Betreff
Anträge der Gemeinden Zetel und Bockhorn auf Gewährung von Kreiszuschüssen zum Ausbau von Radwanderwegen; hier Ersetzung des KA-Beschlusses vom 13.06.2018
Vorlage
0442/2018/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Begründung:

Auf die Ausführungen der Vorlage Nr. 0442/2018 wird verwiesen. In seiner Sitzung vom 13. Juni 2018 hatte der Kreisausschuss dazu folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Ausbauten der Radwanderwege auf den alten Bahntrassen zwischen Zetel und Neuenburg, Zetel und Bockhorn bzw. Bockhorn und Zetel werden grundsätzlich als förderfähig anerkannt.

 

Der Gemeinde Zetel werden zur Teilfinanzierung der Maßnahmen Kreiszuschüsse in Höhe von 30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten förderfähigen Kosten für

 

a)  den Ausbau des Radwanderweges auf der alten Bahntrasse zwischen Zetel und Neuenburg, maximal 11.300 Euro, und

 

b)  den Ausbau des Radwanderweg-Streckenteils auf der alten Bahntrasse zwischen Zetel und Bockhorn, maximal 4.200 Euro, bewilligt.

 

Der Gemeinde Bockhorn wird zur Teilfinanzierung der Maßnahme ein Kreiszuschuss in Höhe von 30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten förderfähigen Kosten für

 

c)  den Ausbau des Radwanderweg-Streckenteils auf der alten Bahntrasse zwischen Bockhorn und Zetel, maximal 8.300 Euro, bewilligt.

 

Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.”

 

Nunmehr haben beide Gemeinden mitgeteilt, dass die Ausschreibung der Maßnahmen aufgehoben werden musste,  da die Angebotssummen  die damaligen Kostenschätzungen deutlich überschritten haben. Die Ausschreibungen erfolgten erneut. Die Gemeinden Bockhorn und Zetel wiederholen ihre Zuschussbeantragung und bitten auf Basis der aktuellen Angebotsergebnisse um eine erneute Beschlussfassung der Kreisgremien.

 

Die Projekte zur Ertüchtigung der Radwanderwege sind inhaltlich gleich geblieben; auf die Ausführungen der – beigefügten – Vorlage Nr. 0442/2018 wird insofern verwiesen.

 

Bei der Neuberechnung des Kreiszuschusses ist zu berücksichtigen, dass - im Gegensatz zu 2018 - beide Gemeinden eine 80 %ige (vorher: 70 %ige) Bezuschussung aus dem Programm LEADER – Südliches Friesland – zu erwarten haben. Eine endgültige Entscheidung der Lokalen Aktionsgruppe bzw. ein endgültiger Zuwendungsbescheid des Amtes für regionale Landesentwicklung stehen noch aus.

 

Die neuen Zahlen stellen sich – in Synopse zu den seinerzeit in der Vorlage 0442/2018 genannten Konditionen – wie folgt dar:

 

a) Radwanderweg zwischen Zetel und Neuenburg:

                                                                          Neu:                                       2018:

Gesamtkosten                                 284.500,-- €                        126.470,-- €

 

davon:

LEADER Südliches Friesland

(80 % der förderfähigen Bruttokosten)     227.600,-- €               88.529,-- € (70 %)

 

Landkreis Friesland:

30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter

gedeckten förderfähigen Kosten

(gerundet)                                                              17.000,-- €                11.300,-- €

Eigenmittel Gemeinde Zetel                        39.900,-- €                26.641,-- €

 

 

 

Die Bewertung der Sach- und Rechtslage bleibt unverändert:

Der Ausbau des Radwanderweges auf der alten Bahntrasse zwischen Zetel und Neuenburg wird auf der Grundlage der Leitlinien des Kreistages des Landkreises Friesland in der Fassung vom 25.06.2001 für die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrseinrichtungen als förderfähig anerkannt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Gemeinde Zetel auf Basis der erneuten Antragstellung zur Teilfinanzierung der Maßnahme einen Kreiszuschuss in Höhe von 30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten förderfähigen Kosten, nunmehr maximal 17.000,-- Euro, zu bewilligen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.

 

b) u. c)

Streckenteile des Radwanderwegs zwischen Zetel und Bockhorn bzw. Bockhorn und Zetel:

- Teilstück im Gemeindegebiet Zetel:

 

                                                           Neu:                                      2018:

Gesamtkosten                116.000,-- €                          47.114,-- €

 

davon:

LEADER Südl. Friesland

(80 % der förderfähigen Brutto-

kosten)                                             92.800,-- €                         32.979,80 €   (70 %)

 

Landkreis Friesland:

30 % der nicht durch Zuschüsse

Dritte gedeckten förderfähigen

Kosten (gerundet)                                        6.900,-- €                            4.200,-- €

 

Eigenmittel Gem. Zetel                       16.300,-- €                            9.934,20 €

                                                                

 

- Teilstück im Gemeindegebiet Bockhorn:

 

                                                                              Neu:                                                     2018:

 

Gesamtkosten                          218.000,-- €                           92.900,-- €

 

davon:

LEADER Südliches Friesland

(80 % der förderfähigen Brutto-

Kosten)                                                                 174.400,-- €                                         65.030,-- € (70 %)

 

Landkreis Friesland:

30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter

gedeckten förderfähigen Kosten

(gerundet)                                               13.000,--                                 8.300,-- €

 

Eigenmittel Gemeinde Bockhorn               30.600,--                             19.570,-- €

 

                                                                                                                                                        

Der Ausbau der jeweiligen Streckenteile des Radwanderwegs auf der alten Bahntrasse Zetel und Bockhorn wird – wie bereits zu Vorlage Nr. 0442/2018 festgestellt - auf der Grundlage der Leitlinien des Kreistages des Landkreises Friesland in der Fassung vom 25.06.2001 für die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrseinrichtungen als förderfähig anerkannt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Gemeinden auf Basis der erneuten Antragstellung zur Teilfinanzierung der jeweiligen Maßnahme für ihren Streckenteil einen Kreiszuschuss in Höhe von 30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten förderfähigen Kosten, das heißt für Zetel maximal 6.900,-- Euro und für Bockhorn maximal 13.000,-- Euro, zu bewilligen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1.  

Der Beschluss des Kreisausschusses vom 13.06.2018 zu Vorlage Nr. 0442/2018 wird aufgehoben und wie folgt ersetzt:

 

2.     

Die Ausbauten der Radwanderwege auf den alten Bahntrassen zwischen Zetel und Neuenburg, Zetel und Bockhorn bzw. Bockhorn und Zetel werden grundsätzlich als förderfähig anerkannt.

 

Der Gemeinde Zetel werden zur Teilfinanzierung der Maßnahmen      Kreiszuschüsse in Höhe von 30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten förderfähigen Kosten für

 

a)  den Ausbau des Radwanderweges auf der alten Bahntrasse zwischen Zetel und Neuenburg, maximal 17.000,--Euro, und

 

b)  den Ausbau des Radwanderweg-Streckenteils auf der alten Bahntrasse zwischen Zetel und Bockhorn, maximal  6.900 Euro, bewilligt.

 

     Der Gemeinde Bockhorn wird zur Teilfinanzierung der Maßnahme ein

     Kreiszuschuss in Höhe von 30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten

     förderfähigen Kosten für

 

c)  den Ausbau des Radwanderweg-Streckenteils auf der alten Bahntrasse zwischen Bockhorn und Zetel, maximal 13.000,-- Euro, bewilligt.

 

Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

a) €             17.000,00

b) €               6.900,00

c) €             13.000,00

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja,    Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: I1.080156.525.001/ Sachkonto: 781200

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art:

gemeinsam getragene Gesamtaufwertung der touristischen Region im „Naturerlebnis Südliches Friesland“.

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. 3

Titel: Standortqualitäten ausbauen und sichern

HSP     Nr. 3.14

Titel:
Förderung der Wirtschaft und des Tourismus im Landkreis Friesland durch “Begleitung” und ein eigenes Förderprogramm

 

 

 

gez. R. Graalfs

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

                                                                                                                            gez. S. Ambrosy

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

Ursprungsvorlage 0442/2018