Begründung:
Wo früher noch hauptsächlich die Verantwortung für die Verabreichung von
Medikamenten bei den Eltern lag, sind die pädagogischen Fachkräfte der Kitas
immer stärker eingebunden. Gründe hierfür liegen unter anderem in der
Verschiebung der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche aufgrund der vermehrten
ganztägigen Betreuung der Kinder.
Im Zuge der Fachberatung ist zu beobachten, dass bei den Trägern, den
Kita-Leitungen sowie dem pädagogischen Personal im Landkreis Friesland die
Unsicherheit bzgl. dieses Themas stetig größer wird. Zudem werden die
Forderungen bzgl. der Gabe vom Medikamenten/Notfallmedizin seitens der Eltern
immer massiver. Somit kommen immer wieder die Fragen auf, welche Medikamente
der pädagogische Mitarbeiter überhaupt verabreichen darf, wie diese Fachkräfte
rechtlich abgesichert sind und wo die Grenzen liegen. Deshalb ist es für alle
Beteiligten wichtig zu wissen, unter welchen Voraussetzungen die Medikamentengabe
möglich ist, wie die rechtliche Situation aussieht, wenn ein Kind einen Schaden
erleidet, der auf einen Fehler der pädagogischen Fachkraft zurückzuführen ist,
wer dafür haftet und wann die Pflicht besteht tätig zu werden.
Die vorliegende Handlungsempfehlung, die vom Gesundheitsamt gegengelesen
wurde, soll den Trägern von Kindertagesstätten sowie den pädagogischen
Fachkräften als Hilfestellung dienen sowie Möglichkeiten für eine
verantwortlich geregelte Medikamentenvergabe aufzeigen. Sie soll den
pädagogischen Fachkräften eine Unterstützung bzw. Orientierung bieten und mit
praktischen Formularen / Vordrucken (Siehe Anhang der Handlungsempfehlung) zu
einer Erleichterung der täglichen Arbeit beitragen.
In bestimmten Fällen fühlen sich Kindertagesstätte/Träger im Landkreis
Friesland nicht in der Lage, Kinder, die auf eine Medikamentengabe während der
Betreuungszeit angewiesen sind, zu betreuen. Diese Kinder/Familien werden immer
wieder auf andere Einrichtungen, wie den Heilpädagogischen Kindergarten,
verwiesen. Somit ist die Handlungsempfehlung zur Medikamentengabe in Kitas auch
als ein wichtiger Baustein für den Weg zur Inklusion zu verstehen. Da inklusive
pädagogische Arbeit einen erhöhten Personalaufwand bedeutet, muss
berücksichtigt werden, dass eine Medikamentengabe und die dazugehörige
Dokumentation zusätzliche Zeit in Anspruch nimmt.
Beschlussvorschlag:
Das Gremium nimmt die Handlungsempfehlung Medikamentengabe in Kindertagesstätten zur Kenntnis.
Anlage:
Handlungsempfehlung
Medikamentengabe