Betreff
Handlungsempfehlung Medikamentengabe in Kindertagesstätten
Vorlage
0828/2019
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Wo früher noch hauptsächlich die Verantwortung für die Verabreichung von Medikamenten bei den Eltern lag, sind die pädagogischen Fachkräfte der Kitas immer stärker eingebunden. Gründe hierfür liegen unter anderem in der Verschiebung der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche aufgrund der vermehrten ganztägigen Betreuung der Kinder.

Im Zuge der Fachberatung ist zu beobachten, dass bei den Trägern, den Kita-Leitungen sowie dem pädagogischen Personal im Landkreis Friesland die Unsicherheit bzgl. dieses Themas stetig größer wird. Zudem werden die Forderungen bzgl. der Gabe vom Medikamenten/Notfallmedizin seitens der Eltern immer massiver. Somit kommen immer wieder die Fragen auf, welche Medikamente der pädagogische Mitarbeiter überhaupt verabreichen darf, wie diese Fachkräfte rechtlich abgesichert sind und wo die Grenzen liegen. Deshalb ist es für alle Beteiligten wichtig zu wissen, unter welchen Voraussetzungen die Medikamentengabe möglich ist, wie die rechtliche Situation aussieht, wenn ein Kind einen Schaden erleidet, der auf einen Fehler der pädagogischen Fachkraft zurückzuführen ist, wer dafür haftet und wann die Pflicht besteht tätig zu werden.

Die vorliegende Handlungsempfehlung, die vom Gesundheitsamt gegengelesen wurde, soll den Trägern von Kindertagesstätten sowie den pädagogischen Fachkräften als Hilfestellung dienen sowie Möglichkeiten für eine verantwortlich geregelte Medikamentenvergabe aufzeigen. Sie soll den pädagogischen Fachkräften eine Unterstützung bzw. Orientierung bieten und mit praktischen Formularen / Vordrucken (Siehe Anhang der Handlungsempfehlung) zu einer Erleichterung der täglichen Arbeit beitragen.

In bestimmten Fällen fühlen sich Kindertagesstätte/Träger im Landkreis Friesland nicht in der Lage, Kinder, die auf eine Medikamentengabe während der Betreuungszeit angewiesen sind, zu betreuen. Diese Kinder/Familien werden immer wieder auf andere Einrichtungen, wie den Heilpädagogischen Kindergarten, verwiesen. Somit ist die Handlungsempfehlung zur Medikamentengabe in Kitas auch als ein wichtiger Baustein für den Weg zur Inklusion zu verstehen. Da inklusive pädagogische Arbeit einen erhöhten Personalaufwand bedeutet, muss berücksichtigt werden, dass eine Medikamentengabe und die dazugehörige Dokumentation zusätzliche Zeit in Anspruch nimmt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Das Gremium nimmt die Handlungsempfehlung Medikamentengabe in Kindertagesstätten zur Kenntnis.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf

MEZ     Nr. 2

Titel: Erziehung und Bildung stärken

HSP     Nr.  2.11

Titel: Weiterentwicklung der Qualität in den Betreuungseinrichtungen für Kinder

 

 

 

R. Ernst

Sachbearbeiter                     Fachbereichsleiterin

Sichtvermerke:

 

 

 

 Abteilungsleiterin               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage:

Handlungsempfehlung Medikamentengabe