Betreff
Aufhebung der Verordnung über die im Hafen Wangersiel geltenden örtlichen Sondervorschriften zur Verordnung für die Häfen im Lande Niedersachsen "Besondere Hafenordnung Hafen Wangersiel
Vorlage
0792/2019
Art
Beschlussvorlage

Begründung:
Bis zum Inkrafttreten der Niedersächsischen Hafenordnung (NHafenO) am 25.01.2007 war der Landkreis Friesland zuständige Hafenbehörde für den Hafen Wangersiel. Danach war diese Aufgabe dem Land Niedersachsen übertragen. Durch Inkrafttreten der Verordnung über die Zuständigkeiten für die Gefahrenabwehr in Hafen- und Schifffahrtsangelegenheiten - Niedersachsen - am 08.05.2012 liegt die Zuständigkeit nun wieder beim Landkreis Friesland.

Auf dieser Grundlage erließ der Kreistag in seiner Sitzung am 25.06.2013 die Allgemeinverfügung zur Festlegung des Hafenbereichs Wangersiel.

Ebenso wie die Festlegung des Hafenbereichs sind auch die Benutzungsregeln innerhalb des Hafenbereichs nunmehr per Allgemeinverfügung zu regeln[1].

Bisher galten die Benutzungsregeln der

Verordnung über die im Hafen Wangersiel geltenden örtlichen Sondervorschriften zur Verordnung für die Häfen im Lande Niedersachsen "Besondere Hafenordnung Hafen Wangersiel.

Diese vom Kreistag am 06.06.2005 erlassene und mittlerweile nicht mehr rechtskonforme Verordnung ist aufzuheben, um die derzeit in Vorbereitung befindliche

Allgemeinverfügung über die im Hafen Wangersiel geltenden örtlichen Sondervorschriften zur „Allgemeinverfügung zur Festlegung des Hafenbereichs Wangersiel“

erlassen zu können. Ziel ist es die Allgemeinverfügung zum 01.01.2020 zu erlassen.

Bei den Benutzungsregeln handelt es sich nunmehr um gefahrenabwehrrechtliche und organisatorische Aspekte der Hafennutzung. Der Erlass einer Verordnung durch den Kreistag ist weder vorgeschrieben noch erforderlich. Die Beordnung der Benutzungsregeln kann demnach als Geschäft der laufenden Verwaltung in Form einer Allgemeinverfügung erfolgen. Kurz gesagt, eine politische Entscheidung für die Festlegung der Benutzungsregeln ist künftig nicht mehr erforderlich.

Zur Information über den Regelungsinhalt liegt der derzeitige mit den Nutzern des Hafens abgestimmte Entwurf der zu erlassenden Allgemeinverfügung als Anlage 2 bei.

 

 



[1] Rechtsgrundlagen: § 26 Abs.2  Niedersächsisches Hafensicherheitsgesetz (NHafenSG) und § 2 Nr. 1 Niedersächsische Hafenordnung (NHafenO) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Zuständigkeiten für die Gefahrenabwehr in Hafen- und Schifffahrtsangelegenheiten (ZustVO-Hafen-Schifffahrt) die auf Häfen anzuwenden sind, in denen die Aufgaben der Gefahrenabwehr den Landkreisen obliegen.

 


Beschlussvorschlag:
Die Verordnung über die im Hafen Wangersiel geltenden örtlichen Sondervorschriften zur Verordnung für die Häfen im Lande Niedersachsen "Besondere Hafenordnung Hafen Wangersiel wird zum 31.12.2019 aufgehoben.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXXXX

Titel:

HSP     Nr.  XXXXXX

Titel:

 

 

 

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

 

 Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

Anlage 1 –          Aufzuhebende Verordnung vom 06.06.2005

Anlage 2 –          Entwurf der von der Verwaltung noch zu erlassenden
                     Allgemeinverfügung Hafen Wangersiel (Stand: 26.09.2019).