Betreff
Vorstellung des Jugendhilfeberichts in Daten
Vorlage
0823/2019
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Gemäß § 79 SGB VIII hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII. Der Steuerungsauftrag für die Entwicklung der Jugendhilfe ergibt sich aus dem § 80 SGB VIII, der die Aufgaben der Jugendhilfeplanung beschreibt.

 

Im Jahr 1996 hat der (damalige) Fachbereich 14 im Auftrag des Jugendhilfeausschusses die Jugendhilfeplanung übernommen und Grundlagen für ein Berichtswesen geschaffen. Seit 2002 wurde der Jugendhilfeplan vorübergehend nicht weiter fortgeschrieben. Zwölf Jahre später wurde der Jugendhilfeplan erstmals vom Fachbereich 51 erstellt und die Jugendhilfeplanung 2014 von den Gremien beschlossen. Ebenso wurde eine Fortschreibung der Jugendhilfeplanung im Zwei-Jahres-Rhythmus festgelegt.

 

Die Jugendhilfeplanung ist ein fortwährender Prozess, die die Einbindung aller Beteiligten aus dem Jugendhilfebereich erfordert. Um darüber hinaus eine  umfassende Bedarfsanalyse und Maßnahmenplanung sowie Prozesse der Qualitätsentwicklung in die Wege leiten zu können, ist es sinnvoll, die drei Teilplanungen im Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur (Jugendhilfeplanung, Kita-Bedarfsplanung, Schulentwicklungsplanung) aufeinander zu beziehen und zu vernetzen. Zudem hat die bisherige Praxis, die Teilplanungen in drei unterschiedlichen Bereichen des Fachbereiches und ohne eigenes Aufgabengebiet zu bearbeiten, gezeigt, dass die temporäre und nicht miteinander kommunizierte Beschäftigung mit den jeweiligen Teilplänen die Qualität der einzelnen Planungen leiden lässt.  Aus diesem Grunde ist für 2020 die Stelle eines Gesamtplaners beantragt worden.

 

Ziel ist es, zukünftig den Fokus stärker auf die Weiterentwicklung der Jugendhilfe entsprechend der Bedarfe im Landkreis Friesland zu richten.

 

Für 2019 ist ein Jugendhilfebericht erstellt worden, der die quantitative Entwicklung der Fälle abbildet. Eine Ableitung von Bedarfen ist ohne weiter Analyse nicht aussagekräftig. So sinkt zum Beispiel die Jahressumme der  Fallzahlen im ambulanten Bereich der Hilfen zur Erziehung im Zeitraum 2013 bis 2018. Es ist aber bereits erkennbar, dass seit  Mitte 2018 ein Anstieg der Stichtagsfallzahlen zu beobachten ist, der sich in der Jahressumme 2018 noch nicht abbildet.

 

Zukünftig sollen daher im Rahmen der Jugendhilfeplanung Schwerpunktthemen ausgewählt werden und nach umfassender Analyse und Aufbereitung dargestellt werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

Das Gremium nimmt den Jugendhilfebericht 2019 zur Kenntnis.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: Planungsgrundlage für die Ziel- und Prioritätensetzung in der Jugendhilfe im Landkreis Friesland

Vorlage bezieht sich auf

MEZ     Nr. 1 Gute Rahmenbedingungen für alle Generationen

Nr. 2 Erziehung und Bildung stärken

HSP     Nr.  1.1 bis 1.5 und 2.10

 

 

 

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

 

 Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage:

Jugendhilfebericht 2019 in Daten