Begründung:
Der WTKF hat in seiner Sitzung am 02.09.2019 über eine Eingabe der Gruppe MMW/Die Linke auf Ergänzung der ProFIL-Förderrichtlinie beraten. Die Vorlage wurde dann auch im KA am 18.09.2019 mit dem Ergebnis beschlossen, dass die ProFIL-Förderrichtlinie auf Seite 5 Absatz 1 eine textliche Präzisierung erhält. Ersetzt werden soll das Wort „alternativ“ durch „wenn nicht vorhanden, mindestens“ bei der Aussage „Bei der Einstellung von Personal muss der Antragsteller eine Tariftreueerklärung oder wenn nicht vorhanden, mindestens eine Erklärung zur Gewährung des Mindestlohnes an sein beschäftigtes Personal (soweit gesetzlich bestimmt) vorlegen.“
Die Zuschussrichtlinie ProFIL wurde durch den Kreistag beschlossen. Durch die Streichung des Wortes „alternativ“ und der Ergänzung „wenn nicht vorhanden, mindestens“ bei der Aussage Gewährung des Mindestlohnes handelt es sich um Verdeutlichung der Aussage und um eine Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen.
Die Änderung bedarf damit der Beschlussfassung des Kreistages.
Der Entwurf der geänderten Richtlinie zum Förderprogramm ProFIL ist dieser Vorlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Änderung um die Streichung des Wortes „alternativ“ und die Ergänzung „wenn nicht vorhanden, mindestens“ im ersten Absatz auf der Seite 5 der Förderrichtlinie zum Zuschussprogramm ProFIL wird zugestimmt. Der Text des Absatzes lautet somit:
Bei der Einstellung von Personal muss der Antragsteller eine Tariftreueerklärung oder wenn nicht vorhanden, mindestens eine Erklärung zur Gewährung des Mindestlohnes an sein beschäftigtes Personal (soweit gesetzlich bestimmt) vorlegen.
Anlage:
Entwurf der Zuschussrichtlinie ProFIL