Betreff
Planung der Ausbaustufen im Kindertagesstättenbereich (§§ 24, 24a SGB VIII) für das Jahr 2008
Vorlage
287/2008
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Der Landkreis Friesland hat die Aufgabe der „Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder“ per Vertrag den kreisangehörigen Städten und Gemeinden übertragen.


Durch das zum 01.01.2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz (Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder – TAG) wurde das SGB VIII im Bereich der Kinderbetreuung wesentlich geändert. Nach § 24 Abs. 2 SGB VIII ist für Kinder im Alter unter drei Jahren und für Kinder im schulischen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in den Bereichen Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagesspflege vorzuhalten.


Nach dem Gesetz ist ein bedarfsgerechtes Angebot für diejenigen Kinder vorzuhalten, deren Erziehungsberechtigte:


  • einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen,

  • sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in Schul- oder Hochschulausbildung befinden,

  • an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleitungen am Arbeitsmarkt teilnehmen oder

  • ohne diese Leistung eine dem Kindeswohl entsprechende Förderung nicht gewährleisten können.


Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben sich auf dem sogenannten „Krippengipfel“ am 02. April 2007 darauf verständigt, bis zum Jahr 2013 schrittweise ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für bundesweit durchschnittlich 35% der Kinder unter drei Jahren aufzubauen.


Voraussichtlich ist der o.g. Richtwert eine Größenordnung, die im Landkreis Friesland nicht zum Tragen kommen wird.


Dennoch ist im Landkreis Friesland derzeit noch kein bedarfsgerechtes Angebot in Kindertagesstätten für die Altersgruppe der Kinder unter drei Jahren und für Kinder im schulischen Alter vorhanden. Eine Änderung dieser Situation zeichnet sich u.a. durch die demographische Entwicklung ab. Der Rückgang der Geburtenzahlen eröffnet neue Platzkapazitäten, die von Kindern anderer Altersgruppen genutzt werden können (vgl. die Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplanes für das Kindergartenjahr 2007/2008).


Der Landkreis Friesland nimmt daher die Übergangsregelung nach § 24a SGB VIII in Anspruch. Demnach ist bis spätestens zum 01.10.2010 ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen. Für diesen Übergangszeitraum sind jährliche Ausbaustufen zu beschließen. Für das Jahr 2007 ist die Beschlussfassung bereits erfolgt.

Die Einrichtung zusätzlicher Krippen (Betreuung von Kindern im Säuglingsalter bis zum Alter unter drei Jahren) und Horte (Betreuung von Kindern im schulischen Alter) beinhaltet einen erheblichen finanziellen Aufwand. Mit der Modifizierung von bestehenden Kindergartengruppen in altersgemischte Gruppen (gemeinsame Betreuung von Kindern aller Altersstufen) besteht die Möglichkeit, sich dem tatsächlichen Bedarf unter Nutzung freiwerdender Kapazitäten anzunähern.


Eine zentrale Aufgabe auf dem Weg zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes ist die Installierung der Tagespflege. Die Kindertagespflege kann neben der Betreuung in den Haushalten der Tagespflegepersonen bzw. der Sorgeberechtigten auch in anderen geeigneten Räumen (z.B. in Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder) angeboten werden.


In Kooperation mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden kann hier eine Vereinbarung getroffen werden, die zeitlichen Grenzen der Kindertageseinrichtungen mit Hilfe der Tagespflege zu erweitern und das Angebot der Betreuung für Kinder im Alter unter drei Jahren auszubauen.



Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich die Städte und Gemeinden im Landkreis Friesland im Jahre 2008 durch die Einrichtung von altersübergreifenden Gruppen und der zusätzlichen Unterstützung durch die Kindertagespflege dem realen Bedarf der Betreuung von Kindern unter drei Jahren und von Kindern im schulischen Alter annähern.


Nach § 24a SGB VIII hat der Landreis Friesland als öffentlicher Jugendhilfeträger bis zum 01.10.2010 jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes zu beschließen, jährlich den aktuellen Betreuungsbedarf (Stichtag 15. März) zu ermitteln sowie den erreichten Ausbauzustand festzustellen.


Aus diesem Grund ist eine Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses über die Fortschreibung der Planung für die Ausbaustufen erforderlich.


Auf nähere Fragen über den bedarfsgerechten Versorgungsgrad im Landkreis Friesland wird mündlich im Jugendhilfeausschuss eingegangen.


Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Planungsabsichten als Ausbaustufen für das Planungsjahr 2008 und empfiehlt dem Kreisausschuss sowie dem Kreistag ebenso zu beschließen. Der Beschluss wird dem Nds. Kultusministerium/Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder nachrichtlich übersandt.


Finanzielle Auswirkungen: Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Haushaltsstelle:


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Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

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Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


Anlage 1: Übersicht über die Anzahl der Tagespflegepersonen in den Städten und

Gemeinden im Landkreis Friesland


Anlage 2: Übersicht der Tageseinrichtungen für Kinder, die eine Betreuung in Krippen

anbieten, sowie Planung für die Folgejahre


Anlage 3: Übersicht der Tageseinrichtungen für Kinder, die eine Betreuung für Kinder

unter 3 Jahren in altersübergreifenden Gruppen anbieten, sowie Planung für

die Folgejahre