Betreff
Änderung der Abfallgebührensatzung; 7. Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung vom 30.10.2006 mit entsprechender Gebührenkalkulation.
Vorlage
0797/2019
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Erläuterungen zur Abfallgebührenkalkulation des Landkreises Friesland für das Jahr 2020

 

1.) Allgemeines

 

Die Abfallwirtschaft des Landkreises Friesland hat ein über Jahre hinaus stabiles, leistungsfähiges, flexibles und kostengünstiges System etabliert. Jeder Bürger kann beispielsweise durch Abfallvermeidungsmaßnahmen flexibel seinen eigenen Abfuhrrhythmus wählen und dadurch Gebühren sparen. Ihm stehen ebenfalls kostenlose Entsorgungsmöglichkeiten von z. B. Sperrmüll und Problemstoffen zur Verfügung.


Der Landkreis Friesland erhebt auf der Grundlage der §§ 5 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) und 12 Nds. Abfallgebührengesetz (NAbGfG) Abfallgebühren.

Nach den Bestimmungen des NKAG sind maximal 3-jährige Kalkulationszeiträume bei der Gebührenkalkulation zugrunde zu legen. Diese stellen auch nach der Rechtsprechung der Nds. Verwaltungsgerichte den rechtlich zulässigen Höchstrahmen dar. Die  letzte Gebührenanpassung erfolgte zum 01.01.2017. Die nunmehr vorgelegte Kalkulation berücksichtigt primär das Jahr 2020. Durch entscheidende Änderungen der Abfallwirtschaft, insbesondere durch die Einführung einer Wertstofftonne und der Nutzung eines kleinen Entsorgungsfahrzeuges ist die finanzielle Entwicklung der Abfallgebühren im Laufe des Jahres zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Bestenfalls behalten die nun kalkulierten Gebühren über drei Jahre ihre Gültigkeit.  

 

2.) Aufwendungen und Gebührenbedarf 2020

 

Die Entwicklung der Aufwendungen für die Abfallentsorgung im Landkreis Friesland ist bezogen auf die Jahre ab 2016 dargestellt. Die Aufwendungen sind seit dem Jahr 2016 relativ konstant. Für das Jahr 2020 wird insbesondere ein Anstieg der vertraglichen Leistungen wegen der Einführung der Wertstofftonne und der Nutzung des kleinen Entsorgungsfahrzeuges erwartet. Außerdem wird es wegen der Neuausschreibung der Sperrmüllverträge mittelfristig ab dem Jahr 2021 vermutlich zu einer weiteren Steigerung der Kosten kommen. Ebenso verhält es sich bei der an den Zweckverband zu entrichtenden Umlage. Diese wird in den kommenden Jahren nach Kalkulation des Zweckverbandes deutlich steigen.

In der Übersicht Ermittlung des Gebührenbedarfes 2020 sind die bezogen auf die einzelnen Aufgabenbereiche anfallenden Aufwendungen und Erträge dargestellt.

 

Danach ergibt sich ein Gebührenbedarf für 2020 in Höhe von insgesamt  8.597.575,75 €.

 

3.) Erläuterung zur Einnahmeentwicklung

Die Gebühreneinnahmen sind in den vergangenen 3 Jahren nach der 17 %-Senkung zum 01.01.2017 weitestgehend stabil geblieben:

Die Benutzungsgebühren (Abfallgebühren) stiegen jährlich durch die neu zu veranlagenden Grundstücke aus Neubauten leicht an, die Erlöse aus der Vermarktung von Altpapier sind leicht gesunken.

 

Über- und Unterdeckungen

 

Das NKAG schreibt vor, dass Über- und Unterdeckungen grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren auszugleichen sind.

 

So sind die Überdeckungen aus dem Jahr 2017 in dem Jahr 2020 auszugleichen. Im Jahr 2017 und folgend  kam es trotz der hohen Gebührensenkung wegen des Ausgleiches der Überdeckungen aus dem Jahr 2014 wiederholt zu Überschüssen, die nunmehr auszugleichen sind.

 

So sind auch in den Jahren 2021 und 2022 Überdeckungen aus Vorjahren auszugleichen. Nach gegenwärtigem Stand ist von einem Ausgleich der erzielten Überschüsse  im Jahr 2022 auszugehen.

 

4.) Erläuterungen zur Kalkulation

 

Der tatsächliche Gebührenbedarf ergibt sich unter Berücksichtigung der prognostizierten Ausgaben und sonstigen Einnahmen. Die Kalkulation stellt eine Prognose auf Basis der derzeitigen Kalkulationsgrundlagen dar. Wie sich die Einnahme- und Ausgabesituation tatsächlich entwickelt, ist von zahlreichen Faktoren abhängig, z. B. der Entwicklung beim Zweckverband, Veränderungen beim Bevölkerungsstand, Zuzüge, Wegzüge, Geburten, der Abfallmenge, der Wiederbeschaffungskosten für Abfallbehälter, der Entwicklung durch die Einführung der Wertstofftonne und vieles mehr.

 

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 ergibt sich aus den folgenden Anlagen:

 

Anlage 1 – Entwicklung der Aufwendungen und Erträge,

 

Anlage 2 – Gebührenbedarf 2020,

 

Anlage 3 – Kalkulation der Gebührensätze.

 

 

5.) Neue Gebührensätze

 

Unter Berücksichtigung aller relevanten Aufwendungen und Erträge kommt es ab dem Jahr 2020 wegen der anzusetzenden Überdeckungen zu einer durchschnittlichen Senkung von 0,74 % der Abfallgebühren. Nach Senkungen in den Jahren 2013, 2016 und 2017 ist dies die vierte aufeinanderfolgende Senkung der Abfallgebühren.  

 

Die Grundgebühr (pro Grundstück) wird von 60,64 auf 56,84 gesenkt (Jahresgebühr).

Die Volumengebühr Regelentsorgung wird um 7 Cent von 2,05 € auf 2,12 € pro Liter erhöht.

 

Die Volumengebühr ohne Biotonne (Eigenkompostierer) wird um 1 Cent von 1,82 € auf 1,83 € pro Liter erhöht.

 

Die sog. Gartenabfalltonne (zusätzliche Biotonne) bleibt stabil bei 48,15 €.

 

Der zusätzlich zu erwerbende Restabfallsack (60 Liter) bleibt ebenfalls unverändert bei 3,20 €.

 

Die Anlage 4 enthält für die bessere Lesbarkeit einen Vergleich der alten mit den neuen Gebührensätzen.

 

6.) Änderung der Abfallgebührensatzung

 

Durch die neuen Gebührensätze ist eine Änderung der Abfallgebührensatzung erforderlich. Die Änderungssatzung  entspricht der Anlage 5.

 

 


Beschlussvorschlag:
Die 7. Änderungssatzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung mit Wirkung vom 01.01.2020 sowie die Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 werden beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 8.700.000

€ 8.700.000

€ XXXX

€ 8.700.000

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: P1.05.53.537030.010

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

MEZ     Nr. 4

Titel: ERHALT UND VERBESSERUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSGRUNDLAGEN

HSP     Nr.  4.10

Titel: Weiterentwicklung einer kostengünstigen, klimafreundlichen und qualitativ hochwertigen Abfallwirtschaft mit dem ZVAbfallwirtschaftszentrum Wiefels und dem Landkreis Wittmund, Ausweitung der Abfallverwertung

 

 

 

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

 

 Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):


Anlage 1
– Entwicklung der Aufwendungen und Erträge,

 

Anlage 2 – Gebührenbedarf 2020,

 

Anlage 3 – Kalkulation der Gebührensätze.

Anlage 4 – Vergleich alte/neue Gebührensatzung


Anlage 5 - Änderungssatzung