Betreff
Bedarfsermittlung 2019-2030 zum Netzentwicklungsplan der Bundesnetzagentur
Vorlage
0764/2019
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Netzentwicklungsplan Strom (NEP) befasst sich mit der Bedarfsmitteilung der Bundesnetzagentur für den Zeitraum 2019 bis 2030 und der dazugehörigen Strategischen Umweltprüfung (SUP). Der NEP ist ein wesentlicher Baustein der Energiewende. Er zeigt auf, welche Ausbaumaßnahmen für das Übertragungsnetz und welche Anbindungsleitungen für Offshore Windparks bis 2030 benötigt werden. Zeitgleich ist er das behördliche Planungsinstrument und- element für den Ausbau des Stromübertragungsnetzes. Die Strategische Umweltprüfung wird zur Vorbereitung des NEP durchgeführt. Stellungnahmen können bis zum 16.09.2019 eingereicht werden, ein Erörterungstermin findet am 03.09.19 in Bremen statt. Ziel ist es das Stromnetz möglichst effektiv für den Umstieg auf die erneuerbaren Energien einzustellen und die Entscheidungen gemeinsam mit der Bevölkerung zu treffen.

Der Netzausbau richtet sich nach der zu erwartenden Netzbelastung in den kommenden Jahren, hierfür sind die Einspeisung und die Entnahme von Strom von entscheidender Bedeutung. Die Feststellung des Netzausbaubedarfs ergibt sich zuerst aus dem Szenariorahmen, welcher unterschiedliche Entwicklungspfade der Stromerzeugung und des Stromverbrauchs in der Zukunft beschreibt. Danach folgt die Regionalisierung, mit dem Ziel zu ermitteln, wo sich zukünftig welche Belastungen im Übertragungsnetz ergeben. Der dritte Schritt, die Marktmodellierung, untersucht die Einspeisung der Erzeuger in das Stromnetz zur Deckung der künftigen Nachfrage. Die Marktmodellierung erstellt ein Stunden- und Netzknotenscharfes Modell, was aufzeigt, wo im Jahr 2030 wie viel Strom produziert oder verbraucht, bzw. exportiert oder importiert wird. Daraus ergibt sich die Netzplanung mit dem Ziel der Netzoptimierung, vor der Verstärkung, vor dem Ausbau. Die daraus resultierenden Ausbaumaßnahmen müssen dann auf ihre Wirksamkeit und Erforderlichkeit getestet werden.

In der aktuellen Bedarfsermittlung 2019 – 2030 zum Konsultationsstart ergeben sich für den Landkreis Friesland drei relevante bestätigungsfähige Maßnahmen, die auf einen hinreichenden Nutzen untersucht werden müssen: Zweimal der Neubau einer Trasse und zwar

-          von Wilhelmshaven nach Uetrop (DC 21) und

-          Wilhelmshaven nach Polsum (DC 25).

Hinzu kommt eine Netzverstärkung in einer bestehenden Trasse

-          von Wilhelmshaven nach Conneforde (P175) (vgl. Abbildung 1).

Neben den Ausbaumaßnahmen für das Übertragungsnetz befasst sich dieser NEP erstmalig mit den Anbindungsleitungen für Offshore Windenergie. Es entsteht somit eine Planung, ab welchem Zeitpunkt die Erzeugung aus Offshore Windenergie in den Küstenregionen Deutschlands an welchen Orten eingespeist werden soll. Hierbei ergeben sich drei bestätigungsfähige Anbindungssysteme, die durch den Landkreis Friesland führen:

-          Einen über Baltrum Richtung Wilhelmshaven Nor-9-1 (BalWin 1),

-          einen anderen auch über Baltrum Richtung Wilhelmshaven Nor-10-1² (BalWin 4)

-          und einer über Langeoog Richtung Unterweser Nor-12-1² (LanWin 1) (vgl. Abbildung 2).

Mit dem Netzausbau sind auch voraussichtliche Umweltauswirkungen verbunden, welche in der Strategischen Umweltprüfung (SUP) ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Die ermittelten Umweltauswirkungen werden anhand einer fünfstufigen Klassifizierung von sehr gering bis sehr hoch abgebildet: So sind sie im Landkreis Friesland südlich als sehr gering, im Norden als gering und teilweise sogar moderat zu beschreiben (vgl. S. 37). 

Aus der kumulativen Auswirkungen sich überlagernder Untersuchungsräume für das Szenario B besteht weitestgehend insgesamt ein mittleres Risiko. Der Landkreis Friesland ist im Naturraum Ems-Weser-Marsch (D25) enthalten, welcher im NEP als hoch einzustufendes Risiko gesamtplanbezogener kumulativer Auswirkungen benannt wird. Dies ist aufgrund der starken Vorbelastungen bzw. des Vorhandenseins reichlicher Freileitungen, Seekabel, Erdkabel sowie Naturschutzgebiete nicht verwunderlich. Insbesondere der südliche Landkreis trägt ein hohes Risiko (Stufe 3 von 4). Die Vorbelastungen bzw. die Ist-Situation wurde demnach sachgerecht in den NEP und die SUP eingearbeitet. Das Trassenkonzept im RROP-E 2018 greift diese Thematik zudem auf und stellt für unseren Landkreis Leitziele auf, die bei der Planung und Findung neuer Trassen angewandt werden können.

Abbildung 1: Netzentwicklungsplan Strom 2019 – 2030: bestätigungsfähige Maßnahmen
(Quelle: Bundesnetzagentur 2019)

Abbildung 2: Derzeit als bestätigungsfähig anzusehende Anbindungssysteme in der Nordsee
(Quelle Bundesnetzagentur 2019)

 


Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zu Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXXXX

Titel:

HSP     Nr.  XXXXXX

Titel:

 

 

 

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

 

 Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

Bedarfsermittlung_NEP2019-2030