Begründung:
Durch Grundstückseinbringungen der Gemeinde Wangerland, der Städte Jever und Schortens sowie durch den Landkreis Friesland zum Zwecke des Mietwohnungsneubaus durch die Wohnungsbau-Gesellschaft Friesland mbH ergeben sich Stammkapitalveränderungen.
Aus dem Verhältnis des Substanzwertes und des Nennwertes des Eigenkapitals ergibt sich ein „Umtauschverhältnis“ des Grundstückswertes von 17,1. Die Differenzbeträge zu den Verkehrswerten werden in die Kapitalrücklage der Wohnungsbaugesellschaft gebucht.
Bezogen auf den Unternehmenswert der Wohnungsbau-Gesellschaft Friesland mbH bedeuten die (teils noch geplanten) einzubringenden Grundstücke eine Stammkapitalerhöhung i.H.v. insgesamt 70.400 €, die sich wie folgt aufteilen:
Gemeinde Wangerland Erhöhung um 12.700 € auf 33.200 € Anteil 1,91 %
Stadt Jever Erhöhung um 11.700 € auf 77.800 € Anteil 4,48
Stadt Schortens Erhöhung um 11.500 € auf 59.200 € Anteil 3,41 %
Landkreis Friesland Erhöhung um 19.900 € (Anteil 50,01 %)
(Jever Beethovenstr)
Erhöhung um 14.600 €
(Wangerooge) auf 875.600 € Anteil 50,43 %
Der Landkreis Friesland hält an der Wohnungsbaugesellschaft zum 31.12.2018 eine Stammeinlage i.H.v. 841.100 €. Mit den geplanten Erhöhungen der Stammeinlagen erhöht sich das Stammkapital der Wohnungsbau-Gesellschaft Friesland mbH von derzeit 1.665.850 € um 70.400 € auf 1.736.250 €, womit sich der für die Stimmrechtsanteile und Gewinnverteilung relevante prozentuale Anteil des Landkreises Friesland geringfügig von 50,49 % auf 50,43 % verringert. Bei dieser Berechnung ist der mögliche Grundstückstausch auf Wangerooge bereits berücksichtigt und einkalkuliert.
Als Anlage ist eine Übersicht der Wohnungsbau-Gesellschaft Friesland mbH zu den Stammeinlagen der Gesellschafter mit Darstellung der sich durch die Stammkapitalerhöhungen verbundenen Veränderungen des Stammkapitals sowie der geänderten prozentualen Gewichtung der Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter beigefügt.
Die Änderung des Gesellschaftsvertrages soll in der Gesellschafterversammlung am 01.10.2019 beschlossen und zeitnah beurkundet werden.
Gem. § 58 Abs. 1 Nr. 12 NKomVG liegt die Änderung von Beteiligungsverhältnissen in der Zuständigkeit des Kreistages. Der Kreistag wird daher um Zustimmung zum geänderten Gesellschaftsvertrag und der damit verbundenen Stammkapitalerhöhung gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsbau-Gesellschaft Friesland mbH aufgrund der Grundstückseinbringungen der Gemeinde Wangerland, Stadt Jever, Stadt Schortens und des Landkreises Friesland und der damit verbundenen Erhöhung des Stammkapitals bis zu 70.400 € und der Änderung der Beteiligungsverhältnisse wird zugestimmt.
Anlage:
Übersicht Stammkapital, Erhöhungen und künftige prozentuale Gewichtung