Begründung:
Seit Jahren arbeiten die
Landkreise Friesland und Wittmund im Bereich der Gesundheitsämter, sog.
öffentlicher Gesundheitsdienst, vermehrt zusammen. Bereits im Jahr 2009 wurde
ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Einrichtung einer gemeinsamen ärztlichen
Leitung für die sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) geschlossen.
Die Zusammenarbeit wurde
im Jahr 2012 weiter ausgeweitet, in dem eine Zweckvereinbarung die Übertragung
von Aufgaben im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes (Zusammenarbeit
bei der Erstellung von psychologischen Gutachten im Bereich des SGB II)
geschlossen wurde, bei der formal auch der Landkreis Aurich Vertragspartner
war. Praktisch wurde die Zusammenarbeit mit dem Landkreis Aurich in diesem
Bereich aber nicht gelebt, so dass zwischen den Landkreisen Einigkeit darüber
besteht, diese Vereinbarung aufzulösen.
In der Zwischenzeit
bestand bei den Landkreisen Friesland und Wittmund vor allem im amtsärztlichen
Bereich die Notwendigkeit der gegenseitigen personellen Unterstützung. Es ist
daher angedacht, die bisherigen Regelungen in eine gemeinsame, aktualisierte
Zweckvereinbarung überzuleiten. In der nunmehr aktuellen Fassung wird auch die
Absichtserklärung aufgenommen, im amtsärztlichen Dienst eine gegenseitige
Vertretung unter bestimmten Voraussetzungen zu gewährleisten.
Die neu entstandene
Zweckvereinbarung enthält daher wenig neue Regelungspunkte, sondern
dokumentiert die bisherige Verfahrensweise. Allerdings unterliegt der Abschluss
und die Auflösung von Zweckvereinbarungen nach dem Nds. Gesetz über die
kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 17 Nds.
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der Beschlussfassung durch den Kreistag.
Beschlussvorschlag:
1. Die zwischen den
Landkreisen Friesland, Aurich und Wittmund seit 01.01.2012 bestehende
Zweckvereinbarung über die Übertragung von Aufgaben im Bereich des öffentlichen
Gesundheitsdienstes (Zusammenarbeit bei der Erstellung von psychologischen
Gutachten im Bereich des SGB II) wird aufgelöst.
2. Gleichzeitig wird
zwischen den Landkreisen Friesland und Wittmund die anliegende
Zweckvereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen
Gesundheitsdienstes neu abgeschlossen. Inhalt dieser neuen Vereinbarung sind
die bisherigen Regelungen für die Erstellung von psychologischen Gutachten im
Bereich des SGB II und die gemeinsame ärztliche Leitung der SpDi sowie eine
gegenseitige Vertretung im amtsärztlichen Bereich.
Anlage(n):