Begründung:
Auf die Ausführungen der Vorlage Nr. 0442/2018 wird verwiesen. In seiner Sitzung vom 13. Juni 2018 hatte der Kreisausschuss dazu folgenden Beschluss gefasst:
„Die Ausbauten der Radwanderwege auf
den alten Bahntrassen zwischen Zetel und Neuenburg, Zetel und Bockhorn bzw. Bockhorn und Zetel werden grundsätzlich als förderfähig
anerkannt.
Der Gemeinde Zetel werden zur
Teilfinanzierung der Maßnahmen Kreiszuschüsse in Höhe von 30 % der nicht durch
Zuschüsse Dritter gedeckten förderfähigen Kosten für
a) den Ausbau des Radwanderweges
auf der alten Bahntrasse zwischen
Zetel und Neuenburg, maximal 11.300 Euro, und
b) den Ausbau des
Radwanderweg-Streckenteils auf der alten Bahntrasse zwischen Zetel und
Bockhorn, maximal 4.200
Euro, bewilligt.
Der Gemeinde Bockhorn wird zur
Teilfinanzierung der Maßnahme ein Kreiszuschuss in Höhe von 30 % der nicht
durch Zuschüsse Dritter gedeckten förderfähigen Kosten für
c) den Ausbau des
Radwanderweg-Streckenteils auf der alten Bahntrasse zwischen Bockhorn und
Zetel, maximal 8.300
Euro, bewilligt.
Die Auszahlung der
Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des
Landkreises Friesland.”
Nunmehr haben beide Gemeinden mitgeteilt, dass die Ausschreibung der Maßnahmen aufgehoben werden musste, da die Angebotssummen die damaligen Kostenschätzungen deutlich überschritten haben. Die Ausschreibungen erfolgten erneut. Die Gemeinden Bockhorn und Zetel wiederholen ihre Zuschussbeantragung und bitten auf Basis der aktuellen Angebotsergebnisse um eine erneute Beschlussfassung der Kreisgremien.
Die Projekte zur Ertüchtigung der Radwanderwege sind inhaltlich gleich geblieben; auf die Ausführungen der – beigefügten – Vorlage Nr. 0442/2018 wird insofern verwiesen.
Bei der Neuberechnung des Kreiszuschusses ist zu berücksichtigen, dass - im Gegensatz zu 2018 - beide Gemeinden eine 80 %ige (vorher: 70 %ige) Bezuschussung aus dem Programm LEADER – Südliches Friesland – zu erwarten haben. Eine endgültige Entscheidung der Lokalen Aktionsgruppe bzw. ein endgültiger Zuwendungsbescheid des Amtes für regionale Landesentwicklung stehen noch aus.
Die neuen Zahlen stellen sich – in Synopse zu den seinerzeit in der Vorlage 0442/2018 genannten Konditionen – wie folgt dar:
a) Radwanderweg zwischen Zetel und
Neuenburg:
Neu: 2018:
Gesamtkosten 284.500,-- € 126.470,-- €
davon:
LEADER
Südliches Friesland
(80 % der
förderfähigen Bruttokosten) 227.600,--
€ 88.529,-- € (70 %)
Landkreis
Friesland:
30 % der
nicht durch Zuschüsse Dritter
gedeckten
förderfähigen Kosten
(gerundet) 17.000,--
€ 11.300,-- €
Eigenmittel Gemeinde Zetel 39.900,-- € 26.641,-- €
Die Bewertung der Sach- und Rechtslage bleibt unverändert:
Der Ausbau des Radwanderweges auf der
alten Bahntrasse zwischen Zetel und Neuenburg wird auf der Grundlage der
Leitlinien des Kreistages des Landkreises Friesland in der Fassung vom
25.06.2001 für die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung und Erweiterung
von Fremdenverkehrseinrichtungen als förderfähig anerkannt.
Die Verwaltung schlägt vor, der
Gemeinde Zetel auf Basis der erneuten
Antragstellung zur Teilfinanzierung der Maßnahme einen Kreiszuschuss in
Höhe von 30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten förderfähigen Kosten,
nunmehr maximal 17.000,-- Euro, zu
bewilligen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter
Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.
b) u. c)
Streckenteile des Radwanderwegs zwischen Zetel und
Bockhorn bzw. Bockhorn und Zetel:
- Teilstück im
Gemeindegebiet Zetel:
Neu: 2018:
Gesamtkosten 116.000,-- € 47.114,-- €
davon:
LEADER Südl.
Friesland
(80 % der
förderfähigen Brutto-
kosten) 92.800,-- € 32.979,80 € (70 %)
Landkreis
Friesland:
30 % der
nicht durch Zuschüsse
Dritte
gedeckten förderfähigen
Kosten
(gerundet)
6.900,-- € 4.200,-- €
Eigenmittel Gem. Zetel 16.300,-- € 9.934,20 €
-
Teilstück im Gemeindegebiet Bockhorn:
Neu: 2018:
Gesamtkosten 218.000,-- € 92.900,-- €
davon:
LEADER
Südliches Friesland
(80 % der
förderfähigen Brutto-
Kosten) 174.400,--
€ 65.030,-- € (70 %)
Landkreis
Friesland:
30
% der nicht durch Zuschüsse Dritter
gedeckten
förderfähigen Kosten
(gerundet) 13.000,--
€
8.300,-- €
Eigenmittel
Gemeinde Bockhorn 30.600,-- € 19.570,-- €
Der Ausbau der jeweiligen
Streckenteile des Radwanderwegs auf der alten Bahntrasse Zetel und Bockhorn
wird – wie bereits zu Vorlage Nr. 0442/2018 festgestellt - auf der Grundlage
der Leitlinien des Kreistages des Landkreises Friesland in der Fassung vom
25.06.2001 für die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung und Erweiterung
von Fremdenverkehrseinrichtungen als förderfähig anerkannt.
Die Verwaltung schlägt vor, den
Gemeinden auf Basis der erneuten
Antragstellung zur Teilfinanzierung der jeweiligen Maßnahme für ihren
Streckenteil einen Kreiszuschuss in Höhe von 30 % der nicht durch Zuschüsse
Dritter gedeckten förderfähigen Kosten, das heißt für Zetel maximal 6.900,-- Euro und für Bockhorn maximal 13.000,-- Euro, zu bewilligen. Die Auszahlung der
Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des
Landkreises Friesland.
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss des Kreisausschusses vom 13.06.2018 zu Vorlage Nr. 0442/2018 wird aufgehoben und wie folgt ersetzt:
2.
Die Ausbauten der Radwanderwege auf
den alten Bahntrassen zwischen Zetel und Neuenburg, Zetel und Bockhorn bzw. Bockhorn und Zetel werden grundsätzlich als förderfähig
anerkannt.
Der Gemeinde Zetel werden zur Teilfinanzierung der
Maßnahmen Kreiszuschüsse in Höhe von
30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten förderfähigen Kosten für
a) den Ausbau des Radwanderweges
auf der alten Bahntrasse zwischen
Zetel und Neuenburg, maximal 17.000,--Euro, und
b) den Ausbau des
Radwanderweg-Streckenteils auf der alten Bahntrasse zwischen Zetel und
Bockhorn, maximal 6.900 Euro, bewilligt.
Der Gemeinde Bockhorn
wird zur Teilfinanzierung der Maßnahme ein
Kreiszuschuss in Höhe von 30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter
gedeckten
förderfähigen Kosten für
c) den Ausbau des
Radwanderweg-Streckenteils auf der alten Bahntrasse zwischen Bockhorn und
Zetel, maximal 13.000,--
Euro, bewilligt.
Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach
Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises
Friesland.
Gesamtkosten der
Maßnahmen (ohne Folgekosten) |
Direkte jährliche Folgekosten |
Finanzierung: Eigenanteil objektbezogene Einnahmen |
Sonstige einmalige oder
jährliche laufende Haushaltsauswirkungen |
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a) € 17.000,00 b) € 6.900,00 c) € 13.000,00 |
€ XXXX |
€ XXXX |
€ XXXX |
€ XXXX |
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Erfolgte Veranschlagung: Ja, Nein im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt: I1.080156.525.001/
Sachkonto: 781200 |
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Vorlage
betrifft die demografische Entwicklung:
ja
nein Falls
ja, in welcher Art: gemeinsam getragene Gesamtaufwertung der
touristischen Region im „Naturerlebnis Südliches Friesland“. |
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Vorlage
bezieht sich auf XXXX |
MEZ Nr. 3 Titel: Standortqualitäten
ausbauen und sichern |
HSP Nr. 3.14 Titel: |
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gez. R. Graalfs Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in |
Sichtvermerke: gez.
S. Ambrosy Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat |
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Abstimmungsergebnis: |
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Fachausschuss |
einstimmig |
Ja: |
Nein: |
Enth.: |
Kts.
gen.: |
abw. Beschl.
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Kreisausschuss |
einstimmig |
Ja: |
Nein: |
Enth.: |
Kts.
gen.: |
abw. Beschl.
|
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Kreistag |
einstimmig |
Ja: |
Nein: |
Enth.: |
Kts.
gen.: |
abw. Beschl.
|
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Anlage(n):
Ursprungsvorlage 0442/2018