Begründung:
Der Netzentwicklungsplan Strom (NEP)
befasst sich mit der Bedarfsmitteilung der Bundesnetzagentur für den Zeitraum
2019 bis 2030 und der dazugehörigen Strategischen Umweltprüfung (SUP). Der NEP
ist ein wesentlicher Baustein der Energiewende. Er zeigt auf, welche
Ausbaumaßnahmen für das Übertragungsnetz und welche Anbindungsleitungen für
Offshore Windparks bis 2030 benötigt werden. Zeitgleich ist er das behördliche
Planungsinstrument und- element für den Ausbau des Stromübertragungsnetzes. Die
Strategische Umweltprüfung wird zur Vorbereitung des NEP durchgeführt.
Stellungnahmen können bis zum 16.09.2019 eingereicht werden, ein
Erörterungstermin findet am 03.09.19 in Bremen statt. Ziel ist es das Stromnetz
möglichst effektiv für den Umstieg auf die erneuerbaren Energien einzustellen
und die Entscheidungen gemeinsam mit der Bevölkerung zu treffen.
Der Netzausbau richtet sich nach der zu
erwartenden Netzbelastung in den kommenden Jahren, hierfür sind die Einspeisung
und die Entnahme von Strom von entscheidender Bedeutung. Die Feststellung des
Netzausbaubedarfs ergibt sich zuerst aus dem Szenariorahmen, welcher
unterschiedliche Entwicklungspfade der Stromerzeugung und des Stromverbrauchs
in der Zukunft beschreibt. Danach folgt die Regionalisierung, mit dem Ziel zu
ermitteln, wo sich zukünftig welche Belastungen im Übertragungsnetz ergeben.
Der dritte Schritt, die Marktmodellierung, untersucht die Einspeisung der
Erzeuger in das Stromnetz zur Deckung der künftigen Nachfrage. Die
Marktmodellierung erstellt ein Stunden- und Netzknotenscharfes Modell, was
aufzeigt, wo im Jahr 2030 wie viel Strom produziert oder verbraucht, bzw.
exportiert oder importiert wird. Daraus ergibt sich die Netzplanung mit dem
Ziel der Netzoptimierung, vor der Verstärkung, vor dem Ausbau. Die daraus
resultierenden Ausbaumaßnahmen müssen dann auf ihre Wirksamkeit und
Erforderlichkeit getestet werden.
In der aktuellen Bedarfsermittlung 2019
– 2030 zum Konsultationsstart ergeben sich für den Landkreis Friesland drei relevante bestätigungsfähige
Maßnahmen, die auf einen hinreichenden Nutzen untersucht werden müssen: Zweimal der Neubau einer Trasse und
zwar
-
von
Wilhelmshaven nach Uetrop (DC 21) und
-
Wilhelmshaven
nach Polsum (DC 25).
Hinzu kommt eine Netzverstärkung in
einer bestehenden Trasse
-
von
Wilhelmshaven nach Conneforde (P175) (vgl. Abbildung 1).
Neben den Ausbaumaßnahmen für das
Übertragungsnetz befasst sich dieser NEP erstmalig mit den Anbindungsleitungen
für Offshore Windenergie. Es entsteht somit eine Planung, ab welchem Zeitpunkt
die Erzeugung aus Offshore Windenergie in den Küstenregionen Deutschlands an
welchen Orten eingespeist werden soll. Hierbei ergeben sich drei bestätigungsfähige Anbindungssysteme,
die durch den Landkreis Friesland führen:
-
Einen über
Baltrum Richtung Wilhelmshaven Nor-9-1 (BalWin 1),
-
einen
anderen auch über Baltrum Richtung Wilhelmshaven Nor-10-1² (BalWin 4)
-
und einer
über Langeoog Richtung Unterweser Nor-12-1² (LanWin 1) (vgl.
Abbildung 2).
Mit dem Netzausbau sind auch
voraussichtliche Umweltauswirkungen verbunden, welche in der Strategischen
Umweltprüfung (SUP) ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Die ermittelten
Umweltauswirkungen werden anhand einer fünfstufigen Klassifizierung von sehr
gering bis sehr hoch abgebildet: So sind sie im Landkreis Friesland südlich als
sehr gering, im Norden als gering und teilweise sogar moderat zu beschreiben
(vgl. S. 37).
Aus der kumulativen Auswirkungen sich
überlagernder Untersuchungsräume für das Szenario B besteht weitestgehend
insgesamt ein mittleres Risiko. Der Landkreis Friesland ist im Naturraum
Ems-Weser-Marsch (D25) enthalten, welcher im NEP als hoch einzustufendes Risiko
gesamtplanbezogener kumulativer Auswirkungen benannt wird. Dies ist aufgrund
der starken Vorbelastungen bzw. des Vorhandenseins reichlicher Freileitungen,
Seekabel, Erdkabel sowie Naturschutzgebiete nicht verwunderlich. Insbesondere
der südliche Landkreis trägt ein hohes Risiko (Stufe 3 von 4). Die
Vorbelastungen bzw. die Ist-Situation wurde demnach sachgerecht in den NEP und
die SUP eingearbeitet. Das Trassenkonzept im RROP-E 2018 greift diese Thematik
zudem auf und stellt für unseren Landkreis Leitziele auf, die bei der Planung
und Findung neuer Trassen angewandt werden können.
Abbildung 1: Netzentwicklungsplan Strom
2019 – 2030: bestätigungsfähige Maßnahmen
(Quelle: Bundesnetzagentur 2019)
Abbildung 2: Derzeit als
bestätigungsfähig anzusehende Anbindungssysteme in der Nordsee
(Quelle Bundesnetzagentur 2019)
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zu Kenntnis genommen.
Anlage(n):
Bedarfsermittlung_NEP2019-2030