffahrt wenden.

 

So sollen die 100 Straßen, die auf die Priorisierungsliste ganz oben stehen, zunächst mit diesem Fahrzeug abgefahren werden. Für die anderen Straßen sind zum jetzigen Zeitpunkt alternative Lösungen denkbar (kurze Wege schieben, nach Gefährdungsbeurteilung rückwärtsfahren).

 

Es ist mit Mehrkosten von rund 200.000,00 € jährlich zu rechnen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Nutzung eines kleinen Entsorgungsfahrzeuges mit dem Entsorgungsunternehmen vertraglich zu vereinbaren.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 50.000

€ 200000

€ komplett

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: P1.05.53.537030.015, P1.05.53.537030.016, P1.05.53.537030.030

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. 4

Titel: ERHALT UND VERBESSERUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSGRUNDLAGEN

HSP     Nr.  4.8

Titel: Fortentwicklung der Abfallwirtschaft vor dem Hintergrund rechtlicher

Änderungen und des demograf?ischen Wandels

 

 

 

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

 

 Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.