Betreff
Zweckvereinbarung öffentlicher Gesundheitsdienst
Vorlage
0781/2019
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Seit Jahren arbeiten die Landkreise Friesland und Wittmund im Bereich der Gesundheitsämter, sog. öffentlicher Gesundheitsdienst, vermehrt zusammen. Bereits im Jahr 2009 wurde ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Einrichtung einer gemeinsamen ärztlichen Leitung für die sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) geschlossen.

 

Die Zusammenarbeit wurde im Jahr 2012 weiter ausgeweitet, in dem eine Zweckvereinbarung die Übertragung von Aufgaben im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes (Zusammenarbeit bei der Erstellung von psychologischen Gutachten im Bereich des SGB II) geschlossen wurde, bei der formal auch der Landkreis Aurich Vertragspartner war. Praktisch wurde die Zusammenarbeit mit dem Landkreis Aurich in diesem Bereich aber nicht gelebt, so dass zwischen den Landkreisen Einigkeit darüber besteht, diese Vereinbarung aufzulösen.

 

In der Zwischenzeit bestand bei den Landkreisen Friesland und Wittmund vor allem im amtsärztlichen Bereich die Notwendigkeit der gegenseitigen personellen Unterstützung. Es ist daher angedacht, die bisherigen Regelungen in eine gemeinsame, aktualisierte Zweckvereinbarung überzuleiten. In der nunmehr aktuellen Fassung wird auch die Absichtserklärung aufgenommen, im amtsärztlichen Dienst eine gegenseitige Vertretung unter bestimmten Voraussetzungen zu gewährleisten.

 

Die neu entstandene Zweckvereinbarung enthält daher wenig neue Regelungspunkte, sondern dokumentiert die bisherige Verfahrensweise. Allerdings unterliegt der Abschluss und die Auflösung von Zweckvereinbarungen nach dem Nds. Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 17 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der Beschlussfassung durch den Kreistag.

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Die zwischen den Landkreisen Friesland, Aurich und Wittmund seit 01.01.2012 bestehende Zweckvereinbarung über die Übertragung von Aufgaben im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes (Zusammenarbeit bei der Erstellung von psychologischen Gutachten im Bereich des SGB II) wird aufgelöst.

 

2. Gleichzeitig wird zwischen den Landkreisen Friesland und Wittmund die anliegende Zweckvereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes neu abgeschlossen. Inhalt dieser neuen Vereinbarung sind die bisherigen Regelungen für die Erstellung von psychologischen Gutachten im Bereich des SGB II und die gemeinsame ärztliche Leitung der SpDi sowie eine gegenseitige Vertretung im amtsärztlichen Bereich.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXXXX

Titel:

HSP     Nr.  XXXXXX

Titel:

 

 

 

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

 

 Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):