Begründung:
Der Landkreis
Friesland als öffentlicher Träger der Jugendhilfe trägt gem. § 79 SGB VIII die
Gesamtverantwortung einschließlich Planungsverantwortung für die Aufgabe der
Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. Diese Aufgabe wurde per
Vereinbarung zwischen den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und dem
Landkreis Friesland 1994 an die Städte und Gemeinden übertragen. Die Gemeinde
Wangerooge setzte seinerzeit die Evangelische Kirche als Träger der
Kindertagesstätte ein. Bereits damals wurde der Kindergarten in der Jadestraße
auf Wangerooge betrieben. Eigentümer des Gebäudes ist die Evangelische Kirche.
In den letzten
Jahren gingen vermehrt Hinweise auf bauliche Mängel mit kindeswohlgefährdenden
Folgen beim Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur ein. Gemeinsame
Begehungen mit dem Kultusministerium brachte dieses zu der Aussage, dass das
Betreiben eines Kindergartens im bestehenden Gebäude nur unter der Bedingung
der Sanierung bzw. als Übergang bis Fertigstellung eines Neubaus erlaubt wird.
2018 kündigte die
Evangelische Kirche die Trägerschaft und der DRK Landesverband Oldenburg
übernahm zum 01.08.2018 den Kindergarten Wangerooge in eigener Trägerschaft.
Mit der Gemeinde Wangerooge, damals noch immer in der Aufgabenerfüllung der
Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen zuständig, und mit dem
Kultusministerium wurde ein Neubau vereinbart. Zum damaligen Zeitpunkt wollte
der DRK Landesverband Oldenburg bauen. Das Kultusministerium willigte unter der
Aussicht eines Neubaus in das weitere Betreiben des Kindergartens an der
Jadestraße ein. Dennoch waren auf Grund der massiven baulichen Mängel
Sofortmaßnahmen notwendig um das Kindeswohl bei der Nutzung des Gebäudes zu
gewährleisten.
Die Gemeinde
Wangerooge nahm in den Monaten nach der Trägerübernahme durch den Landesverband
Oldenburg von der Absicht eines Neubaus Abstand. Die sich daraus entwickelte
Missstimmung zwischen dem DRK Landesverband Oldenburg und der Gemeinde
Wangerooge veranlasste den DRK Landesverband Oldenburg die Trägerschaft zum
31.07.2019 zu kündigen.
Zum damaligen
Zeitpunkt bestanden für den Landkreis Friesland als gesetzlich bestimmten
Gesamtverantwortlichen für die Aufgabe der Förderung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen neue Auflagen, die ebenfalls die inhaltliche Arbeit
des Kinder-gartens betrafen. Aus diesem Grund übernahm der Landkreis Friesland
die Aufgabe der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in der
Gemeinde Wangerooge und setzte als Träger ab dem 01.08.2019 den DRK
Kreisverband Jeverland ein.
Um im Interesse der Kinder und ihrer Eltern
eine langfristige Planung und Gestaltung der Kindertagesstätte Wangerooge zu
gewährleisten und um in der damals belastenden Situation zwischen der Gemeinde
Wangerooge und dem Landkreis Friesland einen Weg der guten Zusammenarbeit zu
finden, beschloss der Kreistag am 26.06.2019 ein Kuratorium einzurichten. Dies
sollte zu Beginn konsensual eine tragfähige Lösung hinsichtlich des Standortes
der Kindertagesstätte Wangerooge erarbeiten. An diesem Kuratorium haben ein
Vertreter der Gemeinde Wangerooge (Bürgermeister), ein Vertreter des Rates, die
Elternvertreterin der Kindertagesstätte Wangerooge, die Vorsitzende und der
Geschäftsführer des DRK Kreisverband Jeverland sowie seitens des Landkreises
die erste Kreisrätin und die zuständige Fachbereichsleitung teilgenommen. In
mehreren Sitzungen und ausführlichen Diskussionen wurden verschiedene
Standortvarianten durchgesprochen.
Es war der Wunsch
aller Beteiligten nicht dem finanziellen Aspekt den alleinigen Ausschlag zur
Wahl des Standortes zu überlassen. Es wurden weitere Parameter, wie
Mehrfachnutzung, Möglichkeit der Anwendung neuester Pädagogik, Fußläufigkeit,
Außengelände, Synergieeffekte und energetische Nutzung bewertet.
Als Grundlage für eine Entscheidung über den zukünftigen Standort des
Kinder-gartens auf Wangerooge wurden folgende, seitens des Kuratoriums
vorgeschla-gene, Varianten in einem Gebäude- und Kostenkonzept untersucht :
Variante A1
- Kauf und Sanierung
des vorhandenen Bestandsgebäudes an der Jadestrasse
Variante A2 - Neubau und Abbruch
am derzeitigen Kindergartenstandort an der Jadestraße
Geplant ist ein Neubau auf den Freianlagen des jetzigen Kindergartens. Nach
Erstellung des neuen Kindergartens soll
der Altbau abgerissen werden, um notwendige Außenbereichsflächen zu schaffen.
Variante B - Neubau an der „ DRK
Villa Kunterbunt“
Auf dem Gelände des
DRK besteht die Möglichkeit ein Gebäude für den Kindergarten zu errichten.
Variante C1 - Abbruch und Neubau der alten Grundschule an der
Nikolausstraße
Die ehemalige
Grundschule ist teilweise für Wohnnutzung umgebaut und modernisiert worden.
Dieser Teil bleibt erhalten. Der zurzeit leerstehende Teil kann abgerissen und
durch einen Neubau für den Kindergarten ersetzt werden.
Variante C2 - Umbau und Sanierung der alten Grundschule an der
Nikolausstraße
Die ehemalige Grundschule ist teilweise für
Wohnnutzung umgebaut und modernisiert worden. Der zurzeit leestehende Teil wird
umgebaut. Hier sind die Umbaukosten höher angesetzt als beim Standort
Jadestraße, da hier der Aufwand (Erneuerung der Sohlplatten und Errichtung
neuer Wände) für eine Sanierung sich aufwendiger darstellt.
Variante D - Neubau an der Inselschule in der
Charlottenstraße
In unmittelbarer Nähe zur Inselschule an der
Charlottenstraße kann auf einem benachbarten Grundstück ein Neubau für den
Kindergarten entstehen.
Variante E - Neubau am Oldenburgischen Jugenderholungswerk
(OJE)
Auf dem Gelände des OJE besteht die Möglichkeit
ein Gebäude für den Kindergarten zu errichten.
Flächenbedarf
Die derzeitige
Kindertagesstätte weist eine Fläche von ca. 344qm auf. Die o.a.
Planungsvarianten für einen Neubau beinhalten einen Flächenbedarf von ca.
362qm. Da dieser angesetzte Flächenbedarf mit der Genehmigungsbehörde
abgestimmt ist, wird dieser als Vergleichswert festgelegt. Neubauvarianten
werden mit 362qm geplant, Bestandsgebäude werden durch Anbauten entsprechend
erweitert bis sie 362qm Gesamtnutzfläche erreichen. Es wird ein Kindergarten
mit zwei Gruppen angesetzt, dessen zweite Gruppe auch gemischt als
Kindergarten/Krippe betrieben werden kann. Der erforderliche Außenbereich wird
entsprechend mit 500qm angesetzt.
Vergleichbarkeit (s. Tabelle in der Anlage)
Die Varianten mit
Kindergartenneubauten sind energetisch auch auf dem aktuellen Niveau der
Energieeinsparverordnung. Die Umbauvarianten erreichen diesen energetischen
Standard nicht, erfüllen gleichwohl aber die gesetzlichen Vorgaben für
Bestandsgebäude. Des Weiteren sind etwaige Grundstückskosten nicht
berücksichtigt worden, da diese noch nicht endgültig vorliegen.
Die Teilnehmer*innen der Kuratoriumssitzung
brachten nach ausführlicher Diskussion aller möglichen Standortvarianten und
den damit einhergehenden finanziellen und sonstiger Bedingungen, zwei
Standortvarianten in die engere Auswahl:
Variante A1: Sanierung des Bestandsgebäudes an
der Jadestraße;
Variante D: Neubau an der Charlottenstraße.
Um nicht dem finanziellen Aspekt den alleinigen
Ausschlag für die Entscheidung des Standortes der Kita Wangerooge zu geben,
wurde in der vorherigen Kuratoriumssitzung entschieden weitere Parameter zur
Entscheidungsfindung zu benennen. Die Parameter zur Entscheidungsfindung sind:
Finanzen; Möglichkeit der Mehrfachnutzung (sowohl innerhalb der Kita als auch
das Gebäude an sich); Praktikabel für modernste Pädagogik (integrativ und
inklusiv); Fußläufigkeit; Außengelände; Synergieeffekte; Energetische Nutzung.
Ergebnis des
Parameter-Vergleichs:
|
Sanierung
Bestandsgebäude |
Neubau
Charlottenstraße |
Finanzen |
+ |
- |
Mehrfachnutzung |
+ |
++ |
Modernste
Pädagogik |
+ |
++ |
Fußläufigkeit |
+ |
+ |
Außengelände |
+ |
+ |
Synergieeffekte |
+ |
++ |
Energetische
Nutzung |
- |
++ |
In der letzten
Kuratoriumssitzung vom 12.09.2019 (ohne Teilnahme des Bürgermeisters) gab es
eine mehrheitlich deutliche Befürwortung des Kuratoriums für einen Neubau an
der Charlottenstraße. Die unmittelbare Nähe zur Grundschule und der Inselschule
bietet den drei Bildungsbereichen (Elementarbereich, Primarbereich und
Sekundarbereich) vielfältige Möglichkeiten Bildungsarbeit aufeinander
abzustimmen und neu zu gestalten. Hier sind die meisten Synergien im Bereich
neuester Pädagogik, z.B. abgestimmte inklusive Arbeit von der Krippe bis zur
Beendigung der 10ten Klasse, gegeben. Die Fußläufigkeit wird durch die zentrale
Lage beibehalten und schafft für Eltern, die ein Kind in der Kita und in der
Schule haben neue Zeitressourcen. Die Mehrfachnutzung im Bereich des
Nutzungszweckes Kindertagesstätte als auch in seiner späteren baulichen
Verwendung ist bei einem Neubau leicht zu berücksichtigen. Die
energieeffiziente Nutzung eines Neubaus ist durch bauliche Vorgaben gegeben.
Nach der Empfehlung,
die Kindertagesstätte Wangerooge in einen Neubau an der Charlottenstraße zu
verlegen, ist zu diesem Thema keine weitere Kuratoriumssitzung
vorgesehen.
Die Fläche, auf der
die Kindertagesstätte zu realisieren ist, gehört dem Bundeswehrsozialwerk. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA), als Vertreterin der Grundstückseigentümerin hat einem Verkauf im Wege
des Erstzugriffs für die Nutzung als Kindergarten bereits zugestimmt. Vor einem
Verkauf ist jedoch noch der Verkehrswert seitens der BIMA zu ermitteln. Das
Verkehrswertgutachten ist bereits beauftragt, eine Fertigstellungsdatum jedoch
nicht bekannt. Dieses Gutachten wird auch Basis dafür sein, ob und wie die Anwendung der
Verbilligungsrichtlinie 2018 (VerbR 2018) der BImA in Betracht kommt, die
Kaufpreisabschläge von bis zu 350.000 € ermöglicht. Eine konkrete Höhe ist
durch die BImA im Rahmen der Wertermittlung noch zu benennen.
Die ermittelten
Kosten beruhen auf Erfahrungswerten und stellen einen Kostenansatz dar. In
dieser Phase der Planung liegen noch keine Grundriss- und Ansichtspläne vor,
sodass eine detaillierte Kostenschätzung aktuell nicht vorgelegt werden kann.
Die Kosten wurden
nach dem Flächenbedarf ermittelt. Für die vom Kuratorium vorgeschlagene
„Variante D“ sind Kosten in Höhe von ca. 1.877.000 € zuzüglich der Kosten für
den Kauf des Grundstücks an der Inselschule.
Die Inselgemeinde
hat bereits mitgeteilt, dass Sie nicht bereit ist, eine durch den Neubau evtl.
entstehende höhere Miete als bei Sanierung des bisherigen Standortes zu tragen,
da sie selbst diese Variante nicht bevorzugt. Dies würde bedeuten, dass eine evtl.
jährliche Mietdifferenz von ca. 30.000 € nicht von der Gemeinde, sondern durch
den Landkreis zu tragen ist. Dennoch empfiehlt die Verwaltung auch in
Abstimmung mit der Elternvertreterin und dem DRK als Betreiber einen Neubau am
Standort der Inselschule.
Gem. Stellungnahme der Gemeinde vom 12.11.2019 zu dieser Vorlage, bittet
die Gemeinde um:
-
Durchführung
einer Wirtschaftlichkeitsberechnung durch die Gemeinde
-
Abstimmung
einer Kostenregelung zwischen Landkreis / Gemeinde
-
bei
Beibehaltung der Variante Neubau an der Inselschule, gemeinsame Schaffung
Baurecht.
Die Gemeinde wurde gebeten, die von dort gewünschte Berechnung bis zum KA am 11.12.2019 nachzureichen. Die beiden anderen Punkte werden sobald abschließend möglich miteinander vereinbart.
Beschlussvorschlag:
1- Der Empfehlung des Kuratoriums zum Bau einer neuen Kindertagesstätte auf
Wangerooge wird zugestimmt.
2- Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Planung und dem Neubau der
Kindertagesstätte auf Wangerooge beauftragt.
3- Für die Realisierung des Neubaus soll ein Teilgrundstück von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), welches an das Grundstück der Inselschule angrenzt, erworben werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Grunderwerbsverträge vorzubereiten.
Anlage:
1 Varianten A1 und
D
2 Kostenübersicht der Varianten