Betreff
Richtlinie des Landkreises Friesland über die Förderung von kleinen Unternehmen
Vorlage
292/2008
Aktenzeichen
01/5.1
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Wie im Dezember 2007 in den politischen Gremien des Landkreises beschlossen, setzt die Wirtschaftsförderung des Landkreises ihr KMU-Programm zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen mit Unterstützung von EU-Mitteln aus dem Regionalisierten Teilbudget fort.


Das neue Programm, das sich an der eigens dafür entwickelten Rahmenrichtlinie orientieren muss, ist jedoch mit einem außerordentlich hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Beispiele dafür sind:


  1. Es ist ein umfangreicher, mehrseitiger Formblattantrag zu stellen.

  2. Zur weiteren Prüfung müssen umfangreiche Unterlagen eingereicht werden; das sind neben den Bilanzen bspw. auch Prognoserechnungen

  3. Der sehr hohe Verwaltungsaufwand, den die Wirtschaftsförderung umsetzen muss (Controlling, Abrechnung, Evaluation, Datenerfassung und Weiterleitung an das Land Niedersachsen), haben dazu geführt, dass Mindestinvestitionen von 20.000,00 € bei bestehenden Betrieben und 4.000,00 € bei Gründern die Grundvoraussetzung eines Antrages bedingen.

  4. Viele Kosten und Aktiva können nicht berücksichtigt werden.

  5. Einplanungsrunden zur Vergabe der Mittel verzögern die Entscheidung gegenüber dem Antragsteller erheblich.

  6. Zur Abrechnung sind zwingend die umfangreichen Formulare sowie die Unterschriften von Steuerberatern bzw. Wirtschaftsprüfern notwendig. Das verursacht Kosten in nicht unerheblichen Maße.


Um den vielen kleinen Unternehmen, häufig als 1-Mann/Frau-Betrieb beginnend, wie in den vergangenen Jahren auch weiterhin die Möglichkeit zu geben, einen Zuschuss zu beantragen und somit eine finanzielle Erleichterung zu erhalten, empfiehlt die Wirtschaftsförderung, eine eigenes Programm dazu einzurichten, dass ohne die hohen Auflagen einer EU-Kofinanzierung auskommt.


Die Vorteile dieses Programms sind bspw.:


  1. Kein kompliziertes Antragsformular und Verfahren

  2. Anlage- sowie Umlaufvermögen und Kostenpositionen können gefördert werden und geben höchste Flexibilität in der individuellen Betreuung des Antragstellers.

  3. Der Antragsteller erhält nach Vorlage der einzureichenden Unterlagen (formloser Antrag als Vorhabens- und Betriebsbeschreibung mit Investitionsplan, letzte Bilanz, Finanzierungsnachweis, Gewerbeanmeldung) und nach Einholen der Stellungnahmen von Fachbereichsleitung und Wirtschaftsausschussvorsitzender eine schnelle Entscheidung.

  4. Bei der Kontrolle der eingereichten Unterlagen können Originalbelege eingereicht werden, ohne das Testat eines Steuerberaters einzuholen.


Hiermit kann und soll insbesondere die weitere Belebung der gewerblichen 1A-Lagen in den Städten und Gemeinden gefördert werden, die durch die gewerbliche Entwicklung in den Randlagen, der zunehmenden Internetkäufe sowie aufgrund des neuen Einkaufverhaltens der Verbraucher erheblich gelitten haben.


Durch die Flexibilität können sowohl das Anlagevermögen wie auch das Umlaufvermögen gefördert werden. Auch Kostenpositionen wie die Miete oder die Werbung lassen sich in begrenztem Rahmen und bis 3.000,00 € unterstützen.


Damit verfügt der Landkreis über ein weiteres Element zur Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung und kann dazu beitragen, weitere Arbeitsplätze zu schaffen.


Beschlussvorschlag:

Die Richtlinie des Landkreises Friesland über die Förderung von kleinen Unternehmen wird in der anliegenden Fassung beschlossen. Dafür sind bis zu 30.000,00 € aus den Haushaltsansätzen der KMU-Förderung (Hhst. 7910.98700 und 7910.98800) zu verwenden.


Der Kreisausschuss und der Kreistag werden um gleiche Entscheidung gebeten.


Finanzielle Auswirkungen: Ja

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit 30.000,00 €

im Vermögenshaushalt, Haushaltsstellen: 7910.98700 und 7910.98800


__________________ ______________________

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

________________ ________________ ________________

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlage:

  • Richtlinie des Landkreises Friesland zur Förderung von kleinen Unternehmen