Begründung:
Von März bis Oktober 2018 untersuchte die
überörtliche Kommunalprüfung (Niedersächsischer Landesrechnungshof) bei 15
Kommunen die Umsetzung des EU-Beihilferechts nach dem Freistellungsbeschluss
der Europäischen Kommission. Für ihre Prüfung wählte die überörtliche
Kommunalprüfung Kommunen aus, die für ihre kommunalen Unternehmen bereits einen
oder mehrere Betrauungsakte erlassen hatten, u. a. auch den Landkreis Friesland
(Prüfungszeitraum 15. – 17.10.2018), der zu diesem Zeitpunkt insgesamt 5
Betrauungsakte erlassen hatte:
·
Volkshochschule und Musikschule der Landkreise
Friesland und Wittmund gGmbH (16.12.2013)
·
Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch gGmbH (15.07.2015)
·
St. Johannes-Hospital gGmbH 28.09.2016)
·
Breitbandfördergesellschaft Friesland mbH (22.02.2017)
·
Rettungsdienst Friesland gGmbH (27.06.2018)
Ein weiterer Betrauungsakt wurde am 20.03.2019
für die Friesland-Kliniken gGmbH erlassen.
Vorangegangene Prüfungen zeigten, dass die Kommunen sehr unterschiedlich
mit den Anforderungen des EU-Beihilferechts umgehen. Vor diesem Hintergrund
untersuchte die überörtliche Kommunalprüfung den Aufbau der Betrauungsakte und
ob beziehungsweise wie die beihilferechtlichen Anforderungen von den Kommunen
beziehungsweise den betrauten Unternehmen in der Praxis anschließend umgesetzt
wurden.
Ziel der Prüfung war es, strukturelle Probleme und Fehlerquellen zu
identifizieren, die nicht nur vereinzelt in Kommunen auftraten. Des Weiteren
wurden good practice-Beispiele einzelner Kommunen identifiziert, die den
anderen Kommunen als Orientierung und Hilfestellung für das Verfassen und
Umsetzen von Betrauungsakten dienen können.
Der Nds. Landesrechnungshof hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht vom
02.05.2019 (Aktenzeichen 10712/6.2-07/2018) zusammengefasst. Dem Landkreis
Friesland wurde Gelegenheit gegeben, zu einem Entwurf des Prüfberichts Stellung
zu nehmen. Inhaltliche Veränderungen waren aus Sicht der Verwaltung nicht
erforderlich.
Gemäß § 5 Abs. 1 NKPG ist der wesentliche Inhalt des Prüfungsberichts dem
Kreistag des Landkreises Friesland bekannt zu geben. Mit dieser Vorlage erhält
jedes Kreistagsmitglied zur umfassenden Unterrichtung die komplette Prüfungsmitteilung
als Anlage zur Kenntnis.
Soweit während der Prüfung beim Landkreis Friesland seitens des Nds.
Landesrechnungshofes Mängel in den Betrauungsakten bzw. in der Umsetzung der
Betrauungsakte festgestellt oder Anregungen zu Verbesserungen gegeben wurden,
wurden diese bereits berücksichtigt bzw. werden die entsprechenden Regelungen
gerade überarbeitet.
Es wird um Kenntnisnahme der Prüfungsmitteilung
des Niedersächsischen Landesrechnungshofes vom 02.05.2019 gebeten.
Beschlussvorschlag:
Die Prüfungsmitteilung Betrauungsakte des Niedersächsischen Landesrechnungshofes vom 02.05.2019 wird zur Kenntnis genommen und ist somit gemäß § 5 Absatz 1 NKPG bekannt gegeben
Anlage:
Prüfungsmitteilung
LRH