Begründung:
Die Themen Klimaschutz und
Klimaanpassung rücken immer stärker in den Mittelpunkt der politischen Debatte
und des kommunalen Handels. Einige Kommunen erklären daher den Klimanotstand.
Dieses Mittel hat zunächst plakativen Charakter. Der Landkreis Friesland
engagiert sich seit Jahren in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung; sei
es im Rahmen der Gebäudesanierung, der Raumplanung, der nun anstehenden Nahverkehrsplanung,
der Erstellung einer Wasserstoffstrategie, im Bereich des Küstenschutzes, etc.
Daher sieht die Kreisverwaltung es eher als sinnvoll an, wenn die Gremien des
Landkreises sich der Themen derart annehmen, dass sie als Querschnittsaufgabe allen
Politikfeldern zugeordnet werden soll und die Verwaltung dort – wo noch nicht
geschehen – konkrete Handlungsrahmen, Konzepte und Maßnahmen erarbeitet. Daher
schlägt die Kreisverwaltung die im Beschlussvorschlag benannten Punkte vor.
• Es wird dadurch deutlich gemacht, dass Klimaschutz
eine Priorität bei allen kommunalen Entscheidungen sein sollte.
• Den Bürger*innen wird signalisiert, dass die Kommune
den Klimawandel ernst nimmt.
• Es fördert das Klimabewusstsein innerhalb der
Bevölkerung.
• Auf nationaler Ebene wird deutlich gemacht, dass die
Kommunen engagiert sind, zur Erreichung der Klimaziele jedoch Unterstützung
benötigen.
Die meisten Kommunen verpflichten sich durch die
Erklärung des Klimanotstands dazu, bis 2030 kohlenstofffrei zu werden. Eine
einzelne Kommune kann aber ohne die Beteiligung anderer Städte und Regierungen
dieses Ziel nicht erreichen. Deshalb haben einige Kommunen beschlossen, sich zu
lokalen Maßnahmen zu verpflichten, die mit den Empfehlungen des IPCC, die Erwärmung
unter 1,5°C zu begrenzen, vereinbar sind. Das Klimabündnis möchte deshalb die
Kommunen, die diesen Notstand ausrufen, ermutigen, ihre Ziele so ehrgeizig wie
möglich zu gestalten sowie Klimaschutz als eine Priorität bei allen zukünftigen
Entscheidungen auf lokaler Ebene zu machen. Zudem werden
Formulierungsvorschläge gestellt, die je nach Bedarf verwendet oder auch
spezifiziert werden können.
Die Verwaltung schlägt daher vor, in jedem Falle einen
Beschluss nach 1) und 2) zu fassen, damit die Politik die Dringlichkeit zu
handeln anerkennt, die Klimakrise einzudämmen und sieht die schwerwiegenden
Folgen der Klimakrise als Aufgabe von höchster Priorität an. Bei politischen
Beschlüssen sollen zukünftig auch (weiterhin) die Auswirkungen auf das Klima
und die ökologische Nachhaltigkeit als Entscheidungsgrundlage dienen. Durch die
Prüfung einer Vorlage, ähnlich wie bei der demographischen Entwicklung, wird
jeweils die Bedeutung und Relevanz auf die friesischen MEZ oder HSP überprüft
und der Inhalt in den Kontext zu Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen
gestellt. Darüber hinaus unterstützen die Gremien des Landkreises Friesland
ausdrücklich das Engagement all derjenigen, die sich für mehr Klimaschutz
einsetzen.
Um
über die kurz- und mittelfristige Signalwirkung und Wirkweise hinaus zu gehen,
sind konkretisierte und operationalisierte Ziele und Anforderungen an die
Landes- bzw. Bundesregierung von Nöten. Daher wird die Kreisverwaltung bei der
kommunalen Beteiligung zu den verschiedenen Klimaschutzgesetzen von Land und
Bund eine nachhaltige Unterstützung der Kommunen durch Land, Bund und EU
einfordern. Dabei sollen die Klimaschutzgesetze zielführend und sozial
verträglich gestaltet sein.
Beschlussvorschlag:
1)
Die
Gremien des Landkreises Friesland sehen den Klimaschutz als Aufgabe von sehr
hoher Priorität an. Der Landkreis unterstützt ausdrücklich das Engagement all
derjenigen, die sich für mehr Klimaschutz einsetzen.
2)
Die
Gremien des Landkreises Friesland beschließen die Aufnahme des Aspektes
„Klimaschutz- und Klimaanpassung“ zur Prüfung aller Vorlagen auf ihre
klimarelevanten Maßnahmen; die jeweilige Vorlage soll das Prüfergebnis konkret
benennen.
3)
Die
Mittelfristigen Entwicklungsziele (MEZ) und die daraus zu entwickelnden
Handlungsschwerpunkte (HSP) werden so überarbeitet, dass die Themen Klimaschutz
und Klimaanpassung als Querschnittsaufgabe in die jeweiligen MEZ und HSP
einfließen, so dass konkrete Maßnahmen den jeweiligen einzelnen
Entwicklungsfeldern zugeordnet werden.
4)
Die
Verwaltung wird damit beauftragt, für die einzelnen Fachbereiche bzw.
Sachgebiete der Kreisverwaltung – insbesondere für Gebäudemanagement, Umwelt,
Regionalplanung, Mobilität (Straßenverkehr und Nahverkehrsplanung), etc. – das
Thema CO2-Einsparung bei konkreten Verwaltungshandeln zu berücksichtigen bzw.
umzusetzen bzw. entsprechende Konzepte zu entwickeln.
5)
Die
Zivil- und Katastrophenschutzplanung hat das Thema Klimaauswirkungen
insbesondere auf Meeresanstieg und das Wasserregime zu berücksichtigen.
6)
Die
gesamte Bewirtschaftung der Landkreisverwaltung soll nachhaltig erfolgen.
7)
Der
Landkreis Friesland wirkt in seinen interkommunalen Projekten und auf seine
rechtlichen Töchter hin, Klimaschutz- und Klimaanpassungsaspekte – insbesondere
im Bereich der CO2-Einsparung – zu berücksichtigen und entsprechende Konzepte
zu erstellen.
8)
Der
Landkreis unterstützt Vorhaben wie ENERA, Wasserstoffstrategien von Hochschulen
und kommunalen Energieversorgungsunternehmen sowie von Unternehmen im Rahmen
seiner Zuständigkeiten.
Anlage(n):
Anlage 1: Präsentationsfolien – „Planungen und
Maßnahmen zur unmittelbaren Reduzierung von CO2-Emissionen“