Begründung:
Mit Beschluss des
Kreistages des Landkreises Friesland vom 10.
Dezember 2008 (Vorlage 380/2008) wurde einer Zweckvereinbarung nach dem
Niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) zugestimmt,
die die Gründung einer gemeinsamen Fürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und
Kriegshinterbliebene beim Landkreis Leer vorsah. Dieser Beschluss basierte auf
stark rückläufigen Fallzahlen bei allen Fürsorgestellen der umliegenden
Landkreise.
Am 24.03.2009 wurde die Zweckvereinbarung
durch das Innenministerium genehmigt und die Fürsorgestelle errichtet, welche
sich bis heute etabliert hat.
In der Sitzung des
Kreistages vom 21.03.2012 (0046/2012)
wurde mit Beschluss einer Übertragung von Aufgaben nach dem Strafrechtlichen
Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) auf die gemeinsame Fürsorgestelle in Leer
zugestimmt – allerdings stand eine zentrale Übernahme der Aufgaben durch das
Land im Raum, so dass von einer Umsetzung zunächst abgesehen wurde.
Aufgrund weiterhin
sinkender Fallzahlen sollten diese zum Ende des Jahres 2018 wider Erwarten doch
in Leer zentralisiert werden. Gleichzeitig sollten zudem Aufgaben nach dem
Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer
Verfolgung im Beitrittsgebiet, kurz „Beruflichen Rehabilitierungsgesetz“
(BerRehaG) übertragen werden. Für die Übertragung dieser Aufgabenteile wurde
bislang ein Beschluss des Kreisausschusses (12.12.2018, 0574/2018)
an das Ministerium übersandt, der nach Prüfung von dort einer Bestätigung des Kreistages
bedarf, vgl. §58 Abs. 1 Nr. 17 NKomVG.
Um diesen Beschluss
wird gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss des Kreisausschusses vom 12.12.2018 wird durch den Kreistag bestätigt.
(Vorlage 0574/2018:
Übertragung der Aufgaben aus dem Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet (Berufliches Rehabilitierungsgesetz – BerRehaG) und dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) auf den Landkreis Leer auf der Grundlage einer Erweiterung der bestehenden Zweckvereinbarung)
Korrektur: „…und dem strafrechtlichen
Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)…“ nachträglich vervollständigt, da
Beratungsgegenstand – Vr. 27.09.2019
Anlage(n):
Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Übertragung der Aufgaben nach
dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)