Begründung:
Gemäß § 79 SGB VIII hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die
Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung für die Erfüllung
der Aufgaben nach dem SGB VIII. Der Steuerungsauftrag für die Entwicklung der
Jugendhilfe ergibt sich aus dem § 80 SGB VIII, der die Aufgaben der
Jugendhilfeplanung beschreibt.
Im Jahr 1996 hat der (damalige) Fachbereich 14 im Auftrag des Jugendhilfeausschusses
die Jugendhilfeplanung übernommen und Grundlagen für ein Berichtswesen
geschaffen. Seit 2002 wurde der Jugendhilfeplan vorübergehend nicht weiter
fortgeschrieben. Zwölf Jahre später wurde der Jugendhilfeplan erstmals vom
Fachbereich 51 erstellt und die Jugendhilfeplanung 2014 von den Gremien
beschlossen. Ebenso wurde eine Fortschreibung der Jugendhilfeplanung im
Zwei-Jahres-Rhythmus festgelegt.
Die Jugendhilfeplanung ist ein fortwährender Prozess, die die Einbindung
aller Beteiligten aus dem Jugendhilfebereich erfordert. Um darüber hinaus
eine umfassende Bedarfsanalyse und
Maßnahmenplanung sowie Prozesse der Qualitätsentwicklung in die Wege leiten zu
können, ist es sinnvoll, die drei Teilplanungen im Fachbereich Jugend, Familie,
Schule und Kultur (Jugendhilfeplanung, Kita-Bedarfsplanung,
Schulentwicklungsplanung) aufeinander zu beziehen und zu vernetzen. Zudem hat
die bisherige Praxis, die Teilplanungen in drei unterschiedlichen Bereichen des
Fachbereiches und ohne eigenes Aufgabengebiet zu bearbeiten, gezeigt, dass die
temporäre und nicht miteinander kommunizierte Beschäftigung mit den jeweiligen
Teilplänen die Qualität der einzelnen Planungen leiden lässt. Aus diesem Grunde ist für 2020 die Stelle eines
Gesamtplaners beantragt worden.
Ziel ist es, zukünftig den Fokus stärker auf die Weiterentwicklung der
Jugendhilfe entsprechend der Bedarfe im Landkreis Friesland zu richten.
Für 2019 ist ein Jugendhilfebericht erstellt worden, der die
quantitative Entwicklung der Fälle abbildet. Eine Ableitung von Bedarfen ist
ohne weiter Analyse nicht aussagekräftig. So sinkt zum Beispiel die Jahressumme
der Fallzahlen im ambulanten Bereich der
Hilfen zur Erziehung im Zeitraum 2013 bis 2018. Es ist aber bereits erkennbar,
dass seit Mitte 2018 ein Anstieg der
Stichtagsfallzahlen zu beobachten ist, der sich in der Jahressumme 2018 noch
nicht abbildet.
Zukünftig sollen daher im Rahmen der Jugendhilfeplanung
Schwerpunktthemen ausgewählt werden und nach umfassender Analyse und
Aufbereitung dargestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Das Gremium nimmt den Jugendhilfebericht 2019 zur Kenntnis.
Anlage:
Jugendhilfebericht
2019 in Daten