Anm.: Beschlussvorschlag zu 2) wurde geändert. - 19.11.-Gs
Begründung:
Der bauliche Zustand der Pestalozzi /
Heinz-Neukäter-Schule an der Oldenburger Straße 7 in Varel weist erhebliche Mängel auf. Bauliche Maßnahmen sind im Innen- und
Außenbereich notwendig. Hier seien im Innenbereich u.a. der Zustand der
Klassenräume, der Fachunterrichtsräume, Verwaltungsräume und Toiletten sowie der Sporthalle genannt.
Teilweise sind noch Decken-, Wand-
und Bodenbeläge vom Anfang der 60er Jahre und teilweise früher vorhanden. Ferner entsprechen die Anlagen für Elektro,
Heizung und Sanitär nicht mehr den heutigen baulichen, energetischen und
sicherheitstechnischen Anforderungen. Zudem ist die Raumakustik und der Schallschutz im
Gebäude als mangelhaft zu bewerten. Die aktuellen Brandschutzanforderungen
können in dem jetzigen Gebäudebestand nur bedingt erfüllt werden. Aufgrund des
Gebäudezuschnitts und der fehlenden Infrastruktur ist das EDV-Netz
unzureichend.
Insbesondere gibt es aus energetischer Sicht gravierende Mängel. Es herrschen in vielen Bereichen des Gebäudes
(Klassenräume/ Aufenthaltsräume usw.) eine unbehagliche Raumtemperatur und
Raumluft. Eine barrierefreie Erschließung des
Gebäudes und der Geschossebenen ist nicht gegeben.
Zusätzlich zu dem maladen baulichen Zustand des
Gebäudes besteht seit der Zusammenführung der Pestalozzi - Schule und der
Heinz-Neukäter- Schule aus Roffhausen im Oktober 2015 ein essentielles
Raumproblem. Alle Fachräume wurden zu Klassenräumen umfunktioniert. In der
Folge kann die Schule auf keinen Musikraum, keinen Textilraum und keine
Naturwissenschaftsräume zurückgreifen. Insgesamt führt die Raumsituation zu
Einschränkungen bei der Unterrichtsqualität.
Dies bedingt auch erhebliche räumliche Defizite in der
Verwaltung. So teilt die Schulleitung ihr Büro mit der Fachkraft für
Organisation und Inklusion. Auch das Konrektor-Büro und das Lehrerzimmer sind
viel zu klein. Besprechungsräume für Elterngespräche, Schülergespräche oder Konfliktklärung fehlen und das viel zu
kleine Lehrerzimmer stellt die Schule vor erheblichen Herausforderungen bei
schulischen Veranstaltungen oder Gesamtkonferenzen.
Darüber hinaus fehlen der Schule weitere
Funktionsräume wie z.B. Büros für Sozialpädagogen, den mobilen Dienst,
Differenzierungsräume, Deeskalationsräume, Krankenraum, usw.
Auch der Außenbereich für Pausen ist in einem
mangelhaften Zustand. Viele Spielgeräte mussten aus Sicherheitsgründen gesperrt
bzw. außer Betrieb genommen werden und wurden demontiert. Die unübersichtliche
Situation bei der Anfahrt und Abfahrt der Schülerinnen und Schüler mit den
Taxen ist unbedingt zu optimieren.
Aus dem oben kurz beschriebenen Zustand der
Förderschule ergibt sich die Notwendigkeit einer Gesamtsanierung.
Die Förderschule weist einen Bedarf an
Brutto-Grundfläche (BGF) von ca. 7.480qm auf. Der Standort an der Oldenburger
Straße hat eine BGF von ca. 5.462qm.
Allerdings ist eine Sanierung und Erweiterung aufgrund
der innerstädtischen Lage der Förderschule sowie aus schulorganisatorischen
Gründen nicht zu empfehlen. Eine Umbau- und Sanierungsmaßnahme in dieser
Größenordnung ist vom baulichen Ablauf bei laufendem Schulbetrieb einfach nicht
möglich.
Neben dem Standort an der Oldenburger Straße 7 wurden
zwei weitere landkreiseigene Schulgebäude als möglichen Schulstandort für die
Pestalozzi / Heinz-Neukäter-Schule untersucht:
Heinz-Neukäter-Schule Standort Roffhausen
Oberschule Obenstrohe (bei Auslaufen der Oberschule)
Alternativ ist optional eine Neubauvariante untersucht worden. In der
anliegenden Analyse sind diese Varianten im Einzelnen dargestellt.
Im
Ergebnis empfiehlt die Verwaltung, die Planung und den Bau eines Neubaus für die
Förderschule in Varel durchzuführen.
Zusammenfassung
Der Standort
Oldenburger Straße 7 in Varel ist als zukünftiger Standort für die Förderschule
aus den oben genannten Gründen nicht geeignet.
Auch die Immobilie
in Roffhausen ist aufgrund der geringen zur Verfügung stehenden Grundstücksgröße
als möglicher Standort unzweckmäßig und im Übrigen sind auch hier weitere
Sanierungsanstrengungen im erheblichen Umfang erforderlich.
Das Gebäude der
Oberschule in Obenstrohe ist einem ähnlichen schlechten Zustand (Innen- und
Außenbereich, Außenhülle, Brandschutz, Schallschutz) wie die Förderschule in
Varel. Auch hier besteht ein außerordentlicher Sanierungsbedarf.
Grundsätzlich würden
die vorhandenen Grundflächen an der Oberschule in Obenstrohe den Flächenbedarf
der Förderschule decken, allerdings sind aufgrund des kleinteiligeren
Raumbedarfs (Differenzierung und individuelle Fördermaßnahmen) der Förderschule
und wegen gegebenen bzw. vorhandenen Gebäudestruktur in Obenstrohe massive
Eingriffe in die Bausubstanz erforderlich.
Zusätzlich würde die
ständige Bautätigkeit die Nutzer der Oberschule während der Unterrichtzeiten
belasten. Zumal bei einem Auslaufen der Oberschule diese Kinder nicht von den
Sanierungsarbeiten profitieren würden.
Für eine
bedarfsgerechte Planung der Flächen sind die vorhandenen Gebäudestrukturen
nicht geeignet. Für die Umsetzung des kleinteiligen Raumprogramms müssen
massive Eingriffe u.a. auch statische Eingriffe in die Gebäudestruktur
erfolgen.
Auch hinsichtlich
der energetischen Bilanz ist in diesem Fall ein Neubau vorzuziehen, um
dauerhaft günstigere Betriebskosten erzielen zu können.
Sowohl die
Anforderungen an den Schallschutz (bessere Akustik) als auch an baulichen
Brandschutz sind einfacher, kostengünstiger und ohne Kompromisse zu lösen.
Insgesamt ist eine Planungs- und
Ausführungszeit für einen Neubau von ca. 3,5 Jahren ab Beauftragung der
Verwaltung durch den Kreistag angesetzt. Für die Planung inkl.
Bauantragsstellung sind 1,5 Jahre kalkuliert. Nach dem Leerstand der Oberschule
kann sofort mit den Baumaßnahmen begonnen werden, hierfür sind dann nochmal ca.
2 Jahre bis zur Bezugsfertigstellung geplant.
Die Verwaltung empfiehlt den Abriss des Schulgebäudes in Obenstrohe (bei
Auslaufen der Oberschule) und den Neubau einer zukunftsfähigen Förderschule.
Anmerkung
1.
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 12.11.2019
die Entscheidung über ein Auslaufen der Oberschule Obenstrohe in die Fraktionen
verwiesen. Ein Neubau kann in Obenstrohe nur nach Auslaufen der Oberschule
realisiert werden.
2.
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 12.11.2019
die Verwaltung gebeten, auch einen Neubau am Standort Arngaster Str. zu prüfen.
Für die Bauzeit und die Baukosten gelten grundsätzlich die gleichen Eckpunkte.
Das Grundstück ist im Eigentum des Landkreises. Zusätzliche Grunderwerbskosten
entstehen daher nicht.
Allerdings ist zunächst die Schaffung eines
entsprechenden Baurechts erforderlich, was ca. einen Zeitraum von 12 - 15
Monaten in Anspruch nehmen würde. Eine Abstimmung dazu müsste mit der Stadt Varel
erfolgen.
Beschlussvorschlag:
1- Die Verwaltung wird beauftragt die Planung und den Bau eines Neubaus für die Förderschule in Varel
durchzuführen.
2-
Die Standortfrage muss noch geklärt werden.
Anlagen:
1 Raumbedarf nach
Bedarfserhebung der Schulleitung
2 Standortanalyse